05.06.2014 |
Berlin - Staatssekretär Dr. Friedrich Kitschelt hat sich heute mit dem sudanesischen Außenminister Ali Karti getroffen. In dem Gespräch verdeutlichte Kitschelt, dass eine Wiederaufnahme der zwischenstaatlichen Entwicklungszusammenarbeit mit dem Land nur möglich sei, wenn die Zentralregierung in Karthum ernsthafte Anstrengungen zur Verbesserung der Menschenrechtssituation unternehme. Auch müsse die sudanesische Regierung die bewaffneten Konflikte im Land beilegen und entscheidende Grundlagen für nachhaltige Armutsbekämpfung im Sudan schaffen.
Der Staatssekretär betonte insbesondere den Wert der Religions- und Gewissensfreiheit für die deutsche Entwicklungspolitik und forderte die sudanesische Regierung auf, für die Aufhebung des Gerichtsurteils gegen die zum Tode verurteilte Christin Miriam Yahya Ibrahim zu sorgen. Kitschelt: "Menschenrechte sind universell, unteilbar und stehen nicht zur Verhandlung. Das Todesurteil gegen Miriam Yahya Ibrahim kann nicht hingenommen werden!"
Bereits im Vorfeld des Gesprächs hatte Minister Gerd Müller gegenüber dem Evangelischen Pressedienst (epd) das Todesurteil scharf verurteilt. "Länder wie der Sudan nehmen an der Weltvölkergemeinschaft teil und müssen völkerrechtliche und rechtsstaatliche Grundsätze beachten, auch wenn sich das Land auf seine Unabhängigkeit beruft. Wir fordern die Einhaltung der Menschenrechte einschließlich der Religionsfreiheit. Grundlage ist das universelle Recht auf Leben. Das gilt weltweit."
Staatssekretär Kitschelt bekräftigte zugleich, dass das BMZ im besonderen Fall der Bürgerkriegsregion Darfur an seinen Zusagen für die Unterstützung der Menschen und den dortigen Wiederaufbau in Höhe von insgesamt 16 Millionen Euro festhalte. Damit honoriere das BMZ den Abschluss des Friedensabkommens zwischen Regierung und Rebellen. Die Mittel sollen dazu beitragen, die Lebensbedingungen der notleidenden Bevölkerung in der Konfliktregion zu verbessern. Die Projekte sollen bürgernah und in Zusammenarbeit mit Nichtregierungsorganisationen und lokalen Autoritäten, wie beispielsweise der Darfur Regional Authority , durchgeführt werden.
Deutschland hatte die bilaterale staatliche Entwicklungszusammenarbeit mit Sudan Anfang der neunziger Jahre wegen schwerwiegender Menschenrechtsverletzungen und bürgerkriegsartiger interner Konflikte eingestellt. Seitdem fördert das BMZ nur noch in geringem Umfang die Arbeit von Nichtregierungsorganisationen in Sudan und Projekte, die direkt hilfsbedürftigen Menschen zugutekommen.
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