Hauptversammlung der 4SC AG am 20. Juni 2024

Erläuterung zum beschlusslosen Tagesordnungspunkt 5

Vorlage des Vergütungsberichts 2023 zur Erörterung

Vorstand und Aufsichtsrat haben gemäß § 162 AktG einen Bericht über die im Geschäftsjahr 2023 den Mitgliedern des Vorstands und des Aufsichtsrats gewährte und geschuldete Vergütung erstellt, welcher der Hauptversammlung gemäß § 120a Abs. 5 AktG zur Erörterung vorgelegt wird. Da die Gesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB ist, ist nach § 120a Abs. 5 AktG eine Beschlussfassung der Hauptversammlung über die Billigung des Vergütungsberichts entbehrlich, wenn dieser, wie im vorliegenden Fall, als eigener Tagesordnungspunkt in der Hauptversammlung zur Erörterung vorgelegt wird. Es ist daher keine Beschlussfassung der Hauptversammlung zu Tagesordnungspunkt 5 vorgesehen.

Der Vergütungsbericht wurde gemäß den Vorgaben des § 162 Abs. 3 AktG durch den Abschlussprüfer daraufhin geprüft, ob die gesetzlich geforderten Angaben nach § 162 Abs. 1 und 2 AktG gemacht wurden. Der Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr 2023 und der Vermerk des Abschlussprüfers über dessen Prüfung sind im Anschluss an die Tagesordnung unter <> abgedruckt. Darüber hinaus ist der Vergütungsbericht nebst Prüfungsvermerk auch ab Einberufung der Hauptversammlung und auch während der

Hauptversammlung auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.4sc.de/investoren/hauptversammlung zugänglich.

Planegg-Martinsried, im Mai 2024

4SC AG

Der Vorstand

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