Hauptversammlung am 09.05.2019 in Adolphsplatz 1, 20457 Hamburg, Deutschland mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-News: comdirect bank Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der Einberufung  
zur Hauptversammlung                                                           
comdirect bank Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur          
Hauptversammlung am 09.05.2019 in Adolphsplatz 1, 20457 Hamburg, Deutschland   
mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG                      
                                                                               
27.03.2019 / 15:04                                                             
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP                         
- ein Service der EQS Group AG.                                                
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.   
                                                                               
                                                                               
------------------------------------------------------------                   
                                                                             
                                                                             
                                                                               
                                                                             
                                                                             
                                                                               
                                                                               
comdirect bank Aktiengesellschaft Quickborn/Krs. Pinneberg WKN: 542800         
ISIN: DE0005428007 Einladung zur Hauptversammlung                              
                                                                               
Sehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre,                                      
                                                                               
wir laden Sie hiermit zu der am Donnerstag, 9. Mai 2019, um 9:00 Uhr in der    
Handelskammer Hamburg, Adolphsplatz 1, 20457 Hamburg, stattfindenden           
ordentlichen Hauptversammlung ein.                                             
                                                                               
                                                                               
A. Tagesordnung                                                                
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichts           
(einschließlich des erläuternden Berichts zu den Angaben nach § 289a Absatz    
1 HGB) für das Geschäftsjahr 2018, des gebilligten Konzernabschlusses und      
des Konzernlageberichts (einschließlich des erläuternden Berichts zu den       
Angaben nach § 315a Absatz 1 HGB) für das Geschäftsjahr 2018 sowie des         
Berichts des Aufsichtsrats                                                     
                                                                               
Die genannten Unterlagen sind über die Internetseite                           
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
www.comdirect.de/hv                                                            
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
zugänglich und werden auch in der Hauptversammlung ausliegen. Sie werden in    
der Hauptversammlung vom Vorstand beziehungsweise                              
im Falle des Berichts des Aufsichtsrats vom Vorsitzenden des Aufsichtsrats     
erläutert. Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand                               
aufgestellten Jahresabschluss und den Konzernabschluss gebilligt; der          
Jahresabschluss ist damit gemäß § 172 Satz 1 AktG festgestellt.                
Eine Beschlussfassung durch die Hauptversammlung ist daher zu diesem           
Tagesordnungspunkt nicht erforderlich.                                         
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
2. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns                      
                                                                               
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn des Geschäftsjahres   
2018 in Höhe von 44.529.362,86 Euro wie folgt zu verwenden:                    
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
Ausschüttung einer Dividende von 0,25 Euro je 35.305.203,75 Euro               
dividendenberechtigter Stückaktie                                              
                                                                               
Einstellung in die anderen Gewinnrücklagen 9.224.159,11 Euro                   
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Der Anspruch der Aktionäre auf ihre Dividende ist gemäß § 58 Absatz 4 Satz 2   
AktG am dritten, auf den Hauptversammlungsbeschluss                            
folgenden Geschäftstag fällig, mithin am 14. Mai 2019.                         
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
3. Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr    
2018                                                                           
                                                                               
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die im Geschäftsjahr 2018              
amtierenden Mitglieder des Vorstands für diesen Zeitraum zu entlasten.         
                                                                               
4. Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr
2018                                                                           
                                                                               
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die im Geschäftsjahr 2018              
amtierenden Mitglieder des Aufsichtsrats für diesen Zeitraum zu entlasten.     
                                                                               
5. Wahl des Abschlussprüfers, des Konzernabschlussprüfers sowie des Prüfers für
die prüferische Durchsicht des Zwischenberichts für das Geschäftsjahr 2019     
                                                                               
Auf Empfehlung des Risiko- und Prüfungsausschusses schlägt der Aufsichtsrat    
vor, die Ernst & Young GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Stuttgart,       
Zweigniederlassung Hamburg, zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer     
für das Geschäftsjahr 2019 sowie zum Prüfer für die prüferische Durchsicht     
des verkürzten Abschlusses und des Zwischenlageberichts für den Konzern für    
das erste Halbjahr des Geschäftsjahrs 2019 zu wählen.                          
                                                                               
Der Risiko- und Prüfungsausschuss hat erklärt, dass seine Empfehlung frei      
von ungebührlicher Einflussnahme durch Dritte gemäß Art. 16 Abs. 2 Unterabs.   
3 der EU-Verordnung Nr. 537/2014 vom 16. April 2014 ist und ihm keine          
Klausel der in Art. 16 Abs. 6 der Verordnung genannten Art auferlegt wurde.    
                                                                               
6. Neuwahl von Mitgliedern des Aufsichtsrats                                   
                                                                               
Die Amtszeit aller Aufsichtsratsmitglieder der Aktionäre endet mit dem         
Ablauf der Hauptversammlung am 9. Mai 2019, so dass eine Neuwahl durch die     
Hauptversammlung erforderlich ist. Der Aufsichtsrat setzt sich nach den §§     
96 Absatz 1, 101 Absatz 1 AktG und § 4 des Drittelbeteiligungsgesetzes         
(DrittelbG) aus sechs Mitgliedern zusammen, von denen vier von den             
Aktionären und zwei von den Arbeitnehmern bestellt werden.                     
                                                                               
Die nachfolgenden Wahlvorschläge des Aufsichtsrats stützen sich auf die        
Empfehlung seines Nominierungsausschusses, berücksichtigen die vom             
Aufsichtsrat für seine Zusammensetzung beschlossenen Ziele und streben die     
Ausfüllung des vom Aufsichtsrat erarbeiteten Kompetenzprofils an. Ziele und    
Kompetenzprofil wurden vom Aufsichtsrat am 25. August 2011 beschlossen, in     
den Folgejahren ergänzt und sind einschließlich des Stands der Umsetzung im    
Corporate Governance-Bericht zum Geschäftsjahr 2018 veröffentlicht. Zudem      
hat sich der Aufsichtsrat bei den vorgeschlagenen Kandidaten versichert,       
dass diese jeweils den zu erwartenden Zeitaufwand für ihr                      
Aufsichtsratsmandat aufbringen können.                                         
                                                                               
Der Aufsichtsrat schlägt vor zu beschließen:                                   
                                                                               
Die nachfolgend genannten Personen werden gemäß § 7 Absatz 2 der Satzung für   
die Zeit vom Ablauf der Hauptversammlung am 9. Mai 2019 bis zum Ablauf der     
Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2023           
entscheidet, als Vertreter der Aktionäre in den Aufsichtsrat gewählt:          
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
a) Michael Mandel                                                              
Mitglied des Vorstands der Commerzbank AG                                      
Frankfurt am Main                                                              
                                                                               
b) Verena Pausder                                                              
Geschäftsführerin der HABA Digital GmbH und der Fox & Sheep GmbH sowie         
Vorstand des Digitale Bildung für Alle e.V.                                    
Berlin                                                                         
                                                                               
c) Sabine Schmittroth                                                          
Bereichsvorstand Private Kunden der Commerzbank AG                             
Frankfurt am Main                                                              
                                                                               
