SAN FRANCISCO (dpa-AFX) - Die Uhr tickt: Im Mammutrechtsstreit mit zahlreichen Dieselbesitzern sowie Autohändlern und US-Behörden läuft für Volkswagen ein Ultimatum aus. Der zuständige Richter Charles Breyer hatte VW und der US-Umweltbehörde EPA im Abgas-Skandal eine Frist bis zur Anhörung am Donnerstag (16.00 Uhr) gesetzt. Nach dpa-Informationen hat VW aber für einen Teil des Verfahrens um mehr Zeit gebeten.

Breyer fordert eine definitive Antwort, ob eine Einigung auf einen Plan zur Umrüstung der etwa 580 000 Diesel möglich ist, die in den USA von der Affäre um manipulierte Emissionswerte betroffen sind. Bislang konnten VW und die EPA keinen Kompromiss finden, und es deutet wenig auf eine rechtzeitige Lösung hin.

VW UND EPA DRÄNGEN WOHL AUF MEHR ZEIT

Sollte die Frist verpasst werden, könnte Richter Breyer anordnen, die Diesel-Fahrzeuge aus dem Verkehr zu ziehen. Die Klägeranwälte haben ihn zudem aufgefordert, das Verfahren zu beschleunigen. Das würde bedeuten, dass es schneller zum Prozess kommen könnte und Volkswagens Verhandlungszeit für einen Vergleich knapper würde.

Kurz vor Ablauf der Frist stellte VW nach dpa-Informationen mit Unterstützung der Klägeranwälte den Antrag auf Fristaufschub für den Austauschs von Daten, einem wichtigen Punkt in dem Verfahren. Einem Reuters-Bericht zufolge will der deutsche Konzern gemeinsam mit der US-Umweltbehörde EPA deutlich machen, dass die beiden Parteien in den Bemühungen um eine Einigung gut vorankommen, aber mehr Zeit brauchen.

VIELE VERFAHREN

VW muss sich in der Affäre um manipulierte Emissionswerte mit Hunderten Zivilklagen wegen Betrugs, Vertragsbruchs und Verstößen gegen Umweltgesetze auseinandersetzen.

Vor allem eine Zivilklage des Justizministeriums im Auftrag der EPA, die Strafen von über 45 Milliarden Dollar (40 Mrd Euro) wegen Verstößen gegen Umweltgesetze fordert, ist für den Konzern brisant. Bußgelder in dieser Höhe gelten zwar als unwahrscheinlich. Doch mit der geforderten Summe liegt die Latte für einen Vergleich hoch.

STREIT ÜBER DATENAUSTAUSCH

Ein weiterer Zankapfel im Massenverfahren sind Protokolle und Dateien, die US-Ermittler und Klägeranwälte einsehen wollen und die laut VW dem deutschen Datenschutzgesetz unterliegen. Auch in dieser Frage hatte Breyer bis zum 24. März Klarheit verlangt.

Kurz vor Ablauf des Ultimatums gab es jedoch einen Antrag auf Fristverlängerung. VW-Anwalt Robert Giuffra bat den Richter am Mittwoch (Ortszeit) mit Zustimmung der Klägeranwälte um einen Aufschub von 14 Tagen im Konflikt um die Bereitstellung elektronischer Daten.

RIESIGER DATENBERG ZUR INTERNEN AUFARBEITUNG

Giuffra hatte bei der letzten Anhörung im Februar beteuert, sich um die Freigabe des geforderten Materials zu bemühen. Der VW-Anwalt sagte aber auch: "In Deutschland und Europa werden die Datenschutzgesetze sehr, sehr ernst genommen".

Im Fokus stehen vor allem Informationen im Zusammenhang mit der internen Aufarbeitung des Dieselskandals, mit der VW die Anwaltskanzlei Jones Day betreut hat. Es soll sich um einen riesigen Datenberg handeln - Klägeranwälte gehen von etwa 100 Terabytes aus.

STRAFRECHTLICHE ERMITTLUNGEN GEGEN FRÜHERE MANAGER

Diese interne Untersuchung könnte auch Hinweise liefern, wer im VW-Management wann welche Informationen und Verantwortung im Abgas-Skandal hatte. Die Ergebnisse sind sensibel, zumal auch strafrechtliche Ermittlungen laufen.

VW hatte im September nach Vorwürfen der US-Behörden eingeräumt, bereits seit 2009 in großem Stil eine Manipulations-Software in Diesel-Autos installiert zu haben. Durch das Betrugs-Programm wird die Abgasreinigung nur im Testmodus voll aktiviert. Auf der Straße ist der Stickoxid-Ausstoß um ein Vielfaches höher./hbr/DP/zb