Offenlegungsbericht zum 31. März 2024
Wüstenrot Bausparkasse AG
Offenlegungsbericht
Inhaltsverzeichnis
Einführung
Schlüsselparameter und Übersicht über die risikogewichteten Risikobeträge
Liquiditätsrisiko
Anwendung des IRB-Ansatzes für Kreditrisiken
Gegenparteiausfallrisiko
Anwendung des Standardansatzes für Marktrisiken
Impressum und Kontakt
Wir weisen darauf hin, dass Rundungsdifferenzen zu den sich mathematisch genau ergebenden Werten (Geldeinheiten, Prozentangaben usw.) auftreten können.
Wüstenrot Bausparkasse AG
Offenlegungsbericht
Einführung
Wüstenrot ist die erste und damit älteste Bausparkasse in Deutschland. Durch die Erfindung des Bausparens hat die in Kornwestheim ansässige Wüstenrot Bausparkasse AG im Eigenheimbau der Idee von der Hilfe zur Selbsthilfe in wirt- schaftlich schwieriger Zeit zum Durchbruch verholfen und ist dem Vorsorgegedanken auch heute noch verpflichtet. Sie hat seit ihrer Gründung 1924 und damit genau seit 100 Jahren Millionen von Menschen als bewährter Partner die eige- nen vier Wände mitfinanziert. Wüstenrot ist heute die zweitgrößte deutsche Bausparkasse bezogen auf das Neuge- schäft. Sie bietet in erster Linie Bausparverträge und Baufinanzierungen an. Ihr Kernmarkt ist Deutschland. In Luxem- burg unterhält sie eine Zweigniederlassung. Die Firma Wüstenrot Bausparkasse AG mit Sitz in Kornwestheim
(LEI Code: 529900S1KHKOEQL5CK20) ist beim Amtsgericht Stuttgart unter der Registernummer HRB 205323 einge- tragen.
Die aufsichtsrechtliche Offenlegung der Wüstenrot Bausparkasse AG erfolgt gemäß Teil 8 der Verordnung (EU)
Nr. 575/2013 (Capital Requirements Regulation (CRR). Mit den Änderungen an Teil 8 der CRR durch die Verordnung (EU) 2019/876 vom 20. Mai 2019 (CRRII) wurden die Vorschriften der Artikel 431 bis 455 CRR (Teil 8) grundlegend über- arbeitet. Die Anforderungen der CRR werden in der Durchführungsverordnung (EU) 2021/637 vom 15. März 2021 zur Festlegung technischer Durchführungsstandards für die Offenlegung der in Teil 8 Titel II und III der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 u. a. durch vorgegebene Templates bzw. Tabellen konkretisiert.
Häufigkeit und Umfang des aufsichtsrechtlichen Offenlegungsberichts im Sinne der CRR bestimmen sich für die Wüs- tenrot Bausparkasse AG als großes Institut im Sinne der CRR nach Artikel 433a CRR. Da die Wüstenrot Bauspar- kasse AG zudem Wertpapiere am Kapitalmarkt emittiert hat, muss sie gemäß Artikel 433a Absatz 1 CRR vierteljährlich die geforderten Angaben zu den Eigenmittelanforderungen und risikogewichteten Positionsbeträgen, der Entwicklung der risikogewichteten Positionsbeträge der Kreditrisiken im Internal Rating Based Approach (IRB-Ansatz oder IRBA), den Schlüsselparametern, dem Marktrisiko sowie Liquiditätsanforderungen offenlegen. Mit dem vorliegenden Offenle- gungsbericht erfüllt die Wüstenrot Bausparkasse AG ihre Pflichten zum 31. März 2024. Da die Wüstenrot Bauspar- kasse AG seitens der EZB nicht als global systemrelevantes Institut (G-SRI) eingestuft wurde, entfallen die Offenle- gungsanforderungen gemäß Artikel 437a CRR ("Offenlegung von Eigenmitteln und berücksichtigungsfähigen Verbind- lichkeiten") und Artikel 441 CRR ("Offenlegung von Indikatoren der globalen Systemrelevanz").
