Unternehmens. Der Aufsichtsrat legt ein besonderes Augenmerk darauf, dass die Ziel-Gesamtvergütung
marktüblich ist. Zur Beurteilung der Marktüblichkeit zieht er sowohl einen Horizontal-als auch einen
Vertikalvergleich heran.
Horizontal - Externer Vergleich: 4.1 Zur Beurteilung der Marktüblichkeit der Gesamtvergütung werden Vergütungsdaten von der AIXTRON SE, ADVA Optical Networking SE, SÜSS MicroTec SE, SMT Scharf AG, Uzin Utz AG, SLM Solutions AG sowie Materialise unter Berücksichtigung der spezifischen Situation der voxeljet AG herangezogen. Vertikal - Interner Vergleich: Darüber hinaus berücksichtigt der Aufsichtsrat die Entwicklung der Vorstandsvergütung im Verhältnis zur Vergütung der Belegschaft der gesamten voxeljet AG in einem internen (vertikalen) Vergleich. Bei diesem 4.2 Vergleich wird die Vorstandsvergütung sowohl zur Vergütung des oberen Führungskreises als auch zur weiteren Belegschaft in Relation gesetzt und einem Marktvergleich unterzogen. Dieses Verhältnis wird auch in der zeitlichen Entwicklung berücksichtigt. Hierzu wird gemäß den vom Aufsichtsrat festgelegten Abgrenzungen des relevanten oberen Führungskreises und der relevanten Belegschaft insgesamt jährlich ein vertikaler Vergütungsvergleich durchgeführt. Bestandteile des Vorstandsvergütungssystems Die Gesamtvergütung der Vorstandsmitglieder der voxeljet AG setzt sich aus festen und variablen Vergütungsbestandteilen zusammen. Dabei umfasst die feste, erfolgsunabhängige Vergütung die Grundvergütung sowie Nebenleistungen. Die erfolgsabhängige und somit variable Vergütung umfasst die kurzfristige variable Vergütung ('Bonus') sowie die langfristige variable Vergütung. Der Aufsichtsrat hat im Rahmen der langfristigen variablen Vergütung die Möglichkeit, bis zu 30% des Gesamtbetrags der 5. langfristigen variablen Vergütung in Form von Aktienoptionen zu gewähren, soweit die Hauptversammlung ein entsprechendes Optionsprogramm beschlossen hat. Dabei ist auf den Wert der Optionen zum Zeitpunkt der Gewährung abzustellen. Soweit keine Aktienoptionen ausgegeben werden, kann der Aufsichtsrat entscheiden, bis zu 30% des Gesamtbetrags der langfristigen variablen Vergütungskomponente in Form von virtuellen Aktienoptionen zu gewähren. Die mögliche Gesamtvergütung ist dabei für die jeweilige Vorstandsposition auf einen maximalen Betrag begrenzt (die Maximalvergütung). Das Vergütungssystem im Überblick Die nachfolgende Grafik gibt einen Überblick über alle wesentlichen Bestandteile des Vergütungssystems: Vergütungsbestandteile Ausgestaltung Erfolgsunabhängige Festgehalt Festes Bruttogehalt, zahlbar in zwölf gleichen Monatsraten Vergütungsbestandteile Vertragliche Zusagen zur (teilweisen) Übernahme von Aufwendungen, Nebenleistungen z.B. für die Bereitstellung eines Dienstwagens sowie Zuschüsse zu oder Abschluss von Versicherungen Jahresbonus Cap: 30% eines Bruttojahresgehalts Leistungskriterien: Kurzfristige Vergütung * 80% finanzielle Unternehmensziele (Bonus) * 20% persönliche Ziele
Cap: 130% eines Bruttofestgehalts über den Bemessungszeitraum
Leistungskriterien:
* 50% Umsatzwachstums Langfristig 30% Wertsteigerung für die Aktionäre, durch variable Wertsteigerung des Kurses der ADR oder Aktien der Vergütung * Gesellschaft, ggf. unter Berücksichtigung von Erfolgsabhängige Ausschüttungen Vergütungsbestandteile 6. * 20% vom Aufsichtsrat individuell festgelegte persönliche Ziele aus dem Bereich ESG
