AMSTERDAM (awp international) - Der niederländische Farbenhersteller Akzo Nobel hat im Rechtsstreit mit dem Hedgefonds Elliott um die milliardenschweren Übernahmeofferte des US-Konkurrenten PPG Industries einen Sieg errungen. Ein niederländisches Gericht lehnte am Montagabend einen Antrag des vom Milliardär Paul Singer kontrollierten Fonds ab, sofort Massnahmen gegen Akzo Nobel wegen des abgelehnten PPG-Gebots zu ergreifen. Akzo sei nicht verpflichtet, Verhandlungen mit PPG aufzunehmen, so die Richter. Elliott wollte mit rechtlicher Hilfe den widerborstigen Verwaltungsratschef Antony Burgmans loszuwerden. Der Hedgefonds will PPGs Vorhaben unbedingt zum Erfolg verhelfen.

Akzo Nobel hatte unter Burgmans' Führung vor drei Wochen auch die dritte und zuletzt 26,9 Milliarden Euro schwere Offerte von PPG abgelehnt. Dabei hatte Akzo Nobel auf die eigene Strategie verwiesen, die ein guter Weg für Wachstum und langfristige Wertschaffung sei. Diese liege im Interesse aller Aktionäre. PPG Industries hatte sich enttäuscht gezeigt. Das Unternehmen sei weiterhin davon überzeugt, dass ein Zusammengehen beider Konzerne einen deutlich höheren Wert für die Aktionäre schaffe. Zudem bringe eine Fusion mehr Sicherheit für Beschäftigte und Pensionäre als der von Akzo Nobel angekündigte Plan der Eigenständigkeit.

Zuvor hatte sich Akzo-Nobel-Unternehmenschef Ton Büchner mit dem Management von PPG Industries getroffen. PPG-Chef Michael McGarry hatte bereits mit Ungemach gedroht, falls sich die Akzo-Führung Gesprächen widersetze. Man sei gewillt, ein feindliches Übernahmeangebot zu machen, hatte er der Nachrichtenagentur Bloomberg gesagt. Dabei wird die Offerte direkt den Aktionären unter Umgehung der Konzernleitung unterbreitet. Der PPG-Chef hatte den Niederländern dafür eine Frist bis zum 1. Juni gesetzt.

Akzo Nobel hatte sich zuletzt mit einer Abspaltung und milliardenschweren Ausschüttungen gegen die Übernahmeofferte gewehrt. Die Trennung vom Spezialchemiegeschäft solle innerhalb von 12 Monaten erfolgen, hatte Büchner angekündigt. Es sei ein Verkauf oder ein Börsengang möglich. Der Verkaufserlös soll überwiegend den Aktionären zugutekommen./mne/she/fbr