Gemäß Artikel 431 Absatz 5 CRR stellt die Wüstenrot Bausparkasse AG auf Nachfrage Begründungen bei Kreditableh- nungen aufgrund der Kreditwürdigkeit für kleinere, mittlere und andere Unternehmen zur Verfügung. Es werden zudem keine Informationen als Geschäftsgeheimnis oder als vertraulich gemäß Artikel 432 Absatz 2 und 3 CRR eingestuft.
Für die Wüstenrot Bausparkasse AG existieren keine Anforderungen an die Erhebung von handelsrechtlichen oder aufsichtsrechtlichen Informationen auf konsolidierter Basis.
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Wüstenrot Bausparkasse AG | Offenlegungsbericht |
Die Wüstenrot Bausparkasse AG erfüllt die aufsichtsrechtliche Offenlegung unter Anwendung der Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) in Verbindung mit der Verordnung über die Rechnungslegung der Kreditinstitute und Finanzdienstleistungsinstitute (RechKredV) als geltenden Rechnungslegungsrahmen.
Die Erstellung des vorliegenden Offenlegungsberichts basiert auf einer vom Vorstand der Wüstenrot Bausparkasse AG genehmigten Offenlegungsrichtlinie. Diese hat zum Ziel, dass die Offenlegung in Übereinstimmung mit den aktuell geltenden gesetzlichen Anforderungen erfolgt. Die in der Richtlinie beschriebenen Verfahren basieren auf intern defi- nierten Grundsätzen und Prozessen, durch deren Anwendung sichergestellt wird, dass alle für den jeweiligen Offenle- gungsstichtag relevanten Anforderungen jederzeit erfüllt sind.
Durch die definierten Kontrollverfahren auf verschiedenen Ebenen wird zudem die Einhaltung der Anforderungen im gesamten Erstellungsprozess gewährleistet.
Die Offenlegungsrichtlinie wird mindestens jährlich aktualisiert und bei Bedarf an neue gesetzliche Anforderungen angepasst. Die konkrete Umsetzung der Offenlegungsgrundsätze wird durch Fachkonzepte, Prozessbeschreibungen und andere Arbeitsdokumente geregelt.
Mit der Freigabe des Offenlegungsberichts durch die Vorstände Bernd Hertweck, Matthias Bogk und Falko Schöning wird gleichzeitig bescheinigt, dass der vorliegende Offenlegungsbericht im Einklang mit den festgelegten förmlichen Verfahren und internen Abläufen, Systemen und Kontrollen vorgenommen wurde.
Die Offenlegung der quantitativen monetären Daten erfolgt in Mio €. Quantitative Daten, die als "prozentual" offenge- legt werden, werden pro Einheit mit einer Präzision angegeben, die vier Dezimalstellen entspricht. Die Angabe "n/a" in den nachfolgenden Meldebögen bedeutet, dass die Zelleninhalte nach Angaben der Europäischen Bankenaufsichtsbe- hörde (European Banking Authority, EBA) nicht zu befüllen sind. Im Falle eines Striches "-" hat die Wüstenrot Bauspar- kasse AG keinen Wert anzugeben. Der Nullausweis "0" bedeutet, dass die Wüstenrot Bausparkasse AG einen Wert in dieser Position auszuweisen hat, der aber aufgrund der gewählten Einheit auf- bzw. abgerundet wird.
Wüstenrot Bausparkasse AG | Offenlegungsbericht |
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Schlüsselparameter und Übersicht über die risikogewichteten Risikobe- träge
Schlüsselparameter
In dem nachfolgenden Meldebogen erfolgt die Offenlegung der Schlüsselparameter in Anwendung von Artikel 447 CRR.