d) Dr. Jochen Sutor                                                            
Bereichsvorstand Group Finance der Commerzbank AG                              
Frankfurt am Main                                                              
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Es ist beabsichtigt, die Hauptversammlung im Wege der Einzelabstimmung über    
die Neuwahlen zum Aufsichtsrat entscheiden zu                                  
lassen.                                                                        
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Im Falle seiner Wahl soll Herr Michael Mandel den Mitgliedern des              
Aufsichtsrats als Kandidat für den Vorsitzenden des Aufsichtsrats              
vorgeschlagen werden.                                                          
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Zu Ziffer 5.4.1 Absatz 6 bis 8 des Deutschen Corporate Governance Kodex wird   
erklärt, dass nach Einschätzung des Aufsichtsrats                              
zwischen den vorgeschlagenen Kandidaten und der comdirect bank                 
Aktiengesellschaft, deren Konzernunternehmen, den Organen der                  
comdirect bank Aktiengesellschaft oder einem wesentlich an der comdirect       
bank Aktiengesellschaft beteiligten Aktionär keine                             
persönlichen oder geschäftlichen Beziehungen bestehen, die ein objektiv        
urteilender Aktionär für seine Wahlentscheidung als                            
maßgebend ansehen würde. Rein vorsorglich wird jedoch darauf hingewiesen,      
dass Frau Schmittroth sowie die Herren Mandel und                              
Dr. Sutor (Organ-)Funktionen bei der Commerzbank AG - die wiederum             
wesentlich an der comdirect bank Aktiengesellschaft beteiligt                  
ist - innehaben.                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Die Mitgliedschaften der zur Wahl in den Aufsichtsrat vorgeschlagenen          
Kandidaten in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten                   
und in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von                
Wirtschaftsunternehmen (§ 125 Absatz 1 Satz 5 AktG) sind in                    
der Anlage zu Tagesordnungspunkt 6 angegeben.                                  
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Nähere Angaben zu den Kenntnissen, Erfahrungen und Fähigkeiten der             
vorgeschlagenen Kandidaten sowie ihren wesentlichen Tätigkeiten                
neben dem jeweiligen Aufsichtsratsmandat sind den auf der Internetseite der    
comdirect bank Aktiengesellschaft unter                                        
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
www.comdirect.de/hv                                                            
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
eingestellten Lebensläufen zu entnehmen.                                       
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
7. Beschlussfassung über die Aufhebung des Genehmigten Kapitals 2014, die      
Ermächtigung des Vorstands zur Erhöhung des Grundkapitals (Genehmigtes         
Kapital 2019) - mit der Möglichkeit zum Ausschluss des Bezugsrechts der        
Aktionäre - sowie die entsprechenden Satzungsänderungen                        
                                                                               
Die Ermächtigung zur Erhöhung des Grundkapitals mit Zustimmung des             
Aufsichtsrats gemäß § 4 Absatz 3 der Satzung um nominal bis zu 70.000.000,00   
Euro läuft zum 14. Mai 2019 aus (Genehmigtes Kapital 2014). Daher soll ein     
neues Genehmigtes Kapital in gleicher Höhe geschaffen werden, damit die        
comdirect bank Aktiengesellschaft auch in den kommenden Jahren hierdurch bei   
Bedarf ihre Eigenmittel verstärken kann (Genehmigtes Kapital 2019). Das        
Genehmigte Kapital 2014 soll aufgehoben werden.                                
                                                                               
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu beschließen:                         
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
a) Das bis zum 14. Mai 2019 befristete Genehmigte Kapital 2014 gemäß § 4       
Absatz 3 der Satzung wird aufgehoben.                                          
                                                                               
b) Der Vorstand wird ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft bis zum     
8.                                                                             
Mai 2024 mit Zustimmung des Aufsichtsrats durch Ausgabe neuer Stückaktien      
gegen Bar- oder Sacheinlagen einmalig oder mehrfach, jedoch insgesamt          
höchstens um 70.000.000,00 Euro zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2019). Dabei   
ist den Aktionären grundsätzlich ein Bezugsrecht einzuräumen; das              
gesetzliche Bezugsrecht kann auch in der Weise eingeräumt werden, dass die     
neuen Aktien von einem oder mehreren Kreditinstituten oder diesen nach § 186   
Absatz 5 Satz 1 AktG gleichstehenden Unternehmen mit der Verpflichtung         
übernommen werden, sie den Aktionären der comdirect bank Aktiengesellschaft    
zum Bezug anzubieten. Der Vorstand wird jedoch ermächtigt, mit Zustimmung      
des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre in folgenden Fällen            
auszuschließen:                                                                
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
- um Spitzenbeträge vom Bezugsrecht auszunehmen;                               
                                                                               
- um in dem Umfang, in dem es erforderlich ist, Inhabern von durch die         
comdirect bank Aktiengesellschaft oder durch unmittelbare oder mittelbare      
Mehrheitsbeteiligungsgesellschaften der comdirect bank Aktiengesellschaft      
(Konzernunternehmen i.S.v. § 18 Absatz 1 AktG) ausgegebenen oder noch          
auszugebenden Wandlungs- oder Optionsrechten ein Bezugsrecht einzuräumen,      
wie es ihnen nach Ausübung des Wandlungs- oder Optionsrechts oder nach         
Erfüllung                                                                      
einer entsprechenden Wandlungs- oder Optionspflicht zustehen würde;            
                                                                               
- um Belegschaftsaktien an Mitarbeiter der comdirect bank Aktiengesellschaft   
                                                                               
und unmittelbarer oder mittelbarer Mehrheitsbeteiligungsgesellschaften der     
comdirect bank Aktiengesellschaft (Konzernunternehmen i.S.v. § 18 Absatz 1     
AktG) auszugeben;                                                              
                                                                               
- um das Grundkapital gegen Sacheinlagen zu erhöhen;                           
                                                                               
- bei Kapitalerhöhungen gegen Bareinlagen, wenn der Ausgabebetrag der neuen    
Aktien den Börsenpreis für Aktien der Gesellschaft gleicher Ausstattung im     
Zeitpunkt der Festlegung des Ausgabebetrags nicht wesentlich unterschreitet.   
                                                                               
Die unter Ausschluss des Bezugsrechts gemäß §§ 203 Absatz 1, 186 Absatz 3      
Satz 4 AktG aufgrund dieser Ermächtigung ausgegebenen Aktien dürfen            
insgesamt 10 % des Grundkapitals der Gesellschaft im Zeitpunkt des             
Wirksamwerdens oder                                                            
- falls dieser Wert geringer ist - im Zeitpunkt der Ausübung der               
vorliegenden Ermächtigung nicht überschreiten. Die Höchstgrenze von 10 % des   
Grundkapitals                                                                  
vermindert sich um den anteiligen Betrag des Grundkapitals, der auf            
diejenigen eigenen Aktien der Gesellschaft entfällt, die während der           
Laufzeit des Genehmigten Kapitals 2019 unter Ausschluss des Bezugsrechts der   
Aktionäre                                                                      
gemäß §§ 71 Absatz 1 Nr. 8 Satz 5, 186 Absatz 3 Satz 4 AktG veräußert          
werden. Die Höchstgrenze vermindert sich ferner um den anteiligen Betrag des   
                                                                               
Grundkapitals, der auf diejenigen Aktien entfällt, die zur Bedienung von       
Options- oder Wandelschuldverschreibungen mit Options- oder Wandlungsrecht     
oder mit Options- oder Wandlungspflicht auszugeben sind, sofern die            
Schuldverschreibungen während der Laufzeit des Genehmigten Kapitals 2019       
unter Ausschluss des Bezugsrechts in entsprechender Anwendung von § 186        
Absatz 3 Satz 4 AktG ausgegeben werden.                                        
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Der Vorstand wird ermächtigt, die weiteren Einzelheiten der Kapitalerhöhung    
und ihrer Durchführung festzulegen.                                            
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
c) § 4 Absatz 3 der Satzung wird wie folgt neu gefasst:                        
                                                                               
