übertragen werden.
Der Vorstand wird ferner ermächtigt, eigene Aktien einzuziehen, ohne dass die Einziehung
c) oder ihre Durchführung eines weiteren Hauptversammlungsbeschlusses bedarf.
Die Verwendung von Aktien unter Ausschluss des Bezugsrechts gemäß lit. (b) darf nur
insoweit erfolgen, als dass die unter dieser Ermächtigung ausgegebenen neuen Aktien, die
von der Gesellschaft während der Laufzeit dieser Ermächtigung bis zu ihrer Ausnutzung unter
einer anderen bestehenden Ermächtigung unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre
ausgegeben oder veräußert werden oder auf Grund von Rechten, die während der Laufzeit
d) dieser Ermächtigung bis zu ihrer Ausnutzung auf der Grundlage einer anderen bestehenden
Ermächtigung unter Ausschluss des Bezugsrechts begeben werden und die den Bezug von Aktien
der Gesellschaft ermöglichen oder zu ihm verpflichten, auszugeben sind, rechnerisch nicht
mehr als 10% des Grundkapitals im Zeitpunkt des Wirksamwerdens oder - falls dieser Wert
geringer ist - der Ausnutzung dieser Ermächtigung ausmachen dürfen.
Die Ermächtigungen unter lit. (b) können einmalig oder mehrfach, ganz oder in Teilen,
einzeln oder gemeinsam auch in Bezug auf eigene Aktien, die durch abhängige oder im
e) Mehrheitsbesitz der Gesellschaft stehende Unternehmen oder auf deren Rechnung oder auf
Rechnung der Gesellschaft handelnde Dritte erworben wurden, ausgenutzt werden.
Die in der Hauptversammlung vom 30. August 2016 erteilte und bis zum 30. Juni 2021
f) befristete Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien wird mit Wirksamwerden
dieser neuen Ermächtigung aufgehoben.
Zu diesem Tagesordnungspunkt hat der Vorstand einen schriftlichen Bericht erstellt. Dieser Bericht ist
unter Ziffer VII. 'Bericht des Vorstands gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 i.V.m. § 186 Abs. 4 Satz 2 AktG zu
Tagesordnungspunkt 11' im Anschluss an diese Tagesordnung beigefügt. Dieser Bericht ist auch im Internet
unter
www.uniper.energy/hv
zugänglich.
Beschlussfassung über die Änderung der Satzung der Uniper SE
§ 8 Abs. 3 Satz 1 der Satzung der Uniper SE sieht vor, dass die Mitglieder des Aufsichtsrats für die Zeit bis zur Beendigung derjenigen Hauptversammlung gewählt werden, die über die Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach der Wahl beschließt, wobei das Geschäftsjahr, in welchem gewählt wird, nicht mitgerechnet wird, längstens jedoch für sechs Jahre. Die Aufsichtsratsmitglieder sollen künftig auch für eine kürzere Amtsdauer gewählt werden können. § 8 Abs. 3 Satz 2 der Satzung der Uniper SE enthält eine Regelung zur Amtszeit des ersten Aufsichtsrats der Uniper SE. Diese Regelung findet keine Anwendung mehr. a) Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, § 8 Abs. 3 der Satzung der Uniper SE wie folgt neu zu fassen: Die Mitglieder des Aufsichtsrats werden für die Zeit bis zur Beendigung derjenigen Hauptversammlung gewählt werden, die über die Entlastung für das '(3) vierte Geschäftsjahr nach der Wahl beschließt, wobei das Geschäftsjahr, in welchem gewählt wird, nicht mitgerechnet wird, längstens jedoch für sechs Jahre. Die Hauptversammlung kann eine hiervon abweichende kürzere Amtsdauer 12. beschließen. Wiederbestellungen sind zulässig.'
Im Übrigen soll die Möglichkeit der Teilnahme an der Hauptversammlung modernisiert und
zugleich erleichtert werden. Zu diesem Zweck soll in Ergänzung zu § 20 Abs. 3 der Satzung
der Uniper SE, der bereits vorsieht, dass der Vorstand die Möglichkeit der Stimmabgabe im
Wege elektronischer Kommunikation vorsehen kann, § 18 der Satzung der Uniper SE um
entsprechende Regelungen ergänzt werden.
