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Pressemitteilung

Luxemburg, den 31. Januar 2017

Die Vorschriften für die abschließenden Kontrollen der Ausgaben in den Bereichen Kohäsion und Entwicklung des ländlichen Raums sind zwar angemessen, doch Risiken bestehen fort, so die EU-Prüfer

Die den Mitgliedstaaten von der Europäischen Kommission für die abschließenden Kontrollen der Ausgaben in den Bereichen Kohäsion und Entwicklung des ländlichen Raums zur Verfügung gestellten Leitlinien sind zwar angemessen, doch muss auf bestimmte Risiken noch eingegangen werden. Zu dieser Schlussfolgerung gelangt der Europäische Rechnungshof in einem neuen Bericht. Nach Auffassung der Prüfer sollten künftig die erreichten Ergebnisse stärker im Blickpunkt stehen, die Vorschriften für die Bereiche Kohäsion und Entwicklung des ländlichen Raums sollten weiter angeglichen werden und dem Europäischen Parlament und dem Rat sollte ein vollständiger Bericht über den Abschluss vorgelegt werden.

Nach Ablauf eines Programmplanungszeitraums müssen die Programme finanziell abgewickelt werden, das heißt, vorschriftswidrige Ausgaben im EU-Anteil der von der Kommission und den Mitgliedstaaten kofinanzierten Projekte müssen ermittelt und an den EU-Haushalt zurückgeführt werden. Dieser Prozess wird als "Abschluss" bezeichnet. Die Prüfungen des Hofes zum Zeitraum 2007- 2013 zeigten regelmäßig, dass sowohl die Programme im Bereich Kohäsion als auch die Programme im Bereich der Entwicklung des ländlichen Raums in wesentlichem Maße anfällig für vorschriftswidrige Ausgaben waren.

Die Prüfer verglichen die für die beiden Politikbereiche bestehenden Regelungen und bewerteten, wie die Kommission Sicherheit dahin gehend erlangte, dass die abschließende Erklärung Ausgaben beinhaltete, die rechtmäßig und ordnungsgemäß waren und entsprechend den Zielen getätigt wurden. Ferner analysierten sie die fristgerechte Umsetzung des Abschlussprozesses und die Berichterstattung darüber.

In Bezug auf den Zeitraum 2007-2013 stellten die Prüfer fest, dass zwar die Berichterstattung über die Ergebnisse für die Mitgliedstaaten obligatorisch war und von der Kommission auch bewertet wurde, jedoch kein direkter Zusammenhang zwischen der Zahlung des Restbetrags (Restzahlung) und dem

Diese Pressemitteilung enthält die Hauptaussagen des vom Europäischen Rechnungshof angenommenen Sonderberichts.

Der vollständige Bericht ist auf der Website des Hofes www.eca.europa.eu abrufbar.

ECA Press Mark Rogerson - Sprecher T: (+352) 4398 47063 M: (+352) 691 55 30 63 Damijan Fišer - Pressereferent T: (+352) 4398 45410 M: (+352) 621 55 22 24 12, rue Alcide De Gasperi - L-1615 Luxembourg E: press@eca.europa.eu @EUAuditors eca.europa.eu

tatsächlichen Erreichen der Outputs und Ergebnisse bestand.

"Der Abschluss ist ein entscheidender Moment in der Laufzeit eines Programms", erläuterte Ladislav Balko, das für den Bericht zuständige Mitglied des Europäischen Rechnungshofs. "Eine Bewertung dazu, wie wirtschaftlich und wirksam die Mittel verwendet wurden, muss eine Analyse der erzielten Ergebnisse umfassen."

Der Abschluss fiel weder mit dem Ende des Programmplanungszeitraums noch mit dem Ende des Förderzeitraums zusammen. Da der Abschluss Jahre dauern kann, wird die Wirksamkeit durch Überschneidungen zwischen Zeiträumen und Schwierigkeiten bei der Nachverfolgung von Tätigkeiten aus früheren Jahren gefährdet. Die Möglichkeit, Mittel eines Programms noch zwei oder drei Jahre nach dessen Ablauf auszugeben, schafft außerdem einen Negativanreiz für die Einleitung der Programme des Folgezeitraums.

