Die CASH Financial Services Group Limited wurde von Herrn Lo Kwok Hung John darüber informiert, dass er sich aufgrund seines Rücktritts nicht zur Wiederwahl als Verwaltungsratsmitglied auf der Hauptversammlung stellen wird. Dementsprechend ist der ordentliche Beschluss Nr. 2A(iv) auf der Jahreshauptversammlung nicht mehr anwendbar und wird mit Zustimmung der Anteilseigner nicht zur Prüfung und Genehmigung durch die Anteilseigner auf der Jahreshauptversammlung vorgelegt; und Herr Lo wird mit Abschluss der Jahreshauptversammlung nicht mehr als unabhängiges, nicht-exekutives Verwaltungsratsmitglied fungieren.
Abschluss der Jahreshauptversammlung. Der Verwaltungsrat wurde von Herrn Lo darüber informiert, dass er sich aufgrund seines Rücktritts nicht zur Wiederwahl als Verwaltungsratsmitglied auf der Hauptversammlung stellen wird. Dementsprechend wird Herr Lo mit Abschluss der Hauptversammlung nicht mehr als unabhängiges, nicht-exekutives Verwaltungsratsmitglied tätig sein. Nach seinem Ausscheiden als unabhängiges, nicht-geschäftsführendes Verwaltungsratsmitglied wird Herr Lo auch nicht mehr Mitglied des Prüfungsausschusses der Gesellschaft sein.