EU KM-Schlüsselparameter
a
in Mio | .. | |
Verfügbare Eigenmittel (Beträge)
Hartes Kernkapital (CET)
Kernkapital (T)
Gesamtkapital
Risikogewichtete Positionsbeträge
Gesamtrisikobetrag
Kapitalquoten (in % des risikogewichteten Positionsbetrags)
Harte Kernkapitalquote (CET-Quote) (in %) | , | |||||
Kernkapitalquote (in %) | , | |||||
Gesamtkapitalquote (in %) | , | |||||
Zusätzliche Eigenmittelanforderungen für andere Risiken als das Risiko | ||||||
einer übermäßigen Verschuldung (in % des risikogewichteten | ||||||
Positionsbetrags) | ||||||
EU a | Zusätzliche Eigenmittelanforderungen für andere Risiken als das Risiko | |||||
einer übermäßigen Verschuldung (in %) | , | |||||
EU b | Davon: in Form von CET vorzuhalten (Prozentp | unkte) | , | |||
EU c | Davon: in Form von T vorzuhalten (Prozentpun | kte) | , | |||
EU d | SREP-Gesamtkapitalanforderung (in %) | , | ||||
Kombinierte Kapitalpuffer- und Gesamtkapitalanforderung (in % des | ||||||
risikogewichteten Positionsbetrags) | ||||||
Kapitalerhaltungspuffer (in %) | , | |||||
EU a | Kapitalerhaltungspuffer aufgrund von Makroaufsichtsrisiken oder | |||||
Systemrisiken auf Ebene eines Mitgliedstaats (in %) | - | |||||
Institutsspezifischer antizyklischer Kapitalpuffe r (in %) | , | |||||
EU a | Systemrisikopuffer (in %) | , | ||||
Puffer für global systemrelevante Institute (in | %) | - | ||||
EU a | Puffer für sonstige systemrelevante Institut | e (in %) | - | |||
Kombinierte Kapitalpufferanforderung (in %) | , | |||||
EU a | Gesamtkapitalanforderungen (in %) | , | ||||
Nach Erfüllung der SREP-Gesamtkapitalanforderung verfügbares CET | ||||||
(in %) | , | |||||
Verschuldungsquote | ||||||
Gesamtrisikopositionsmessgröße | ||||||
Verschuldungsquote (in %) | , | |||||
b | c | d | e | |||
.. | .. | .. | .. | |||
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- | - | - | - | |||||
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, | , | , | , | |||||
, | , | , | , |
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Wüstenrot Bausparkasse AG | Offenlegungsbericht |
EU KM-Schlüsselparameter
in Mio
Zusätzliche Eigenmittelanforderungen für das Risiko einer übermäßigen Verschuldung (in % der Gesamtrisikopositionsmessgröße)
EU a | Zusätzliche Eigenmittelanforderungen für das | Risiko einer übermäßigen |
Verschuldung (in %) | ||
EU b | Davon: in Form von CET vorzuhalten (Prozent | punkte) |
EU c SREP-Gesamtverschuldungsquote (in %)
Anforderung für den Puffer bei der Verschuldungsquote und die Gesamtverschuldungsquote (in % der Gesamtrisikopositionsmessgröße)
EU d Puffer bei der Verschuldungsquote (in %)
EU e Gesamtverschuldungsquote (in %)
Liquiditätsdeckungsquote
Liquide Aktiva hoher Qualität (HQLA) insgesamt (gewichteter Wert - Durchschnitt)
EU a Mittelabflüsse - Gewichteter Gesamtwert
EU b Mittelzuflüsse - Gewichteter Gesamtwert
Nettomittelabflüsse insgesamt (angepasster Wert)
Liquiditätsdeckungsquote (in %)
Strukturelle Liquiditätsquote
Verfügbare stabile Refinanzierung, gesamt
Erforderliche stabile Refinanzierung, gesamt
Strukturelle Liquiditätsquote (NSFR) (in %)
a
..
-
-
,
-
,
,
,
b | c | d | e | |||
.. | .. | .. | .. | |||
- | - | - | - | |||
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- | - | - | - | |||
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Verfügbare Eigenmittel
Die Reduzierung der Eigenmittel um 14 Mio € auf 1 369 (Vq. 1 383) Mio € resultiert im Wesentlichen aus einer Erhöhung des Wertberichtigungsfehlbetrags um 10 Mio € und der linearen Abschreibung des Nachrangkapitals in den letzten fünf Jahren um 6 Mio €.