'(3) Der Vorstand ist ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft bis zum    
8. Mai 2024 mit Zustimmung des Aufsichtsrats durch Ausgabe neuer Stückaktien   
gegen Bar- oder Sacheinlagen einmalig oder mehrfach, jedoch insgesamt          
höchstens um EURO 70.000.000,00 zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2019). Dabei   
ist den Aktionären grundsätzlich ein Bezugsrecht einzuräumen; das              
gesetzliche Bezugsrecht kann auch in der Weise eingeräumt werden, dass die     
neuen Aktien von einem oder mehreren Kreditinstituten oder diesen nach § 186   
Absatz 5 Satz 1 AktG gleichstehenden Unternehmen mit der Verpflichtung         
übernommen werden, sie den Aktionären der comdirect bank Aktiengesellschaft    
zum Bezug anzubieten. Der Vorstand ist jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des   
Aufsichtsrats das Bezugsrecht in folgenden Fällen auszuschließen:              
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
- um Spitzenbeträge vom Bezugsrecht auszunehmen;                               
                                                                               
- um in dem Umfang, in dem es erforderlich ist, Inhabern von durch die         
comdirect bank Aktiengesellschaft oder durch unmittelbare oder mittelbare      
Mehrheitsbeteiligungsgesellschaften der comdirect bank Aktiengesellschaft      
(Konzernunternehmen i.S.v. § 18 Absatz 1 AktG) ausgegebenen oder noch          
auszugebenden Wandlungs- oder Optionsrechten ein Bezugsrecht einzuräumen,      
wie es ihnen nach Ausübung des Wandlungs- oder Optionsrechts oder nach         
Erfüllung                                                                      
einer entsprechenden Wandlungs- oder Optionspflicht zustehen würde;            
                                                                               
- um Belegschaftsaktien an Mitarbeiter der comdirect bank Aktiengesellschaft   
                                                                               
und unmittelbarer oder mittelbarer Mehrheitsbeteiligungsgesellschaften der     
comdirect bank Aktiengesellschaft (Konzernunternehmen i.S.v. § 18 Absatz 1     
AktG) auszugeben;                                                              
                                                                               
- um das Grundkapital gegen Sacheinlagen zu erhöhen;                           
                                                                               
- bei Kapitalerhöhungen gegen Bareinlagen, wenn der Ausgabebetrag der neuen    
Aktien den Börsenpreis für Aktien der Gesellschaft gleicher Ausstattung im     
Zeitpunkt der Festlegung des Ausgabebetrags nicht wesentlich unterschreitet.   
                                                                               
Die unter Ausschluss des Bezugsrechts gemäß §§ 203 Absatz 1, 186 Absatz 3      
Satz 4 AktG aufgrund dieser Ermächtigung ausgegebenen Aktien dürfen            
insgesamt 10 % des Grundkapitals der Gesellschaft im Zeitpunkt des             
Wirksamwerdens oder                                                            
- falls dieser Wert geringer ist - im Zeitpunkt der Ausübung der               
vorliegenden Ermächtigung nicht überschreiten. Die Höchstgrenze von 10 % des   
Grundkapitals                                                                  
vermindert sich um den anteiligen Betrag des Grundkapitals, der auf            
diejenigen eigenen Aktien der Gesellschaft entfällt, die während der           
Laufzeit des Genehmigten Kapitals 2019 unter Ausschluss des Bezugsrechts der   
Aktionäre                                                                      
gemäß §§ 71 Absatz 1 Nr. 8 Satz 5, 186 Absatz 3 Satz 4 AktG veräußert          
werden. Die Höchstgrenze vermindert sich ferner um den anteiligen Betrag des   
                                                                               
Grundkapitals, der auf diejenigen Aktien entfällt, die zur Bedienung von       
Options- oder Wandelschuldverschreibungen mit Options- oder Wandlungsrecht     
oder mit Options- oder Wandlungspflicht auszugeben sind, sofern die            
Schuldverschreibungen während der Laufzeit des Genehmigten Kapitals 2019       
unter Ausschluss des Bezugsrechts in entsprechender Anwendung von § 186        
Absatz 3 Satz 4 AktG ausgegeben werden.                                        
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Der Vorstand ist ermächtigt, die weiteren Einzelheiten der Kapitalerhöhung     
und ihrer Durchführung festzulegen.'                                           
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
d) Der Aufsichtsrat wird ermächtigt, die Fassung des § 4 der Satzung           
entsprechend der jeweiligen Ausnutzung des Genehmigten Kapitals 2019           
abzuändern oder nach Ablauf der Ermächtigungsfrist anzupassen.                 
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
Anlage zu Punkt 6 der Tagesordnung:                                            
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Angaben gemäß § 125 Absatz 1 Satz 5 AktG über die zur Wahl in den Aufsichtsrat 
vorgeschlagenen Kandidaten                                                     
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Nachfolgend wird angegeben, in welchen anderen gesetzlich zu bildenden         
Aufsichtsräten und in welchen vergleichbaren in- oder                          
ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen die zur Wahl in den   
Aufsichtsrat vorgeschlagenen Kandidaten jeweils                                
Mitglied sind (§ 125 Absatz 1 Satz 5 AktG).                                    
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Michael Mandel                                                                 
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Mitgliedschaft in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Commerz Real AG (Wiesbaden), Commerz Real Investmentgesellschaft mbH           
(Wiesbaden), mBank S.A. (Warschau, Polen), SCHUFA Holding                      
AG (Wiesbaden)                                                                 
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Mitgliedschaft in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von     
Wirtschaftsunternehmen                                                         
                                                                               
                                                                               
Keine                                                                          
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Verena Pausder                                                                 
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Mitgliedschaft in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Keine                                                                          
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Mitgliedschaft in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von     
Wirtschaftsunternehmen                                                         
                                                                               
                                                                               
Keine                                                                          
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Sabine Schmittroth                                                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Mitgliedschaft in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Commerz Direktservice GmbH (Duisburg), Commerz Real AG (Wiesbaden), Commerz    
Real Investmentgesellschaft mbH (Wiesbaden)                                    
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Mitgliedschaft in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von     
Wirtschaftsunternehmen                                                         
                                                                               
                                                                               
Keine                                                                          
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Dr. Jochen Sutor                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Mitgliedschaft in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Commerz Real AG (Wiesbaden), Commerz Real Investmentgesellschaft mbH           
(Wiesbaden)                                                                    
                                                                               
                                                                               
Mitgliedschaft in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von     
Wirtschaftsunternehmen                                                         
                                                                               
