Das oberste Gericht der Europäischen Union hat in einem Rechtsstreit zugunsten des Volkswagen-Konzerns Audi entschieden. Dies könnte die Möglichkeiten von Ersatzteilherstellern einschränken, Markierungen zu verwenden, die dem Logo eines Autoherstellers ähneln.

Der Fall, der vor einem Gericht in Warschau verhandelt wurde, betrifft einen polnischen Online-Händler, der für ältere Audi-Modelle angepasste Ersatz-Kühlergrills verkaufte, die eine Aussparung für das Vier-Ringe-Logo von Audi enthielten.

Audi beanstandete dieses Design und das Warschauer Gericht fragte den EU-Gerichtshof, ob Audi als Inhaber der Marke den Verkauf der Teile verbieten kann.

Das EU-Gericht entschied, dass die Verwendung der Form, die dem Audi-Logo ähnelt, ohne die Zustimmung von Audi gegen das Markenrecht verstoßen könnte.

"(Die Form) ist für die Öffentlichkeit, die ein solches Ersatzteil kaufen möchte, sichtbar. Das könnte eine wesentliche Verbindung zwischen dem fraglichen Ersatzteil und dem Inhaber der Marke AUDI darstellen", sagte das Gericht und überließ die endgültige Entscheidung über den Fall dem polnischen Gericht. (Berichterstattung durch Piotr Lipinski, Bearbeitung durch Mark Potter)