Bao Shen Holdings Limited gab bekannt, dass das vorläufige geprüfte Jahresergebnis der Gruppe für das Geschäftsjahr 2022 (das "geprüfte Jahresergebnis 2022") und der Jahresbericht für dasselbe Geschäftsjahr (der "Jahresbericht 2022") den Aktionären der Gesellschaft (den "Aktionären") spätestens drei Monate nach dem Ende des Geschäftsjahres der Gesellschaft, d.h. am oder vor dem 31. März 2023, zugestellt werden. Aufgrund des Vorfalls ist das Unternehmen jedoch noch dabei, den Wirtschaftsprüfern Informationen für den Abschluss der Prüfungsverfahren zur Verfügung zu stellen. In Anbetracht des Vorfalls ist das Unternehmen der Ansicht, dass der Vorfall Auswirkungen auf das geprüfte Jahresergebnis 2022 haben könnte und zusätzliche Zeit benötigen würde, um weitere Informationen in Bezug auf den Vorfall zu sammeln und die Auswirkungen auf die Finanzergebnisse der Gruppe für das Geschäftsjahr 2022 zu bewerten.

In dieser Hinsicht wird sich die Veröffentlichung der geprüften Jahresergebnisse 2022 verzögern, bis mehr Informationen in Bezug auf den Vorfall eingeholt werden können. Nach reiflicher Überlegung ist der Verwaltungsrat der Ansicht, dass es für das Unternehmen nicht angemessen wäre, seine ungeprüften Finanzergebnisse für das GJ2022 auf der Grundlage der Management Accounts zu veröffentlichen, die zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht mit den Wirtschaftsprüfern abgestimmt sind, da sie möglicherweise nicht die vollständige und genaue finanzielle Leistung und Position des Unternehmens widerspiegeln. Das Unternehmen wird eng mit den Wirtschaftsprüfern zusammenarbeiten, um die angeforderten Informationen und Dokumente zur Verfügung zu stellen, damit das Prüfungsverfahren so schnell wie möglich abgeschlossen werden kann.

Das Unternehmen wird weitere Ankündigungen in Bezug auf das Datum der Verwaltungsratssitzung zur Prüfung und Genehmigung des geprüften Jahresergebnisses 2022 und das Datum der Veröffentlichung des geprüften Jahresergebnisses 2022 sowie alle wesentlichen Entwicklungen machen, sofern dies angemessen oder gemäß den GEM Listing Rules erforderlich ist.