                                                                               
Keine                                                                          
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Bericht des Vorstands zu Punkt 7 der Tagesordnung                              
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Derzeit besteht ein Genehmigtes Kapital mit einer Laufzeit bis zum 14. Mai 2019
(Genehmigtes Kapital 2014 gemäß § 4 Absatz                                     
3 der Satzung). Um dem Vorstand die notwendige Flexibilität für etwaige        
Kapitalmaßnahmen zu gewähren, soll die Ermächtigung                            
des Vorstands zur Erhöhung des Grundkapitals erneuert werden. An Stelle des    
genannten Genehmigten Kapitals soll eine neue                                  
Ermächtigung für Kapitalerhöhungen in gleicher Höhe von bis zu 70.000.000,00   
Euro mit einer Laufzeit bis zum 8. Mai 2024 erteilt                            
werden (Genehmigtes Kapital 2019). Dadurch wird der Vorstand wieder in die Lage
versetzt, über den vollen Ermächtigungszeitraum                                
von 5 Jahren die Eigenkapitalausstattung der Gesellschaft kurzfristig den      
geschäftlichen und rechtlichen Erfordernissen anzupassen.                      
Die Ermächtigung vergrößert das bisher zur Verfügung stehende Volumen nicht.   
Die nachfolgend erläuterten Möglichkeiten des                                  
Bezugsrechtsausschlusses entsprechen im Wesentlichen dem derzeit bestehenden   
Genehmigten Kapital.                                                           
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Die neuen Aktien, die aufgrund der zu beschließenden Ermächtigung (Genehmigtes 
Kapital 2019) ausgegeben werden, werden den                                    
Aktionären grundsätzlich zum Bezug angeboten. Um die Abwicklung zu erleichtern,
kann das gesetzliche Bezugsrecht gemäß § 186                                   
Absatz 5 AktG auch in der Weise gewährt werden, dass die neuen Aktien von einem
oder mehreren Kreditinstituten oder diesen                                     
nach § 186 Absatz 5 Satz 1 AktG gleichstehenden Unternehmen mit der            
Verpflichtung übernommen werden, sie den Aktionären zum                        
Bezug anzubieten (mittelbares Bezugsrecht).                                    
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Bei dem Genehmigten Kapital 2019 ist jedoch - mit Zustimmung des Aufsichtsrats 
- auch ein Ausschluss des Bezugsrechts der                                     
Aktionäre in den nachfolgend erläuterten Fällen möglich:                       
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Bezugsrechtsausschluss für Spitzenbeträge                                      
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Der Ausschluss des Bezugsrechts für Spitzenbeträge dient dazu, ein praktikables
Bezugsverhältnis darstellen zu können. Ohne                                    
diese Möglichkeit würde die technische Durchführung der Emission unter         
Umständen erheblich erschwert. Etwaige Spitzenbeträge                          
werden zu Börsenkursen verwertet.                                              
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Bezugsrechtsausschluss zugunsten der Inhaber von bereits ausgegebenen oder noch
auszugebenden Wandlungs- oder Optionsrechten                                   
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Der Ausschluss des Bezugsrechts zugunsten der Inhaber von bereits ausgegebenen 
oder noch auszugebenden Wandlungs- oder Optionsrechten                         
eröffnet die Möglichkeit, die Inhaber dieser Rechte gegen Verwässerung durch   
eine nachfolgende Kapitalerhöhung zu schützen.                                 
Die Ausstattung mit einem solchen Verwässerungsschutz wird vom Kapitalmarkt    
erwartet. Die Einräumung eines Bezugsrechts für                                
die Inhaber von Wandlungs- oder Optionsrechten ist eine Alternative zu der     
Anpassung des Wandlungs- oder Optionspreises, die                              
sonst vorzunehmen wäre.                                                        
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Bezugsrechtsausschluss für die Ausgabe von Belegschaftsaktien                  
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Die Ermächtigung sieht die Möglichkeit zum Bezugsrechtsausschluss vor, soweit  
die Aktien als sog. Belegschaftsaktien an Mitarbeiter                          
der comdirect bank Aktiengesellschaft und unmittelbarer oder mittelbarer       
Mehrheitsbeteiligungsgesellschaften der comdirect                              
bank Aktiengesellschaft (Konzernunternehmen i.S.v. § 18 Absatz 1 AktG) zu      
Vorzugskonditionen ausgegeben werden. Die Ausgabe                              
von Belegschaftsaktien an Mitarbeiter ist ein wichtiges Instrument zur         
Mitarbeiterbindung und Mitarbeitermotivation. Zugleich                         
wird die Übernahme von Mitverantwortung gefördert.                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Bezugsrechtsausschluss bei Kapitalerhöhungen gegen Sacheinlagen                
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Durch die Ermächtigung zum Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre im Fall   
der Kapitalerhöhung gegen Sacheinlagen wird der                                
Vorstand in die Lage versetzt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats Unternehmen,   
Unternehmensteile oder Beteiligungen an Unternehmen                            
sowie andere Wirtschaftsgüter gegen Überlassung von neuen comdirect bank-Aktien
zu erwerben. Der Vorstand erhält somit die                                     
Möglichkeit, auf vorteilhafte Angebote oder sich bietende Gelegenheiten auf dem
nationalen oder internationalen Markt rasch                                    
zu reagieren und Akquisitionsmöglichkeiten mit der erforderlichen Flexibilität 
wahrzunehmen. Nicht selten ergibt sich in den                                  
Verhandlungen die Notwendigkeit oder ein auch beiderseitiges Interesse, den    
Verkäufern als Gegenleistung (auch) neue comdirect                             
bank-Aktien anbieten zu können. Zugleich liegt der Erwerb von Wirtschaftsgütern
gegen die Überlassung von Aktien auch im unmittelbaren                         
Interesse der Gesellschaft: Anders als eine Geldzahlung schont die Ausgabe     
neuer Aktien die Liquidität und stellt damit häufig                            
die günstigere Finanzierungsform dar. Außerdem soll der Vorstand beispielsweise
auch berechtigt sein, das Genehmigte Kapital                                   
2019 mit Zustimmung des Aufsichtsrats auszunutzen, um Inhabern von verbrieften 
oder unverbrieften Geldforderungen gegen die                                   
Gesellschaft, mit ihr verbundene Unternehmen oder sonstige Dritte, anstelle der
Geldzahlung ganz oder zum Teil Aktien der                                      
Gesellschaft zu gewähren. Die Gesellschaft erhält dadurch die Möglichkeit, im  
Rahmen von Maßnahmen zur Verbesserung ihrer                                    
Kapitalstruktur, Kernkapital zu schaffen.                                      
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Der Vorstand wird in jedem Einzelfall sorgfältig prüfen, ob der Einsatz des    
Genehmigten Kapitals 2019 notwendig ist und ob                                 
im Falle eines Ausschlusses des Bezugsrechts der Wert der neuen comdirect      
bank-Aktien in angemessenem Verhältnis zum Wert                                
des zu erwerbenden Wirtschaftsguts steht. Der Ausgabebetrag für die neuen      
Aktien wird dabei vom Vorstand mit Zustimmung des                              
Aufsichtsrats unter Berücksichtigung der Interessen der comdirect bank         
Aktiengesellschaft und ihrer Aktionäre festgelegt werden.                      
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Bezugsrechtsausschluss bei Barkapitalerhöhungen gemäß § 186 Absatz 3 Satz 4    
AktG                                                                           
                                                                               