Risikogewichtete Positionsbeträge
Der Gesamtrisikobetrag erhöht sich im Betrachtungszeitraum um 292 Mio € auf 7 207 (Vq. 6 915) Mio €. Die Erhöhung der risikogewichteten Positionsbeträge resultiert maßgeblich aus dem gestiegenen Kreditgeschäft.
Zusätzliche Eigenmittelanforderungen
Die Wüstenrot Bausparkasse AG unterliegt der Anordnung eines Kapitalzuschlages im Rahmen des bankaufsichtlichen Überprüfungs- und Bewertungsprozesses (Supervisory Review and Evaluation Process, SREP).
Die zusätzlichen SREP-Eigenmittelanforderungen für andere Risiken als das Risiko einer übermäßigen Verschuldung sind am Berichtsstichtag unverändert zum Vorquartal.
Der Kapitalerhaltungspuffer als auch der institutsspezifische antizyklische Kapitalpuffer sind unverändert zum Vorquar- tal. Seit dem 31. März 2023 ist ein Systemrisikopuffer von 2,00 % anzuwenden. Dieser gilt für alle Risikopositionen, bei denen Grundpfandrechte an im Inland belegenen Wohnimmobilien anrechnungsmindernd bei der Ermittlung der Eigen- kapitalanforderung berücksichtigt werden. Dadurch ergibt sich zum aktuellen Stichtag eine institutsspezifische Puffer- anforderung in Höhe von 0,93 %. Die Gesamtkapitalanforderung beträgt somit 14,14 (Vq. 14,16) %.
Wüstenrot Bausparkasse AG | Offenlegungsbericht |
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Kapitalquoten
Die Kapitalquoten reduzieren sich aufgrund der oben unter "Verfügbare Eigenmittel" und "Risikogewichtete Positi- onsbeträge" beschriebenen Sachverhalte.
Mit einer harten Kernkapitalquote zum 31. März 2024 von 17,90 %, einer Kernkapitalquote von 17,90 % und einer Gesamtkapitalquote von 18,99 % verfügt die Wüstenrot Bausparkasse AG über eine komfortable Eigenmittelausstat- tung und erfüllt die zusätzlichen Eigenmittelanforderungen aus dem SREP zum Offenlegungsstichtag.
Verschuldungsquote
Die Verschuldungsquote verändert sich leicht zum Berichtsstichtag um 0,05 Prozentpunkte auf 4,43 (Vq. 4,48) %. Ur- sächlich dafür ist im Wesentlichen die Reduzierung des Kernkapitals. Siehe hierzu die Ausführungen unter "Verfügbare Eigenmittel".
Haupttreiber für den Anstieg der Gesamtrisikopositionsmessgröße ist das gestiegene Kreditneugeschäft.
Gesonderte zusätzliche Eigenmittelanforderungen für das Risiko einer übermäßigen Verschuldung liegen nicht vor. Ebenso hat die Wüstenrot Bausparkasse AG keinen zusätzlichen Puffer für die Verschuldungsquote vorzuhalten, da sie kein global systemrelevantes Institut (G-SRI) ist. Somit beläuft sich die Anforderung an die SREP-Gesamtverschul- dungsquote sowie die Gesamtverschuldungsquote der Wüstenrot Bausparkasse AG zum 31. März 2024 auf den seit dem 28. Juni 2021 durch die CRR vorgeschriebenen Mindestwert von 3,00 %.
Liquiditätsdeckungsquote
Die Mindestliquiditätsquote (Liquidity Coverage Requirement, LCR) soll sicherstellen, dass ein Kreditinstitut über einen angemessenen Bestand an lastenfreien erstklassigen liquiden Aktiva (high-quality liquid assets, HQLA) verfügt, d. h. einen Bestand an flüssigen Mitteln oder Vermögenswerten, die an privaten Märkten ohne oder mit nur geringem Verlust veräußert werden können und dass sie so ihren Liquiditätsbedarf in einem Liquiditätsstressszenario von 30 Ka- lendertagen decken kann. Dazu muss die Quote unter normalen Umständen mindestens 100,00 % betragen. In Zei- ten finanzieller Anspannungen dürfen Kreditinstitute jedoch ihren HQLA-Bestand angreifen, auch wenn die Quote dann unter 100,00 % fällt.
