05.06.2014 |

Berlin - Staats­sekre­tär Dr. Friedrich Kitschelt hat sich heute mit dem su­da­ne­sischen Außen­minister Ali Karti getroffen. In dem Ge­spräch ver­deut­lichte Kitschelt, dass eine Wieder­auf­nahme der zwischen­staat­lichen Ent­wick­lungs­zusam­men­ar­beit mit dem Land nur möglich sei, wenn die Zentral­regierung in Karthum ernst­hafte An­strengungen zur Ver­bes­se­rung der Men­schen­rechts­si­tu­a­tion unter­nehme. Auch müsse die sudanesische Regierung die bewaffneten Konflikte im Land beilegen und entscheidende Grundlagen für nach­hal­tige Armutsbekämpfung im Sudan schaffen.

Der Staats­sekre­tär betonte ins­be­son­dere den Wert der Religions- und Ge­wissens­frei­heit für die deutsche Ent­wick­lungs­po­li­tik und forderte die su­da­nesische Regierung auf, für die Auf­hebung des Ge­richtsurteils gegen die zum Tode verurteilte Christin Miriam Yahya Ibrahim zu sorgen. ​Kitschelt: "Men­schen­rechte sind universell, unteilbar und stehen nicht zur Ver­handlung. Das Todes­urteil gegen Miriam Yahya Ibrahim kann nicht hin­ge­nommen werden!"

Bereits im Vorfeld des Gesprächs hatte Minister Gerd Müller gegenüber dem Evangelischen Presse­dienst (epd) das Todesurteil scharf verurteilt. "Länder wie der Sudan nehmen an der Welt­völker­ge­mein­schaft teil und müssen völker­recht­liche und rechts­staatliche Grund­sätze be­achten, auch wenn sich das Land auf seine Un­ab­hän­gig­keit beruft. Wir fordern die Ein­haltung der Men­schen­rech­te einschließlich der Religions­freiheit. Grundlage ist das uni­verselle Recht auf Leben. Das gilt weltweit."

Staats­sekre­tär Kitschelt be­kräftigte zugleich, dass das BMZ im besonderen Fall der Bürger­kriegs­region Darfur an seinen Zu­sagen für die Un­ter­stüt­zung der Men­schen und den dortigen Wieder­auf­bau in Höhe von insgesamt 16 Millionen Euro festhalte. Damit honoriere das BMZ den Ab­schluss des Friedens­ab­kom­mens zwischen Regierung und Rebellen. Die Mittel sollen dazu beitragen, die Lebens­be­din­gungen der not­leidenden Bevölkerung in der Konflikt­region zu ver­bessern. Die Projekte sollen bürger­nah und in Zu­sam­men­ar­beit mit Nicht­re­gierungs­or­ga­ni­sa­tio­nen und lokalen Autoritäten, wie beispielsweise der Darfur Regional Authority , durch­ge­führt werden.

Deutsch­land hatte die bilaterale staatliche Ent­wick­lungs­zusam­men­ar­beit mit Sudan Anfang der neunziger Jahre wegen schwer­wiegender Men­schen­rechts­ver­letzungen und bürger­kriegs­artiger interner Konflikte ein­ge­stellt. Seitdem fördert das BMZ nur noch in geringem Um­fang die Arbeit von Nicht­re­gierungs­or­ga­ni­sa­tio­nen in Sudan und Projekte, die direkt hilfs­be­dürftigen Menschen zu­gute­kommen.

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