                                                                               
Schließlich sieht die Ermächtigung die Möglichkeit vor, das Bezugsrecht der    
Aktionäre mit Zustimmung des Aufsichtsrats auch                                
dann auszuschließen, wenn der Ausgabebetrag der neuen Aktien den Börsenpreis   
der bereits börsennotierten Aktien gleicher Ausstattung                        
nicht wesentlich unterschreitet. Dies versetzt den Vorstand in die Lage,       
kurzfristig günstige Börsensituationen auszunutzen                             
und dabei durch die marktnahe Preisfestsetzung einen möglichst hohen           
Ausgabebetrag und damit eine größtmögliche Stärkung der                        
Eigenmittel zu erreichen. Die Ermächtigung zum Bezugsrechtsausschluss ist      
beschränkt auf einen Betrag, der 10 % des Grundkapitals                        
nicht übersteigt. Maßgeblich ist das Grundkapital der Gesellschaft zum         
Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Ermächtigung oder                             
- falls dieser Wert geringer ist - zum Zeitpunkt der Ausübung der Ermächtigung.
Auf die Höchstgrenze werden diejenigen Aktien                                  
angerechnet, die die Gesellschaft während der Laufzeit dieser Ermächtigung     
unter Ausschluss des Bezugsrechts aufgrund einer                               
Ermächtigung zur Veräußerung eigener Aktien gemäß §§ 71 Absatz 1 Nr. 8 Satz 5, 
186 Absatz 3 Satz 4 AktG veräußert. Angerechnet                                
werden ferner diejenigen Aktien, die zur Bedienung von Options- oder           
Wandelschuldverschreibungen mit Options- oder Wandlungsrecht                   
oder mit einer Options- oder Wandlungspflicht auszugeben sind, sofern die      
Schuldverschreibungen während der Laufzeit dieser                              
Ermächtigung unter Ausschluss des Bezugsrechts in entsprechender Anwendung des 
§ 186 Absatz 3 Satz 4 AktG ausgegeben werden.                                  
Der Vorstand wird im Falle der Ausnutzung dieser Möglichkeit der               
Kapitalerhöhung einen etwaigen Abschlag des Ausgabepreises                     
gegenüber dem Börsenkurs auf voraussichtlich höchstens 3 %, jedenfalls aber    
nicht mehr als 5 %, beschränken. Aktionäre, die                                
ihre Beteiligungsquote halten wollen, haben aufgrund der hohen Liquidität der  
comdirect bank-Aktie die Möglichkeit, über die                                 
Börse Aktien zu Bedingungen zu erwerben, die denen der neuen Aktien im         
Wesentlichen entsprechen. Insgesamt ist damit sichergestellt,                  
dass in Übereinstimmung mit der gesetzlichen Wertung des § 186 Absatz 3 Satz 4 
AktG die Vermögens- wie auch die Stimmrechtsinteressen                         
der Aktionäre bei einer Ausnutzung des Genehmigten Kapitals 2019 unter         
Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre angemessen                           
gewahrt werden. Bei Abwägung all dieser Umstände ist die Ermächtigung zum      
Bezugsrechtsausschluss in den beschriebenen Grenzen                            
erforderlich, geeignet, angemessen und im Interesse der Gesellschaft geboten.  
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Ausnutzung des genehmigten Kapitals; Berichterstattung                         
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Konkrete Pläne, von den vorgeschlagenen Ermächtigungen Gebrauch zu machen,     
bestehen derzeit nicht. Der Vorstand wird der jeweils                          
nächsten Hauptversammlung über die Ausnutzung der Ermächtigung berichten.      
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
B. Weitere Angaben zur Einberufung                                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
1. Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung          
                                                                               
Im Zeitpunkt der Einberufung dieser Hauptversammlung hat die comdirect bank    
Aktiengesellschaft insgesamt 141.220.815 Stückaktien ausgegeben, die           
grundsätzlich die gleiche Anzahl an Stimmrechten vermitteln.                   
                                                                               
2. Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und für die       
Ausübung des Stimmrechts                                                       
                                                                               
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind    
nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich bei der                          
                                                                               
comdirect bank Aktiengesellschaft                                              
c/o Commerzbank AG                                                             
GS-MO 3.1.1 General Meetings                                                   
60261 Frankfurt am Main                                                        
Telefax: +49 (0) 69 / 136 - 26351                                              
E-Mail: hv-eintrittskarten@commerzbank.com                                     
                                                                               
unter Nachweis ihres Anteilsbesitzes spätestens bis zum Ablauf des             
Donnerstag, 2. Mai 2019, angemeldet haben.                                     
                                                                               
Der Anteilsbesitz muss durch eine Bestätigung des depotführenden Instituts     
nachgewiesen werden; dieser Nachweis hat sich auf den Beginn des 21. Tags      
vor der Hauptversammlung, das heißt auf Donnerstag, den 18. April 2019,        
00:00 Uhr, zu beziehen (so genannter Nachweisstichtag). Die Anmeldung und      
der Nachweis über den Anteilsbesitz bedürfen der Textform (§ 126b BGB) und     
müssen in deutscher oder englischer Sprache abgefasst sein.                    
                                                                               
Die comdirect bank Aktiengesellschaft übernimmt keine Kosten für den An- und   
Abreiseweg der Aktionäre, welche diesen durch das Parken eines Fahrzeugs       
oder durch die Nutzung des öffentlichen Personennah- und Fernverkehrs          
entstehen und bietet in diesem Jahr auch kein kostenloses Ticket mehr für      
den öffentlichen Nahverkehr an.                                                
                                                                               
3. Bedeutung des Nachweisstichtags                                             
                                                                               
Der Nachweisstichtag ist das entscheidende Datum für den Umfang und die        
Ausübung des Teilnahme- und Stimmrechts in der Hauptversammlung. Im            
Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der Hauptversammlung     
oder die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, wer einen Nachweis des     
Anteilsbesitzes zum Nachweisstichtag erbracht hat. Veränderungen im            
Aktienbestand nach dem Nachweisstichtag haben hierfür keine Bedeutung.         
Aktionäre, die ihre Aktien erst nach dem Nachweisstichtag erworben haben,      
können somit nicht an der Hauptversammlung teilnehmen. Aktionäre, die sich     
ordnungsgemäß angemeldet und den Nachweis erbracht haben, sind auch dann zur   
Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts             
berechtigt, wenn sie die Aktien nach dem Nachweisstichtag veräußern. Der       
Nachweisstichtag hat keine Auswirkungen auf die Veräußerbarkeit der Aktien     
und ist kein relevantes Datum für eine eventuelle Dividendenberechtigung.      
                                                                               
4. Verfahren für die Stimmabgabe durch Briefwahl                               
                                                                               
Aktionäre beziehungsweise Aktionärsvertreter können ihre Stimmen auch          
abgeben, ohne an der Hauptversammlung teilzunehmen (Briefwahl).                
                                                                               
Zur Stimmabgabe per Briefwahl gelten die gleichen Teilnahmevoraussetzungen     
wie zur persönlichen Teilnahme an der Hauptversammlung.                        
                                                                               