Mit einer gewichteten LCR zum 31. März 2024 von 219,87 (Vq. 245,75) % verfügt die Wüstenrot Bausparkasse AG über ausreichend Liquidität und übertrifft die gesetzliche Anforderung deutlich.
Strukturelle Liquiditätsquote
Die strukturelle Liquiditätsquote (Net Stable Funding Ratio, NSFR) verlangt von Kreditinstituten ein stabiles Refinan- zierungsprofil im Verhältnis zu deren bilanziellen und außerbilanziellen Risikopositionen. Mit Wirkung zum
28. Juni 2021 wurde eine Mindestquote von 100,00 % eingeführt, die seitdem von den Kreditinstituten zu berechnen und einzuhalten ist.
Mit einer verfügbaren stabilen Refinanzierung von 27 651 Mio € und einer erforderlichen stabilen Refinanzierung von
21 310 Mio € verfügt die Wüstenrot Bausparkasse AG mit einer NSFR von 129,76 % über ausreichend strukturelle Refi- nanzierungsmittel.
Wüstenrot Bausparkasse AG | Offenlegungsbericht |
Übersicht über die Gesamtrisikobeträge
Die Wüstenrot Bausparkasse AG ermittelt die aufsichtsrechtlichen Eigenmittelanforderungen im Einklang mit den Regularien der CRR.
Zur Ermittlung der Eigenmittelanforderungen für das Kreditrisiko wendet die Wüstenrot Bausparkasse AG für die Risi- kopositionsklassen Zentralstaaten und Zentralbanken, Institute und Mengengeschäft den auf internen Einstufungen basierenden Ansatz (Internal Ratings Based Approach, IRBA) an. Für Zentralstaaten und Zentralbanken sowie Institute wird der Basis-IRBA (Foundation Internal Ratings Based Approach, F-IRBA bzw. F-IRB) und für das Mengengeschäft der fortgeschrittene IRBA (Advanced Internal Ratings Based Approach, A-IRBA bzw. A-IRB) verwendet. Positionen in unbe- deutenden Geschäftsfeldern sowie dauerhaft von der Anwendung des IRBA ausgenommene Risikopositionen verblei- ben im Kreditrisikostandardansatz. Die Kreditrisikopositionen setzen sich aus bilanziellen, außerbilanziellen, derivativen und nicht-derivativen Geschäften mit Sicherheitennachschüssen (Wertpapierpensions- und Wertpapierleihegeschäfte, Repo-Geschäfte) zusammen. Der Gesamtrisikobetrag (Total Risk Exposure Amount, TREA) wird über die Anwendung des jeweiligen Risikogewichts sowie unter Berücksichtigung von Kreditrisikominderungstechniken (Aufrechnungsver- fahren oder hereingenommene Sicherheiten) ermittelt.
Der Gesamtrisikobetrag des Kreditrisikos (ohne das Gegenparteiausfallrisiko) erhöhte sich insgesamt um
293 Mio € auf 6 400 (Vq. 6 107) Mio €. Die Erhöhung der risikogewichteten Positionsbeträge resultiert aus der nor- malen Geschäftstätigkeit.
Die Wüstenrot Bausparkasse AG hat keinen Slotting-Ansatz, da sie keine Spezialfinanzierungen hat. Ebenso hält sie auch keine Beteiligungspositionen nach dem einfachen Risikogewichtungsansatz.
Beim Gegenparteiausfallrisiko (Counterparty Credit Risk, CCR), also dem derivativem und nicht-derivativem Geschäft mit Sicherheitennachschüssen, verwendet die Wüstenrot Bausparkasse AG seit dem 28. Juni 2021 mit Inkrafttreten der CRRII, den Standardansatz des SA-CCR (Standardized Approach for Counterparty Credit Risk).
