Der Vorstand der China Gingko Education Group Company Limited gab bekannt, dass das Unternehmen am 5. Juli 2022 eine nicht rechtsverbindliche Kooperationsvereinbarung mit Beijing General Education Consulting Co., Limited in Bezug auf eine vorgeschlagene Zusammenarbeit zur gemeinsamen Einrichtung einer Lehr- und Prüfungsplattform in Bezug auf die Zertifikatsprüfung für Lehrer für Chinesisch als Fremdsprache geschlossen hat. Gemäß der Kooperationsvereinbarung werden das Unternehmen und Beijing Tongcai gemeinsam an den folgenden Initiativen arbeiten, die jedoch nicht auf diese beschränkt sind: Einrichtung einer "Tongcai & Gingko CTCSOL-Basis" zur Erleichterung der Bereitstellung von CTCSOL-relevanten Schulungen und Prüfungen und Beitrag zur Arbeit nach der Einrichtung, wie z.B. Werbung, Studentenrekrutierung und Geschäftsentwicklung; und Durchführung globaler Online-Schulungen für Chinesischlehrer, die jeweils aus 52 Sitzungen von "International Chinese Education" und 8 Sitzungen des "Pre-CTCSOL Interview Assessment Accelerated Course" bestehen. Die Gruppe ist ein Anbieter von Dienstleistungen im Bereich der Hochschulbildung in der Provinz Sichuan, China.

Die Gruppe hat proaktiv die Möglichkeiten erkundet, ihre Präsenz im Bereich der Online-Bildung durch die Zusammenarbeit mit Bildungseinrichtungen und Unternehmen zu erweitern. Als erfahrenes Unternehmen, das chinesische Online-Bildung anbietet, kann Beijing Tongcai der Gruppe wertvolle Einblicke gewähren. Dementsprechend ist der Verwaltungsrat der Ansicht, dass die vorgeschlagene Kooperation, wie sie im Kooperationsvertrag festgelegt ist, im Interesse der Gesellschaft und ihrer Aktionäre insgesamt liegt.

Die Kooperationsvereinbarung ist rechtlich nicht bindend und enthält lediglich die ursprüngliche Absicht und die wichtigsten Bedingungen der vorgeschlagenen Kooperation und dient lediglich als Grundlage für die weitere spezifische Zusammenarbeit zwischen dem Unternehmen und Beijing Tongcai. Zum Zeitpunkt dieser Bekanntmachung haben das Unternehmen und Beijing Tongcai noch keine rechtsverbindlichen Vereinbarungen in Bezug auf konkrete Kooperationspläne getroffen. Sollte eine im Rahmen des Kooperationsabkommens geplante Transaktion für das Unternehmen eine meldepflichtige Transaktion im Sinne der Börsenzulassungsregeln darstellen, wird das Unternehmen in Übereinstimmung mit den Börsenzulassungsregeln weitere Bekanntmachungen vornehmen, sobald dies angemessen ist.

Aktionäre und potenzielle Anleger des Unternehmens sollten beachten, dass die im Rahmen des Kooperationsvertrags geplanten Transaktionen durchgeführt werden können oder auch nicht. Aktionären und potenziellen Anlegern wird empfohlen, beim Handel mit den Aktien und anderen Wertpapieren des Unternehmens Vorsicht walten zu lassen.