Die Gesellschaft bietet für die Stimmabgabe per Briefwahl unter                
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
www.comdirect.de/hv                                                            
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
ein elektronisches System an. Die Briefwahl per Internet sowie deren           
Widerruf beziehungsweise deren Änderungen können noch                          
bis zum 8. Mai 2019, 24:00 Uhr, im Internet vorgenommen werden. Die weiteren   
Einzelheiten können die Aktionäre den dort hinterlegten                        
näheren Erläuterungen entnehmen.                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Daneben können Briefwahlstimmen der Gesellschaft schriftlich, in Textform,     
beziehungsweise per Telefax (bis Dienstag, 7. Mai                              
2019, 24:00 Uhr) unter der folgenden Anschrift übermittelt werden:             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
comdirect bank Aktiengesellschaft                                              
                                                                               
c/o Link Market Services GmbH                                                  
                                                                               
Landshuter Allee 10                                                            
                                                                               
80637 München                                                                  
                                                                               
Telefax: +49 (0) 89 / 21 027 289                                               
                                                                               
E-Mail: inhaberaktien@linkmarketservices.de                                    
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Für die Stimmabgabe per Briefwahl kann das Formular verwendet werden,          
welches den Aktionären nach erfolgter Anmeldung mit                            
der Eintrittskarte übersandt wird.                                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Briefwahlstimmen können schriftlich, in Textform, beziehungsweise per          
Telefax bis 7. Mai 2019, 24:00 Uhr, und im Internet                            
bis 8. Mai 2019, 24:00 Uhr, erteilt, geändert oder widerrufen werden. Die      
persönliche Teilnahme an der Hauptversammlung gilt                             
als Widerruf der bereits abgegebenen Briefwahlstimmen.                         
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
5. Verfahren für die Stimmabgabe durch einen Bevollmächtigten                  
                                                                               
Aktionäre, die an der Hauptversammlung nicht persönlich teilnehmen möchten,    
können ihr Stimmrecht durch Bevollmächtigte, zum Beispiel durch eine           
Aktionärsvereinigung, ein Kreditinstitut oder eine andere Person ihrer Wahl    
ausüben lassen. Auch in diesen Fällen ist ein Nachweis des Anteilsbesitzes     
und eine Anmeldung durch den Aktionär oder den Bevollmächtigten nach Maßgabe   
der vorstehenden Teilnahmevoraussetzungen erforderlich.                        
                                                                               
Vollmachten können durch Erklärung gegenüber dem Bevollmächtigten oder         
gegenüber der Gesellschaft erteilt werden und bedürfen, soweit sie nicht an    
ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere der in § 135    
Absatz 8 und Absatz 10 i.V.m. § 125 Absatz 5 AktG gleichgestellten Personen    
oder Institutionen erteilt werden, der Textform (§ 126b BGB). Gleiches gilt    
für den Widerruf der Vollmacht und den Nachweis einer gegenüber einem          
Bevollmächtigten erklärten Vollmacht gegenüber der Gesellschaft.               
                                                                               
Kreditinstitute, Aktionärsvereinigungen und andere in § 135 Absatz 8 und       
Absatz 10 i.V.m. § 125 Absatz 5 AktG gleichgestellte Personen und              
Institutionen können für ihre eigene Bevollmächtigung abweichende Regelungen   
für die Form der Vollmacht vorgeben. Die Aktionäre werden gebeten, sich in     
einem solchen Fall mit dem zu Bevollmächtigenden rechtzeitig wegen einer von   
ihm möglicherweise geforderten Form der Vollmacht abzustimmen.                 
                                                                               
Mit der Eintrittskarte erhalten die Aktionäre ein Vollmachtsformular und       
weitere Informationen zur Bevollmächtigung.                                    
                                                                               
Die Gesellschaft bietet für die Übermittlung des Nachweises der Vollmacht      
beziehungsweise des Widerrufs unter                                            
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
www.comdirect.de/hv                                                            
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
ein elektronisches System an. Die Übermittlung des Nachweises der Vollmacht    
beziehungsweise des Widerrufs per Internet sowie                               
Änderungen können noch bis 8. Mai 2019, 24:00 Uhr, im Internet vorgenommen     
werden. Die weiteren Einzelheiten können die Aktionäre                         
den dort hinterlegten näheren Erläuterungen entnehmen.                         
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Der Nachweis kann auch unter folgender E-Mail-Adresse übermittelt werden:      
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
inhaberaktien@linkmarketservices.de                                            
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Bevollmächtigt ein Aktionär mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft     
eine oder mehrere von diesen zurückweisen.                                     
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
6. Verfahren für die Stimmabgabe durch weisungsgebundene Stimmrechtsvertreter  
der Gesellschaft                                                               
                                                                               
Aktionäre haben auch die Möglichkeit, ihr Stimmrecht durch von der comdirect   
bank Aktiengesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter ausüben zu lassen. Die   
hierzu notwendigen Vollmachten und Weisungen können Aktionäre in Textform (§   
126b BGB) erteilen. Wenn Aktionäre von dieser Möglichkeit Gebrauch machen      
wollen, müssen sie sich hierzu - auch wenn sie nicht persönlich an der         
Hauptversammlung teilnehmen wollen - wie oben ausgeführt zur                   
Hauptversammlung anmelden. Sie erhalten dann Formulare zur Vollmachts- und     
Weisungserteilung beziehungsweise die zur Vollmachts- und Weisungserteilung    
per Internet notwendigen Informationen. Per Post oder per Telefax erteilte     
Vollmachten und Weisungen müssen bis Dienstag, 7. Mai 2019, bei der            
comdirect bank Aktiengesellschaft unter der in den Unterlagen genannten        
Adresse beziehungsweise Faxnummer eingegangen sein. Die Vollmachtserteilung    
per Internet sowie Änderungen der den Stimmrechtsvertretern erteilten          
Weisungen können noch bis 8. Mai 2019, 24:00 Uhr, im Internet unter            
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
www.comdirect.de/hv                                                            
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
vorgenommen werden. Wenn Briefwahlstimmen und Vollmacht/Weisungen eingehen,    
werden stets Briefwahlstimmen als vorrangig betrachtet.                        
Wenn darüber hinaus auf unterschiedlichen Übermittlungswegen voneinander       
abweichende Erklärungen eingehen und nicht erkennbar                           
ist, welche zuletzt abgegeben wurde, werden diese in folgender Reihenfolge     
berücksichtigt: 1. per Internet, 2. per E-Mail,                                
3. per Telefax und 4. in Papierform. Bei persönlicher Teilnahme an der         
Hauptversammlung wird die Vollmachts- und Weisungserteilung                    
an die von der comdirect bank Aktiengesellschaft benannten                     
Stimmrechtsvertreter gegenstandslos. Zu jedem Tagesordnungspunkt               
muss eine ausdrückliche Weisung vorliegen. Ohne ausdrückliche Weisungen zu     
den einzelnen Tagesordnungspunkten können die Stimmrechtsvertreter             
von der Vollmacht keinen Gebrauch machen.                                      
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
7. Rechte der Aktionäre                                                        
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
a) Anträge auf Ergänzung der Tagesordnung nach § 122 Absatz 2 AktG             
                                                                               
Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals       
oder den anteiligen Betrag von 500.000 Euro erreichen, können gemäß § 122      
Absatz 2 AktG verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und     
bekannt gemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder       
eine Beschlussvorlage beiliegen. Das Verlangen ist schriftlich an den          
Vorstand zu richten und muss bis Montag, 8. April 2019, 24:00 Uhr, zugehen.    
Wir bitten, derartige Verlangen ausschließlich an folgende Adresse zu          
richten:                                                                       
                                                                               
Vorstand der comdirect bank Aktiengesellschaft                                 
Pascalkehre 15                                                                 
25451 Quickborn                                                                
                                                                               
Die Antragsteller haben nachzuweisen, dass sie seit mindestens 90 Tagen vor    
dem Tag des Zugangs des Verlangens Inhaber der Aktien sind und dass sie die    
Aktien bis zur Entscheidung des Vorstands über das Verlangen halten. § 121     
Absatz 7 AktG ist für die Berechnung der Frist entsprechend anzuwenden. Für    
den Nachweis reicht eine entsprechende Bestätigung des depotführenden          
Instituts aus.                                                                 
                                                                               
