Warimpex Finanz- und Beteiligungs Aktiengesellschaft

Wien, FN 78485 w

("Gesellschaft")

Tagesordnung

und

Beschlussvorschläge des Vorstands und des Aufsichtsrats für die

38. ordentliche Hauptversammlung der Gesellschaft

am

6. Juni 2024

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Tagesordnung

  1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses samt Lagebericht und Corporate Governance-Be- richt zum 31.12.2023 sowie des Konzernabschlusses samt Konzernlagebericht (einschließlich nichtfinanzieller Erklärung) zum 31.12.2023 sowie des Vorschlags für die Ergebnisverwen- dung und des vom Aufsichtsrat erstatteten Berichts für das Geschäftsjahr 2023.
  2. Beschlussfassung über die Verwendung des im Jahresabschluss ausgewiesenen Bilanzergeb- nisses.
  3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2023.
  4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2023.
  5. Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2024.
  6. Beschlussfassung über den Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr 2023.

2

Beschlussvorschlag zum 1. Tagesordnungspunkt

1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses samt Lagebericht und Corporate Gover- nance-Bericht zum 31.12.2023 sowie des Konzernabschlusses samt Konzernlagebericht (einschließlich nichtfinanzieller Erklärung) zum 31.12.2023 sowie des Vorschlags für die Ergebnisverwendung und des vom Aufsichtsrat erstatteten Berichts für das Geschäfts- jahr 2023.

Eine Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt ist nicht erforderlich. Die Vorlage der vorge- nannten Unterlagen dient nur der Information der Hauptversammlung.

3

Beschlussvorschlag zum 2. Tagesordnungspunkt

2. Beschlussfassung über die Verwendung des im Jahresabschluss ausgewiesenen Bilanzer- gebnisses.

Der Vorstand und der Aufsichtsrat schlagen vor, die Hauptversammlung möge folgenden Beschluss fassen:

Beschluss

Der Jahresabschluss der Warimpex Finanz- und Beteiligungs Aktiengesellschaft weist zum 31.12.2023 einen Bilanzgewinn in der Höhe von EUR 2.122.474,13 aus.

Dieser wird auf neue Rechnung vorgetragen.

4

Beschlussvorschlag zum 3. Tagesordnungspunkt

3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2023.

Der Vorstand und der Aufsichtsrat schlagen vor, die Hauptversammlung möge folgenden Beschluss fassen:

Beschluss

Den Mitgliedern des Vorstands der Gesellschaft wird für das Geschäftsjahr 2023 die Entlastung erteilt.

5

Beschlussvorschlag zum 4. Tagesordnungspunkt

4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäfts- jahr 2023.

Der Vorstand und der Aufsichtsrat schlagen vor, die Hauptversammlung möge folgenden Beschluss fassen:

Beschluss

Den Mitgliedern des Aufsichtsrats der Gesellschaft wird für das Geschäftsjahr 2023 die Entlastung er- teilt.

6

Beschlussvorschlag zum 5. Tagesordnungspunkt

5. Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2024.

Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Hauptversammlung möge folgenden Beschluss fassen:

Beschluss

Die Ernst & Young Wirtschaftsprüfungsgesellschaft m.b.H., Wagramer Straße 19, 1220 Wien, wird zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2024 bestellt.

7

Beschlussvorschlag zum 6. Tagesordnungspunkt

6. Beschlussfassung über den Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr 2023.

Der Vorstand und der Aufsichtsrat einer börsenotierten Gesellschaft haben einen klaren und verständ- lichen Vergütungsbericht für die Bezüge der Vorstandsmitglieder und der Aufsichtsratsmitglieder ge- mäß § 78c iVm § 98a AktG zu erstellen. Dieser Vergütungsbericht hat einen umfassenden Überblick über die im Lauf des letzten Geschäftsjahrs den aktuellen und ehemaligen Mitgliedern des Vorstands und des Aufsichtsrats im Rahmen der Vergütungspolitik (§ 78a iVm § 98a AktG) gewährten oder ge- schuldeten Vergütungen einschließlich sämtlicher Vorteile in jeglicher Form zu bieten. Der Vergü- tungsbericht für das letzte Geschäftsjahr ist der Hauptversammlung zur Abstimmung vorzulegen. Die Abstimmung hat empfehlenden Charakter.

Der Beschluss ist nicht anfechtbar (§ 78d Abs 1 AktG).

Der Vorstand und der Aufsichtsrat haben einen Vorschlag zur Beschlussfassung über den Vergütungs- bericht gemäß § 108 Abs 1 AktG zu machen.

Dieser Beschlussvorschlag des Vorstands und des Aufsichtsrats zur Beschlussfassung über den Vergü- tungsbericht sowie der Vergütungsbericht sind gemäß § 108 Abs 3 Z 1 und Abs 4 Z 4 AktG ab dem 21. Tag vor der Hauptversammlung auf der im Firmenbuch eingetragenen Internetseite der Gesellschaft zugänglich zu machen. Der Vorstand und der Aufsichtsrat der Warimpex Finanz- und Beteiligungs Aktiengesellschaft haben am 21. April 2024 den Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr 2023 gemäß § 78c iVm § 98a AktG beschlossen und einen Beschlussvorschlag gemäß § 108 Abs 1 AktG gemacht.

Der Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr 2023 wird spätestens ab dem 16. Mai 2024 (21. Tag vor der HV) auf der im Firmenbuch eingetragenen Internetseite der Warimpex Finanz- und Beteiligungs Aktiengesellschaft unter www.warimpex.com zugänglich gemacht.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr 2023, wie dieser auf der im Firmenbuch eingetragenen Internetseite zugänglich gemacht wird, zu beschließen.

Der Vergütungsbericht ist diesem Beschlussvorschlag als Anlage ./1 angeschlossen.

8

Wien, im Mai 2024

Der Vorstand

Der Aufsichtsrat

Anlage ./1 Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr 2023

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Warimpex Finanz- und Beteiligungs AG published this content on 08 May 2024 and is solely responsible for the information contained therein. Distributed by Public, unedited and unaltered, on 08 May 2024 08:40:08 UTC.