(vorbehaltlich § 126 Absatz 2 und Absatz 3 AktG) zugänglich gemacht. Der Name des Aktionärs, eine etwaig zugänglich zu machende Begründung und eine etwaige Stellungnahme der Verwaltung zu eingegangenen Anträgen und Wahlvorschlägen werden ebenfalls unter der genannten Internetadresse veröffentlicht.

Zugänglich zu machende Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären, die sich angemeldet und den Nachweis des Anteilsbesitzes nach den vorstehenden Bestimmungen (siehe Abschnitt 1 'Voraussetzungen für die Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung im Wege der elektronischen Zuschaltung und für die Ausübung des Stimmrechts') erbracht haben, gelten gemäß § 1 Absatz 2 Satz 3 COVID-19-Gesetz als in der virtuellen Hauptversammlung gestellt. Über die Reihenfolge der Abstimmung entscheidet der Versammlungsleiter. In der virtuellen Hauptversammlung selbst ist das Stellen von Anträgen und Unterbreiten von Wahlvorschlägen nicht mehr möglich.


10.           Widerspruchsrecht 

Unter Verzicht auf das Erfordernis des Erscheinens in der Hauptversammlung (§ 1 Absatz 2 Nr. 4 des COVID-19-Gesetzes i.V.m. § 245 Nr. 1 AktG) haben Aktionäre, die sich angemeldet und den Nachweis des Anteilsbesitzes nach den vorstehenden Bestimmungen (siehe Abschnitt 1 'Voraussetzungen für die Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung im Wege der elektronischen Zuschaltung und für die Ausübung des Stimmrechts') erbracht haben, die Möglichkeit, gegenüber dem amtierenden Notar Widerspruch zur Niederschrift gegen Beschlüsse der Hauptversammlung zu erklären.

Widerspruchserklärungen können ab dem Beginn der Hauptversammlung bis zum hierfür vom Versammlungsleiter festgelegten Zeitpunkt unmittelbar vor Schließung der Hauptversammlung ausschließlich über das InvestorPortal der Gesellschaft unter www.gerresheimer.com/unternehmen/investor-relations/hauptversammlung

übermittelt werden.


11.           Weitergehende Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre 

Weitergehende Erläuterungen zu Ergänzungsanträgen zur Tagesordnung nach § 122 Absatz 2 AktG, zu Gegenanträgen nach § 126 Absatz 1 AktG und zu Wahlvorschlägen nach § 127 AktG und dem Fragerecht der Aktionäre nach § 1 Absatz 2 COVID-19-Gesetz finden sich unter www.gerresheimer.com/unternehmen/investor-relations/hauptversammlung


12.           Veröffentlichung auf der Internetseite 

Die Informationen und Unterlagen nach § 124a AktG können im Internet unter www.gerresheimer.com/unternehmen/investor-relations/hauptversammlung

eingesehen und heruntergeladen werden.


13.           Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte 

Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das Grundkapital EUR 31.400.000. Das Grundkapital ist eingeteilt in 31.400.000 auf den Inhaber lautende Stückaktien. Jede Aktie gewährt in der Hauptversammlung eine Stimme. Die Gesamtzahl der Stimmrechte beläuft sich somit auf 31.400.000. Die Gesellschaft hält keine eigenen Aktien.


14.           Informationen zum Datenschutz 

Die Gerresheimer AG, Klaus-Bungert-Straße 4, 40468 Düsseldorf, verarbeitet als Verantwortlicher personenbezogene Daten der Aktionäre (Name und Vorname, Anschrift, E-Mail-Adresse, Aktienanzahl, Besitzart der Aktien und gegebenenfalls Nummer der Anmeldebestätigung) sowie gegebenenfalls personenbezogene Daten ihrer Bevollmächtigten auf Grundlage der geltenden Datenschutzgesetze. Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten ist für die Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung der Gerresheimer AG im Wege der elektronischen Zuschaltung rechtlich zwingend erforderlich.

Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist Art. 6 Absatz 1 Satz 1 lit. c) DSGVO i.V.m. §§ 118 ff. AktG und § 1 des COVID-19-Gesetzes. Darüber hinaus können Datenverarbeitungen, die für die Organisation der virtuellen Hauptversammlung erforderlich sind, auf Grundlage überwiegender berechtigter Interessen erfolgen (Art. 6 Absatz 1 Satz 1 lit. f) DSGVO). Die Gerresheimer AG erhält die personenbezogenen Daten der Aktionäre in der Regel über die Anmeldestelle von dem Intermediär, den die Aktionäre mit der Verwahrung ihrer Aktien beauftragt haben (sog. Depotbank).

Die von der Gerresheimer AG für die Zwecke der Ausrichtung der virtuellen Hauptversammlung beauftragten Dienstleister verarbeiten die personenbezogenen Daten der Aktionäre bzw. Bevollmächtigten ausschließlich nach Weisung der Gerresheimer AG und nur soweit dies für die Ausführung der beauftragten Dienstleistung erforderlich ist. Alle Mitarbeiter der Gerresheimer AG und die Mitarbeiter der beauftragten Dienstleister, die Zugriff auf personenbezogene Daten der Aktionäre bzw. Bevollmächtigten haben oder diese verarbeiten, sind verpflichtet, diese Daten vertraulich zu behandeln. Im Übrigen werden personenbezogene Daten von Aktionären bzw. Bevollmächtigten, die ihr Stimmrecht ausüben, im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften anderen Aktionären und Bevollmächtigten zur Verfügung gestellt. Dies gilt insbesondere für erhobene Widersprüche und im Rahmen einer Bekanntmachung von Aktionärsverlangen auf Ergänzung der Tagesordnung sowie dem Zugänglichmachen von Gegenanträgen und Wahlvorschlägen. Die Angabe von personenbezogenen Daten im Rahmen der Beantwortung von Fragen, die Aktionäre gegebenenfalls vorab eingereicht haben, erfolgt nur, wenn der Aktionär sein Einverständnis mit dieser Angabe bei der Fragestellung ausdrücklich erklärt hat.

Die Gerresheimer AG löscht die personenbezogenen Daten der Aktionäre und Bevollmächtigten im Einklang mit den gesetzlichen Regelungen, insbesondere wenn die personenbezogenen Daten für die ursprünglichen Zwecke der Erhebung oder Verarbeitung nicht mehr notwendig sind, die Daten nicht mehr im Zusammenhang mit etwaigen Verwaltungs- oder Gerichtsverfahren benötigt werden und keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten bestehen.

Unter den gesetzlichen Voraussetzungen haben die Aktionäre und Bevollmächtigten das Recht, Auskunft über ihre verarbeiteten personenbezogenen Daten zu erhalten und die Berichtigung oder Löschung ihrer personenbezogenen Daten oder die Einschränkung der Verarbeitung zu beantragen. Zudem steht den Aktionären ein Beschwerderecht bei den Aufsichtsbehörden zu. Werden personenbezogene Daten auf Grundlage von Art. 6 Absatz 1 Satz 1 lit. f) DSGVO verarbeitet, steht den Aktionären bzw. Bevollmächtigten unter den gesetzlichen Voraussetzungen auch ein Widerspruchsrecht zu.

Für Anmerkungen und Rückfragen zu der Verarbeitung von personenbezogenen Daten durch die Gerresheimer AG erreichen Aktionäre und Bevollmächtigte den Datenschutzbeauftragten unter der E-Mail-Adresse data-protection@gerresheimer.com

Düsseldorf, im April 2021

Gerresheimer AG

Der Vorstand -----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

2021-04-27 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. Medienarchiv unter http://www.dgap.de -----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------


Sprache:      Deutsch 
Unternehmen:  Gerresheimer AG 
              Klaus-Bungert-Straße 4 
              40468 Düsseldorf 
              Deutschland 
E-Mail:       gerresheimer.ir@gerresheimer.com 
Internet:     http://www.gerresheimer.com/unternehmen/investor-relations/hauptversammlung 
 
Ende der Mitteilung  DGAP News-Service 
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1188605 2021-04-27


 
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(END) Dow Jones Newswires

April 27, 2021 09:06 ET (13:06 GMT)