Bekannt zu machende Ergänzungen der Tagesordnung werden unverzüglich nach      
Zugang des Verlangens im Bundesanzeiger bekannt gemacht und solchen Medien     
zur Veröffentlichung zugeleitet, bei denen davon ausgegangen werden kann,      
dass sie die Information in der gesamten Europäischen Union verbreiten. Sie    
werden außerdem auf den Internetseiten der comdirect bank Aktiengesellschaft   
unter                                                                          
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
www.comdirect.de/hv                                                            
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
zugänglich gemacht.                                                            
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
b) Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären nach §§ 126 Absatz 1, 127    
AktG                                                                           
                                                                               
Aktionäre können Gegenanträge gegen einen Vorschlag von Vorstand und           
Aufsichtsrat zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung stellen. Sie können    
auch Wahlvorschläge machen. Die Gesellschaft macht gemäß § 126 Absatz 1 AktG   
Gegenanträge einschließlich des Namens des Aktionärs, der Begründung und       
einer etwaigen Stellungnahme der Verwaltung auf den Internetseiten der         
comdirect bank Aktiengesellschaft unter                                        
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
www.comdirect.de/hv                                                            
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
zugänglich, wenn ihr Gegenanträge mit Begründung unter der nachstehend         
angegebenen Adresse mindestens 14 Tage vor der Hauptversammlung,               
also spätestens bis Mittwoch, 24. April 2019, 24:00 Uhr, zugegangen sind:      
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
comdirect bank Aktiengesellschaft                                              
                                                                               
- Rechtsabteilung -                                                            
                                                                               
Pascalkehre 15                                                                 
                                                                               
25451 Quickborn                                                                
                                                                               
Telefax: +49 (0) 4106 / 704 - 2230                                             
                                                                               
E-Mail: gegenantraege.2019@comdirect.de                                        
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Von einer Veröffentlichung eines Gegenantrags und seiner Begründung kann der   
Vorstand unter den in § 126 Absatz 2 AktG genannten                            
Voraussetzungen absehen.                                                       
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Für Wahlvorschläge gelten die vorstehenden Sätze gemäß § 127 AktG sinngemäß.   
Wahlvorschläge von Aktionären brauchen jedoch                                  
nicht begründet zu werden. Der Vorstand braucht Wahlvorschläge von             
Aktionären außer in den Fällen des § 126 Absatz 2 AktG                         
auch dann nicht zugänglich zu machen, wenn diese nicht die Angaben nach §      
124 Absatz 3 Satz 4 AktG und § 125 Absatz 1 Satz                               
5 AktG enthalten.                                                              
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
c) Auskunftsrecht nach § 131 Absatz 1 AktG                                     
                                                                               
Jedem Aktionär ist gemäß § 131 Absatz 1 AktG auf Verlangen in der              
Hauptversammlung vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft   
zu geben, soweit die Auskunft zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstands      
der Tagesordnung erforderlich ist. Die Auskunftspflicht erstreckt sich auch    
auf die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu einem   
verbundenen Unternehmen. Die Auskunftspflicht des Vorstands erstreckt sich     
auch auf die Lage des Konzerns und der in den Konzernabschluss einbezogenen    
Unternehmen, da der Hauptversammlung zu Punkt 1 der Tagesordnung auch der      
Konzernabschluss und der Konzernlagebericht vorgelegt werden. Von einer        
Beantwortung einzelner Fragen kann der Vorstand aus den in § 131 Absatz 3      
AktG genannten Gründen absehen. Nach der Satzung der comdirect bank            
Aktiengesellschaft ist der Versammlungsleiter außerdem ermächtigt, das         
Frage- und Rederecht des Aktionärs angemessen zu beschränken.                  
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
8. Hinweis auf die Internetseite der Gesellschaft                              
                                                                               
Die Informationen nach § 124a AktG sind von der Einberufung der                
Hauptversammlung an über die Internetseiten der comdirect bank                 
Aktiengesellschaft unter                                                       
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
www.comdirect.de/hv                                                            
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
zugänglich. Vom Tag der Veröffentlichung dieser Einberufungsbekanntmachung     
an liegen die zugänglich zu machenden Unterlagen                               
zusätzlich in den Geschäftsräumen der comdirect bank Aktiengesellschaft,       
Pascalkehre 15, 25451 Quickborn, zur Einsichtnahme                             
der Aktionäre aus. Die Abstimmungsergebnisse werden nach der                   
Hauptversammlung auf den Internetseiten der comdirect bank                     
Aktiengesellschaft unter                                                       
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
www.comdirect.de/hv                                                            
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
bekannt gegeben.                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
9. Datenschutzinformationen für Aktionäre der comdirect bank Aktiengesellschaft
                                                                               
                                                                               
Die nachfolgenden Erläuterungen dienen der Information der Aktionäre über      
die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten gemäß den Anforderungen der     
Europäischen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), insbesondere unter            
Berücksichtigung der Informationspflichten nach Art. 12 bis 14 DSGVO sowie     
zur Aufklärung über die nach der DSGVO bestehenden Betroffenenrechte gemäß     
den Art. 15 bis 22 und Art. 34 DSGVO.                                          
                                                                               
Verantwortung für die Datenverarbeitung und Datenschutzbeauftragter            
                                                                               
Für die Datenverarbeitung ist die comdirect bank Aktiengesellschaft,           
Pascalkehre 15, 25451 Quickborn, verantwortlich. Der betriebliche              
Datenschutzbeauftragte ist unter vorgenannter Adresse bzw. unter               
datenschutz@comdirect.de erreichbar.                                           
                                                                               
Quelle, Zwecke und Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung                      
                                                                               
Die Zwecke der Datenverarbeitung durch die comdirect bank Aktiengesellschaft   
ergeben sich vor allem aus der Umsetzung des Aktiengesetzes (Aktionären und    
Aktionärsvertretern soll die Teilnahme an der Hauptversammlung und die         
Ausübung ihrer Rechte vor bzw. während der Hauptversammlung ermöglicht         
werden), ggf. auch zur Erfüllung weiterer gesetzlicher Verpflichtungen         
(aktien-, handels- oder steuerrechtliche Aufbewahrungspflichten) sowie         
aufsichtsrechtlicher Vorgaben durch die comdirect bank Aktiengesellschaft      
(Art. 6 Absatz 1 c) und Absatz 4 DSGVO), also beispielsweise:                  
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
* die Vorbereitung (z. B. Versendung Einladungen, Führung Anmeldeliste) und    
Durchführung (z. B. Wortmeldung und Stimmabgabe und Erstellung                 
Teilnehmerverzeichnis) der Hauptversammlung,                                   
                                                                               
* Speicherung der Daten hinsichtlich der Bevollmächtigung der von der          
Gesellschaft zur Hauptversammlung benannten Stimmrechtsvertreter, die dem      
Nachweis der Bevollmächtigung für drei Jahre dienen (§ 134 Absatz 3 Satz 5     
AktG).                                                                         
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Daneben verarbeitet die comdirect bank Aktiengesellschaft personenbezogene     
Daten zur Wahrung der folgenden berechtigten Interessen                        
(Art. 6 Abs. 1 f) der DSGVO), insbesondere                                     
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
* zwecks Organisation und geordneter Durchführung sowie Nachbereitung der      
Hauptversammlung und                                                           
                                                                               
