The Fantastic Company AG: Strafverfahren gegen den ehemaligen Medienberater von Uschi Glas wegen
Erpressung wird am 24. Januar 2018 verhandelt

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The Fantastic Company AG: Strafverfahren gegen den ehemaligen Medienberater
von Uschi Glas wegen Erpressung wird am 24. Januar 2018 verhandelt

18.01.2018 / 13:37
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Erpressungs-Opfer sehen Rufmordkampagne nicht von Meinungsfreiheit gedeckt

Zug/Schweiz, 18. Januar 2018. Das Strafverfahren gegen den ehemaligen
Medienberater der Schauspielerin Uschi Glas und Betreiber der Blogs
"Aktienversenker.de" und "Geiseln-der-Gier.de", Marcus Johst (bürgerlich:
Marc-Anton Johst), wird am 24. Januar 2018 am Amtsgericht Berlin Tiergarten
verhandelt (Aktenzeichen: 259 Ls, 282 Js 2796/12). The Fantastic Company AG,
Zug (Schweiz), war in der Vergangenheit mehrfach Zielscheibe der Aktivitäten
von Johst. Die Staatsanwaltschaft Berlin hatte bereits am 22. August 2016
Anklage wegen Erpressung gegen Marcus Johst erhoben.

Als Zeuge hat Oliver Krautscheid, Präsident des Verwaltungsrats der The
Fantastic Company AG ("TFC"), vor der Polizei in Berlin bereits bestätigt,
dass Marcus Johst von ihm 200.000 Euro gefordert habe, um darauf zu
verzichten, ihn auch künftig in seinem Blog "Aktienversenker.de" zu
diskreditieren. Auch weitere Zeugen haben bestätigt, dass Marcus Johst Geld
gefordert habe, damit er Kampagnen gegen die TFC und andere Unternehmen
einstelle - darunter Prof. Dr. Winfried Schwatlo, Vorstand der CD Deutsche
Eigenheim AG, und Prof. Dr. Burghardt Wittig, Gründer der MOLOGEN AG, sowie
Roger Meier-Rossi, stellvertretender Verwaltungsratspräsident der The
Fantastic Company AG. Marcus Johst hatte neben anderen in die TFC investiert
und war mit dem Verlauf der Kursentwicklung offenbar unzufrieden und
erpresst seitdem die Gesellschaft mit abträglichen Veröffentlichungen im
Internet. Bisher hat Marcus Johst neun Unterlassungserklärungen abgegeben
und es wurden vier einstweilige Verfügungen gegen das Blog
Aktienversenker.de erlassen.

In einem Hauptsacheverfahren hatte das Landgericht Berlin den Weiterbetrieb
des Blogs "Aktienversenker.de" in der bisherigen Form untersagt. Grundlage
dieser Entscheidung waren Klagen von Oliver Krautscheid und Thorsten Wagner,
der über die Global Derivative Trading GmbH Großaktionär der The Fantastic
Company AG ist. Gegen die Entscheidung des Landgerichts hatte Marcus Johst
Berufung eingelegt. Das Oberlandesgericht Berlin hat der Berufung
stattgegeben und erklärt, dass die Rufmord-Opfer auch dann eine negative
Meinungsäußerung tolerieren müsse, wenn sie Teil einer Erpressung sei. Gegen
dieses Urteil wollen Oliver Krautscheid und Thorsten Wagner beim
Bundesgerichtshof Rechtsmittel einlegen.

"Wir halten unberechtigte Diskreditierungen von Personen für nicht
akzeptabel. Insbesondere können sich Rufmordkampagnen dann nicht auf
Meinungsfreiheit berufen, wenn sie als Instrument einer Erpressung
eingesetzt werden", betont Thorsten Wagner. "Marcus Johst macht
Rufmordkampagnen offenbar zu einem Geschäftsmodell."

Medienkontakt:
Oliver Krautscheid
oliver.krautscheid@fantastic.com


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