Aufsichtsrat und Vorstand schlagen daher vor, § 18 der Satzung der Uniper SE um
folgenden Absatz 3 zu ergänzen:
Der Vorstand ist ermächtigt vorzusehen, dass Aktionäre an der Hauptversammlung auch ohne Anwesenheit an deren Ort und ohne einen Bevollmächtigten teilnehmen und sämtliche oder einzelne ihrer Rechte ganz '(3) oder teilweise im Wege elektronischer Kommunikation ausüben können. Der Vorstand ist dabei auch ermächtigt, Bestimmungen zum Umfang und zum Verfahren der Teilnahme und Rechtsausübung nach Satz 1 zu treffen. Eine etwaige Nutzung dieses Verfahrens und die dazu getroffenen Bestimmungen sind mit der Einberufung der Hauptversammlung bekannt zu machen.' Ergänzende Angaben zu Tagesordnungspunkt 6 - Informationen zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern Frau Judith Buss Mitglied des Aufsichtsrats der Ignitis Grupe, Litauen Vilnius, Litauen Frau Judith Buss ist in den nachfolgend aufgeführten Gesellschaften Mitglied eines anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsrats oder eines vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremiums von Wirtschaftsunternehmen. Mitgliedschaften in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten: - keine
Mitgliedschaften in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen:
- Ignitis Grupe, Vilnius, Litauen
Lebenslauf von Frau Judith Buss:
Judith Buss
Mitglied des Aufsichtsrats der Ignitis Grupe, Litauen
Vilnius, Litauen
Geboren 1968
Lebenslauf
Ausbildung:
1991-1995 Betriebswirtschaftsstudium (Diplomkauffrau) Universität Augsburg, Deutschland 1988-1991 Ausbildung zur Bankkauffrau Dresdner Bank Gruppe (Bankkauffrau) Oldenburg, Deutschland
Beruflicher Werdegang:
Seit 2020 Aufsichtsratsmitglied Ignitis Grupe, Vilnius, Litauen 2017-2019 E.ON Climate & Renewables (EC&R), Essen / Deutschland Group CFO und Mitglied des Executive Board der Globalen EC&R Gruppe 2016-2017 E.ON SE, Essen / Deutschland Financial Governance Preussen Elektra (E.ON Nuclear business) 2016 CFO E&P North Sea Ltd., London / UK 2012-2015 CFO E.ON Exploration & Production Norge AS, Stavanger / Norwegen 2007-2016 E.ON Exploration & Production (Deutschland / Norwegen / UK / Russland) Group CFO und Mitglied des Executive Board der Globalen E&P Gruppe 2007-2012 CFO E.ON Exploration & Production GmbH, Essen / Deutschland 2000-2007 E.ON SE, Düsseldorf / Deutschland Vice President Mergers & Acquisitions 1998-2000 VEBA AG, Düsseldorf / Deutschland Projektleiterin Corporate Finance 1995-1998 Westdeutsche Landesbank, Düsseldorf / Deutschland Projektleiterin Equity Capital Markets / IPOs
Mitgliedschaften in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten oder vergleichbaren in- und
ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen:
Wie oben dargestellt.
Übersicht über wesentliche Tätigkeiten neben dem Aufsichtsratsmandat:
- Mitglied des Aufsichtsrats der Ignitis Grupe, Litauen
Persönliche und geschäftliche Beziehungen zu der Uniper SE, deren Organen oder einem wesentlich an der
Gesellschaft beteiligten Aktionär maßgeblich für die Wahlentscheidung der Aktionäre: II.
Keine.
Herr Esa Hyvärinen
Leiter des Büros des Vorstandsvorsitzenden bei Fortum Oyj, Finnland
Helsinki, Finnland
Herr Esa Hyvärinen ist Leiter des Büros des Vorstandsvorsitzenden bei Fortum Oyj, dem größten
(mittelbaren) Aktionär der Uniper SE.
(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires
April 09, 2021 09:06 ET (13:06 GMT)