Bei der Wüstenrot Bausparkasse AG bestehen weder Vorleistungs- oder Abwicklungsrisiken noch Verbriefungspositionen.
Zur Ermittlung der Eigenmittelanforderungen für das Marktrisiko wird die Standardmethode verwendet. Auf die Be- rechnung der Eigenmittelanforderung für das Fremdwährungsrisiko kann nach Artikel 351 CRR verzichtet werden, da die Summe der gesamten Nettofremdwährungsposition in Höhe von 6 Mio € 2,00 % des Gesamtbetrags der Eigenmit- tel in Höhe von 27 Mio € nicht überschreitet.
Es gibt keine Großkreditüberschreitungen, die mit Eigenmitteln unterlegt werden müssen.
Zur Ermittlung der Eigenmittelanforderungen für das operationelle Risiko wendet die Wüstenrot Bausparkasse AG den Standardansatz an.
Die Wüstenrot Bausparkasse AG hat keine mit 250,00 % Risikogewicht zu unterlegende Positionen nach Artikel 48 Absatz 4 CRR.
Wüstenrot Bausparkasse AG | Offenlegungsbericht | 9 |
EU OV-Übersicht über die Gesamtrisikobeträge
Eigenmittel- | |||||||
anforderungen | |||||||
Gesamtrisikobetrag (TREA) | insgesamt | ||||||
a | b | c | |||||
in Mio | .. | .. | .. | ||||
Kreditrisiko (ohne Gegenparteiausfallrisiko) | |||||||
Davon: Standardansatz | |||||||
Davon: IRB-Basisansatz(F-IRB) | |||||||
Davon: Slotting-Ansatz | - | - | - | ||||
EU a | Davon: Beteiligungspositionen nach dem einfac hen Risikogewichtungsansatz | - | - | - | |||
Davon: Fortgeschrittener IRB-Ansatz(A-IRB) | |||||||
Gegenparteiausfallrisiko-CCR | |||||||
Davon: Standardansatz | |||||||
Davon: Auf einem internen Modell beruhende Method e (IMM) | - | - | - | ||||
EU a | Davon: Risikopositionen gegenüber einer CCP | ||||||
EU b | Davon: Anpassung der Kreditbewertung (CVA) | ||||||
Davon: Sonstiges CCR |
Entfällt | n/a | n/a | n/a | |||||
Entfällt | n/a | n/a | n/a | |||||
Entfällt | n/a | n/a | n/a | |||||
Entfällt | n/a | n/a | n/a | |||||
Entfällt | n/a | n/a | n/a | |||||
Abwicklungsrisiko | - | - | - | |||||
Verbriefungspositionen im Anlagebuch (nach Anwen dung der Obergrenze) | - | - | - | |||||
Davon: SEC-IRBA | - | - | - | |||||
Davon: SEC-ERBA (einschl. IAA) | - | - | - | |||||
Davon: SEC-SA | - | - | - | |||||
EU a | Davon: % / Abzug | - | - | - | ||||
Positions-, Währungs- und Warenpositionsrisiken | (Marktrisiko) | - | - | - | ||||
Davon: Standardansatz | - | - | - | |||||
Davon: IMA | - | - | - | |||||
EU a | Großkredite | - | - | - | ||||
Operationelles Risiko | ||||||||
EU a | Davon: Basisindikatoransatz | - | - | - | ||||
EU b | Davon: Standardansatz | |||||||
EU c | Davon: Fortgeschrittener Messansatz | - | - | - | ||||
Beträge unter den Abzugsschwellenwerten (mit ein | em Risikogewicht von %) | - | - | - | ||||
Entfällt | n/a | n/a | n/a | |||||
Entfällt | n/a | n/a | n/a | |||||
Entfällt | n/a | n/a | n/a | |||||
Entfällt | n/a | n/a | n/a | |||||
G e s a m t
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w&w - Wüstenrot & Württembergische AG published this content on 07 June 2024 and is solely responsible for the information contained therein. Distributed by Public, unedited and unaltered, on 07 June 2024 08:51:06 UTC.