Bemessungszeitraum: drei Jahre
Möglichkeit, einen Teil der variablen langfristigen Vergütung
durch Gewährung von Aktienoptionen oder virtueller Aktienoptionen
zu ersetzen. Cap: 30% des Gesamtbetrags der langfristigen
variablen Vergütung
Leistungskriterien:
oder virtuelle zwanzigprozentige Steigerung des ADR-Kurses der Aktienoptionen voxeljet AG für einen Zeitraum von mindestens 90 * aufeinanderfolgenden Handelstagen in der Zeit zwischen der Gewährung der Optionen und dem Beginn des Ausübungsfensters, in dem die Optionen ausgeübt werden sollen
Bemessungszeitraum: 4 Jahre
Die Maximalvergütung ist pro Geschäftsjahr begrenzt auf:
Maximalvergütung * Vorstandsvorsitzender EUR 650.000 * Ordentliche Vorstandsmitglieder EUR 550.000
Malus/Clawback Teilweise oder vollständige Reduzierung bzw. Rückforderung der variablen Vergütung
möglich
Struktur der Ziel-Gesamtvergütung
Das Vergütungssystem erlaubt es dem Aufsichtsrat, die Ziel-Gesamtvergütung auf Basis der Funktion des
einzelnen Vorstandsmitglieds zu gestalten und so die unterschiedlichen Anforderungen an die jeweilige
Vorstandsfunktion sowohl bei der Festlegung der absoluten Vergütungshöhe als auch der Vergütungsstruktur
entsprechend zu berücksichtigen. Das Verhältnis der festen und variablen Vergütungsbestandteile und ihr
jeweiliger relativer Anteil an der Vergütung soll nicht exakt festgeschrieben werden, sich aber in etwa
in den nachfolgend beschriebenen Größenordnungen bewegen.
Das System sieht vor, dass eine funktionsspezifische Differenzierung im pflichtgemäßen Ermessen des
Aufsichtsrats anhand der Kriterien Marktgegebenheiten, Erfahrung, Funktion und Verantwortungsbereich des
Vorstandsmitglieds erfolgen kann. So kann zum Beispiel ein herausgehobenes Vorstandsmitglied wie die oder
der Vorsitzende des Vorstands eine insgesamt höhere Vergütung als die übrigen Vorstandsmitglieder
erhalten. Bei einem aus dem Ausland bestellten Vorstandsmitglied könnte, mit Blick auf eine höhere,
marktübliche Vergütung im Ausland, beispielsweise etwa ein höherer langfristiger variabler
Vergütungsanteil festgelegt werden. Ferner kann bei erstmaliger Bestellung eines Vorstandsmitglieds eine
insgesamt niedrigere Vergütung oder eine Reduzierung von Vergütungsbestandteilen für die erste
Bestellperiode festgelegt werden. Zudem hat der Aufsichtsrat die Möglichkeit, im Rahmen der Überprüfung
der Vorstandsvergütung unter Berücksichtigung von Markt und Angemessenheit bei Bedarf nur einzelne
anstatt alle Vergütungsbestandteile anzupassen. Hierdurch kann zum Beispiel gezielt die kurzfristige oder
die langfristige variable Vergütung an eine veränderte Marktüblichkeit angepasst und so die
Ziel-Gesamtvergütung nach Markterfordernissen optimiert werden. Die beschriebenen
Differenzierungsmöglichkeiten haben zur Folge, dass die Anteile der einzelnen Vergütungsbestandteile an
der Ziel-Gesamtvergütung variieren können.
Gemäß den Anforderungen des Aktiengesetzes und den Empfehlungen des DCGK wird bei der Ausgestaltung
der Zielvergütung darauf geachtet, dass die variable Vergütung, die sich aus dem Erreichen langfristig
orientierter Ziele ergibt, den Anteil aus kurzfristig orientierten Zielen übersteigt. 7.
Die relativen Anteile der jeweiligen Vergütungsbestandteile an der Ziel-Gesamtvergütung (in %)
betragen für alle Vorstandsmitglieder in etwa:
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April 19, 2021 09:06 ET (13:06 GMT)