IPCom GmBH & Co. KG / London Court of Appeal erklärt das für den UMTS-Standard kritische Mobilfunkpatent von IPCom für rechtsgültig . Verarbeitet und übermittelt durch Nasdaq Corporate Solutions. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. Source: Globenewswire

Mobilfunkpatent ist unerlässlich für UMTS-Netze

MÜNCHEN, 9. Jan. 2018 (GLOBE NEWSWIRE) -- IPCom, ein führendes Patentlizenzierungsunternehmen mit einem globalen Portfolio von Mobilfunkpatenten, gab heute bekannt, dass bereits im Jahr 2017 das London Court of Appeal in seiner Entscheidung gegen den weltweit führenden Anbieter von Mobiltelefonen, HTC, sowohl die Gültigkeit als auch die Verletzung des europäischen Patents von IPCom für Mobilfunkanwendungen (EP 1 841 268) ("100A") bestätigt hat. Die Bestätigung der Gültigkeit dieses kritischen Patents und der Verletzung durch HTC durch den Court of Appeal beweist den Wert und die Qualität dieser Technologie für Mobilfunkunternehmen. Sollten die Parteien nicht in der Lage sein, eine Einigung über die Bedingungen einer fairen, angemessenen und nichtdiskriminierenden Lizenz (FRAND) zu erzielen, wird das Verfahren mit der Schadensuntersuchungsphase fortgesetzt. Zusätzlich zum "100A"-Verfahren in Großbritannien hat IPCom kürzlich im Rahmen seiner fortlaufenden Bemühungen, seine Rechte am geistigen Eigentum zu schützen, eine Klage gegen HTC in Deutschland wegen Verletzung von zwei weiteren IPCom-Patenten eingereicht.

"Wir freuen uns, dass das Gericht nach umfangreichen Untersuchungen und Rechtsbehelfen festgestellt hat, dass der 100A für den UMTS-Standard gültig und unerlässlich ist", sagte Bernhard Frohwitter, Managing Director und Mitgründer von IPCom. "Dies ebnet endlich den Weg für die gesamte Branche, um mit einer klaren, von den Gerichten vorgegebenen Richtung voranzuschreiten. Mit einem Portfolio von über 1.150 relevanten oder essentiellen Patenten ist IPCom bereit, sich mit allen Herstellern und Dienstleistern der Mobilfunkbranche intensiv auseinanderzusetzen."

Das Erlangen dieser Bestätigung der Gültigkeit und der Verletzung war lang und hart umkämpft, aber die Entscheidung des Court of Appeal stellt fest, dass 100A wesentlich und zwingend notwendig für den UMTS-Standard ist. Bei diesem speziellen Patent geht es darum, wie UMTS-Mobiltelefone den anfänglichen Zugang zum Netz erhalten. Daher sollte sich jedes Unternehmen, das Netzwerke, Mobiltelefone oder Geräte für die heutigen Mobilfunknetze entwickelt, mit IPCom bezüglich dieses kritischen Elements und der Hunderte anderer relevanter Patente für mobile Technologien im Portfolio des Unternehmens in Verbindung setzen.

IPCom arbeitet weiterhin mit allen Branchenteilnehmern zusammen, die Lizenzen zu FRAND-Bedingungen erwerben möchten, wie sie von der Europäischen Kommission festgelegt und an das Europäische Institut für Telekommunikationsnormen (ETSI) weitergeleitet wurden. IPCom verfolgt die Politik, allen Marktteilnehmern, die standardkonforme Produkte und Dienstleistungen implementieren, FRAND-Lizenzen anzubieten, und tut dies bereits seit vielen Jahren gewissenhaft. Die Bestätigung der Gültigkeit und der Verletzung des 100A durch die Implementierung des UMTS-Standards bekräftigt die Tatsache, dass UMTS-Implementierer, sofern sie nicht bereits lizenziert sind, Schritte unternehmen sollten, um mit IPCom über dessen Portfolio von unerlässlichen Patenten zu verhandeln.

Unternehmen, die mobile Geräte herstellen bzw. verkaufen oder Dienste anbieten, die mit 2G (GMS), 2.5G (GPRS), 3G (UMTS) oder 4G (LTE) konform sind, sollten sich daher an IPCom wenden, um eine FRAND-Lizenz zu beantragen. Um eine Lizenz anzufordern, senden Sie bitte den Namen Ihres Unternehmens und Ihre Kontaktinformationen an ross@ipcom-munich.com.

Über IPCom
IPCom ist eine im Jahr 2007 gegründete Patentlizenzierungsgesellschaft, die Verbindungen zwischen Patententwicklern und Patentanwendern herstellt. Kerngeschäft ist die weltweite Lizenzierung von Patenten aus dem eigenen Portfolio an Hersteller der Branche. Ursprünglich hat Bosch die Patente von IPCom entwickelt. Das aktuelle Patentportfolio umfasst ca. 1150 in Europa, den USA und Asien angemeldete Patente im Bereich der Mobilkommunikation. Darunter befinden sich eine Reihe von Patenten, die für die wichtigsten Mobilfunkstandards 2G (GMS), 2.5G (GPRS), 3G (UMTS) und 4G (LTE) als Standard-wesentlich deklariert wurden.

Weitere Informationen:
Jay Nichols
Nichols Communications
jay@nicholscomm.com
Tel.: +1 408-772-1551




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