Ein weiteres Problem betraf die Berichterstattung: Nach Auffassung der Prüfer sollte die Kommission dem Europäischen Parlament und dem Rat einen konsolidierten Abschlussbericht mit wesentlichen Angaben zu den wichtigsten Leistungs- und Konformitätsaspekten der Programmdurchführung vorlegen.

Alles in allem hat die Kommission den Mitgliedstaaten für den Abschluss der Programme des Zeitraums 2007-2013 rechtzeitig umfassende Leitlinien bereitgestellt. Darüber hinaus bot sie zusätzliche Unterstützung, mit der sie auf die Bedürfnisse der Mitgliedstaaten einging. Die Mitgliedstaaten waren mit der Unterstützung zufrieden und betrachteten sich im Hinblick auf den Abschluss weitgehend als gut vorbereitet.

Die Prüfer ermittelten bestimmte Risiken, auf die im Zuge des Abschlusses der Programme des Zeitraums 2007-2013 eingegangen werden muss. Insbesondere sind für einige im Zusammenhang mit dem Abschluss relevante Bereiche keine verbindlichen Fristen vorgesehen, was zu zusätzlichen Verzögerungen beitragen könnte.

Schließlich äußerten die Prüfer Bedenken dahin gehend, dass die Prüfungen durch die Mitgliedstaaten und die Kommission nicht ausreichen könnten, um die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der Ausgaben für Finanzierungsinstrumente, vertragliche Vorauszahlungen und einige beihilferelevante Großprojekte bei Abschluss sicherzustellen.

Im Hinblick auf die Gewährleistung eines rigorosen Abschlussverfahrens für 2007-2013 empfehlen die Prüfer der Kommission, Großprojekte zügig zu genehmigen. An die Mitgliedstaaten richten sie die Empfehlung, Verfahren zur Überprüfung der Förderfähigkeit der Ausgaben einzurichten, insbesondere für Finanzierungsinstrumente und vertragliche Vorauszahlungen. Sie empfehlen darüber hinaus, dass die Mitgliedstaaten den Begünstigten rechtzeitig die volle EU-Beteiligung auszahlen.

Damit die Abschlussregelungen für die Politikbereiche Kohäsion und ländliche Entwicklung nach dem Jahr 2020 eine Verbesserung der Rechenschaftspflicht und Transparenz bewirken können, empfehlen die Prüfer, dass die Kommission in ihren Legislativvorschlägen

  • die Verordnungen in den Bereichen Kohäsion und ländliche Entwicklung weiter angleicht, damit ein harmonisierter jährlicher Zuverlässigkeitsprozess sichergestellt werden kann;

  • ein Verfahren einführt, mit dem die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der Ausgaben und die erzielten Outputs und Ergebnisse endgültig angenommen werden, sobald die Programme abgeschlossen werden;

  • darlegt, wie sie das Europäische Parlament und den Rat über die Ergebnisse des

    Abschlussprozesses informieren wird;

  • Überschneidungen von Förderzeiträumen ein Ende setzt und den zügigen Abschluss der Programme nach Ablauf des Förderzeitraums vorschreibt.

Hinweise für den Herausgeber

Auf die Kohäsionspolitik und die Politik zur Entwicklung des ländlichen Raums entfallen etwa 44 % des Haushalts der Europäischen Union. Im Zeitraum 2007-2013 entsprach dies rund 430 Milliarden Euro.

Der Sonderbericht Nr. 36/2016 "Beurteilung der Regelungen für den Abschluss der Programme für Kohäsion und ländliche Entwicklung des Zeitraums 2007-2013" ist in 23 EU-Sprachen verfügbar.

European Court of Auditors veröffentlichte diesen Inhalt am 31 Januar 2017 und ist allein verantwortlich für die darin enthaltenen Informationen.
Unverändert und nicht überarbeitet weiter verbreitet am 31 Januar 2017 09:59:06 UTC.

Originaldokumenthttp://www.eca.europa.eu/Lists/ECADocuments/INSR16_36/INSR_CLOSURE_2007_2013_DE.pdf

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