* bei Kapitalerhöhungen, wenn einzelne Aktionäre aufgrund ihrer                
Staatsangehörigkeit oder ihres Wohnsitzes von der Information über             
Bezugsangebote ausgenommen werden müssen, um Wertpapiervorschriften der        
betreffenden Länder einzuhalten.                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Der Aktionär wird vorab darüber informiert, sofern beabsichtigt ist, seine     
personenbezogenen Daten für einen anderen Zweck                                
zu verarbeiten.                                                                
                                                                               
Schließlich ist der Aktionär verpflichtet, seine personenbezogenen Daten       
mitzuteilen, da nur so die aktienrechtlichen Anforderungen                     
und die Ausübung seiner Aktionärsrechte ermöglicht werden kann.                
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Weitergabe der personenbezogenen Daten der Aktionäre                           
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Zur technischen Abwicklung der Hauptversammlung beauftragt die comdirect       
bank Aktiengesellschaft externe Dienstleister, an                              
welche die personenbezogenen Daten des Aktionärs weitergegeben werden.         
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Soweit dies zur Erfüllung gesetzlicher Pflichten notwendig ist, übermittelt    
die comdirect bank Aktiengesellschaft personenbezogene                         
Daten der Aktionäre an weitere Empfänger, beispielsweise                       
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
* andere Aktionäre: Im nach § 129 AktG vorgeschriebenen                        
Teilnehmerverzeichnis                                                          
können andere Aktionäre, welche an der Hauptversammlung teilnehmen,            
personenbezogene Daten einsehen. Darüber hinaus im Rahmen einer                
Bekanntmachung von Aktionärsverlangen auf Ergänzung der Tagesordnung sowie     
von Gegenanträgen und Wahlvorschlägen.                                         
                                                                               
* Öffentliche Stellen aufgrund gesetzlicher Vorschriften (z. B.                
Aufsichtsbehörden)                                                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Eine Datenübermittlung an Stellen in Staaten außerhalb der Europäischen        
Union (sogenannte Drittstaaten) findet nicht statt,                            
soweit eine gesetzliche Verpflichtung hierfür nicht besteht.                   
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Aufbewahrungsfristen der personenbezogenen Daten                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Die comdirect bank Aktiengesellschaft speichert personenbezogene Daten,        
soweit und solange dies gesetzlich geboten ist oder                            
sie ein berechtigtes Interesse hieran hat, etwa im Falle von gerichtlichen     
oder außergerichtlichen Streitigkeiten im Zusammenhang                         
mit der Hauptversammlung.                                                      
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Die Aufbewahrungsfristen betragen im Regelfall für:                            
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
* alle im Zusammenhang mit der Hauptversammlung gespeicherten Daten 3 Jahre,   
                                                                               
                                                                               
* Daten, deren Speicherung erforderlich ist, damit die comdirect bank          
Aktiengesellschaft sich gegen Ansprüche verteidigen kann, bis zu 30 Jahre      
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Sind die Daten für die Erfüllung vertraglicher oder gesetzlicher Pflichten     
(Nachweis- und Aufbewahrungspflichten) nicht mehr                              
erforderlich, werden diese regelmäßig gelöscht.                                
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Rechte des Aktionärs                                                           
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Jeder Aktionär hat das Recht auf Auskunft nach Art. 15 DSGVO, das Recht auf    
Berichtigung nach Art. 16 DSGVO, das Recht auf                                 
Löschung nach Art. 17 DSGVO, das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung      
nach Art. 18 DSGVO, das Recht auf Datenübertragbarkeit                         
aus Art. 20 DSGVO sowie das Recht auf Widerspruch aus Art. 21 DSGVO. Beim      
Auskunftsrecht und beim Löschungsrecht gelten die                              
Einschränkungen nach §§ 34 und 35 BDSG. Darüber hinaus besteht ein             
Beschwerderecht bei einer zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde              
(Art. 77 DSGVO i.V.m. § 19 BDSG). Die für die comdirect bank                   
Aktiengesellschaft zuständige Aufsichtsbehörde ist das Unabhängige             
Landeszentrum für Datenschutz (ULD), Holstenstraße 98, 24103 Kiel,             
Deutschland.                                                                   
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Eine gegebenenfalls erteilte Einwilligung in die Verarbeitung von              
personenbezogenen Daten kann der Aktionär jederzeit gegenüber                  
der comdirect bank Aktiengesellschaft widerrufen. Dies gilt auch für den       
Widerruf von Einwilligungserklärungen, die vor der                             
Geltung der DSGVO, also vor dem 25. Mai 2018, gegenüber der comdirect bank     
Aktiengesellschaft erteilt worden sind. Der Widerruf                           
einer Einwilligung wirkt erst für die Zukunft und berührt nicht die            
Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf verarbeiteten Daten.                       
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
WIDERSPRUCHSRECHT                                                              
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Der Aktionär hat das Recht, aus Gründen, die sich aus seiner besonderen        
Situation ergeben, jederzeit gegen die Verarbeitung                            
die ihn betreffenden personenbezogenen Daten, die aufgrund von Art. 6 Absatz   
1 e) DSGVO (Datenverarbeitung im öffentlichen                                  
Interesse) und Art. 6 Absatz 1 f) DSGVO (Datenverarbeitung auf der Grundlage   
einer Interessenabwägung) erfolgt, Widerspruch                                 
einzulegen; dies gilt auch für ein auf diese Bestimmung gestütztes Profiling   
im Sinne von Art. 4 Nr. 4 DSGVO.                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Legt der Aktionär Widerspruch ein, wird die comdirect bank                     
Aktiengesellschaft seine personenbezogenen Daten nicht mehr verarbeiten,       
es sei denn, die comdirect bank Aktiengesellschaft kann zwingende              
berechtigte Gründe für die Verarbeitung nachweisen, die                        
die Interessen, Rechte und Freiheiten des Aktionärs überwiegen, oder die       
Verarbeitung dient der Geltendmachung, Ausübung oder                           
Verteidigung von Rechtsansprüchen.                                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Informationen zum Datenschutz erhalten Sie auch auf unserer Internetseite      
unter                                                                          
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
www.comdirect.de/hv                                                            
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Für Auskünfte zur Hauptversammlung steht Ihnen die Abteilung Investor          
Relations telefonisch oder per E-Mail zur Verfügung:                           
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Telefon: +49 (0) 4106 / 704 - 1383                                             
                                                                               
E-Mail: investorrelations@comdirect.de                                         
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Quickborn, im März 2019                                                        
                                                                               
                                                                               
                                                                               
comdirect bank Aktiengesellschaft                                              
                                                                               
                                                                               
                                                                               
- Der Vorstand -                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
------------------------------------------------------------                   
                                                                               
                                                                               
                                                                               
27.03.2019 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, 
Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.                       
                                                                               
Medienarchiv unter http://www.dgap.de                                          
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
------------------------------------------------------------                   
                                                                               
                                                                               
                                                                               



Sprache:     Deutsch                          

Unternehmen: comdirect bank Aktiengesellschaft

             Pascalkehre 15                   

             25451 Quickborn                  

             Deutschland                      

E-Mail:      investorrelations@comdirect.de   

Internet:    http://www.comdirect.de          

ISIN:        DE0005428007                     

WKN:         542800                           







                                       

Ende der Mitteilung  DGAP News-Service



------------------------------------------------------------ 

792491  27.03.2019