=------------------------------------------------------------------------------- Information zur Hauptversammlung übermittelt durch euro adhoc mit dem Ziel einer europaweiten Verbreitung. Für den Inhalt ist der Emittent verantwortlich. =------------------------------------------------------------------------------- 20.04.2021 VIENNA INSURANCE GROUP AG Wiener Versicherung Gruppe FN 75687 f ISIN: AT0000908504 Schottenring 30, Ringturm, 1010 Wien EINBERUFUNG der am Freitag, dem 21. Mai 2021, um 11:00 Uhr (MESZ) in Wien stattfindenden 30. ordentlichen Hauptversammlung ABHALTUNG ALS VIRTUELLE HAUPTVERSAMMLUNG OHNE PHYSISCHE PRÄSENZ DER AKTIONÄRE Gesellschaftsrechtliches COVID-19-Gesetz (COVID-19-GesG) und Gesellschaftsrechtliche COVID-19-Verordnung (COVID-19-GesV) In Anbetracht der COVID-19-Pandemie beschloss der Vorstand nach sorgfältiger Abwägung zum Schutz der Aktionäre und sonstigen Teilnehmer wie bereits im Jahr 2020 erneut die gesetzliche Möglichkeit einer virtuellen Hauptversammlung in Anspruch zu nehmen. Die Hauptversammlung der VIENNA INSURANCE GROUP AG Wiener Versicherung Gruppe am 21. Mai 2021 wird auf Grundlage von § 1 Absatz 2 COVID-19-GesG (BGBl. I Nr. 16/ 2020 idF BGBl. I Nr. 156/2020) und der COVID-19-GesV (BGBl. II Nr. 140/2020 idF BGBl. II Nr. 616/2020) unter Berücksichtigung der Interessen sowohl der Gesellschaft als auch der Teilnehmer als "virtuelle Hauptversammlung" durchgeführt. Dies bedeutet, dass aus Gründen des Gesundheitsschutzes bei der Hauptversammlung der VIENNA INSURANCE GROUP AG Wiener Versicherung Gruppe am 21. Mai 2021 Aktionäre (mit Ausnahme der besonderen Stimmrechtsvertreter gemäß § 3 Absatz 4 COVID-19-GesV) nicht physisch anwesend sein können. Der Vorstand bittet um Verständnis, dass Aktionäre am 21. Mai 2021 nicht persönlich zur Hauptversammlung kommen können. Die Hauptversammlung findet unter physischer Anwesenheit des Vorsitzenden des Aufsichtsrates sowie dessen Stellvertreters, der Mitglieder des Vorstandes, des beurkundenden Notars und der vier von der Gesellschaft bestimmten besonderen Stimmrechtsvertreter in Wien statt. Die Durchführung der ordentlichen Hauptversammlung als virtuelle Hauptversammlung nach Maßgabe des COVID-19-GesG und der COVID-19-GesV führt zu Modifikationen im Ablauf der Hauptversammlung sowie in der Ausübung der Rechte der Aktionäre. Die Stimmrechtsausübung, das Recht Anträge zu stellen und das Recht Widerspruch zu erheben, erfolgen ausschließlich durch Vollmachtserteilung und Weisung an einen der von der Gesellschaft vorgeschlagenen besonderen Stimmrechtsvertreter gemäß § 3 Absatz 4 COVID-19-GesV. Das Auskunftsrecht kann während der virtuellen Hauptversammlung von den Aktionären selbst im Wege der elektronischen Kommunikation ausgeübt werden, und zwar ausschließlich in Textform per E-Mail direkt an die E-Mail-Adresse der Gesellschaft fragen.vig@hauptversammlung.at. [fragen.vig@hauptversammlung.at] Übertragung der Hauptversammlung im Internet Die Hauptversammlung wird gemäß § 3 Absatz 2 und 4 COVID-19-GesV iVm § 102 Absatz 4 Aktiengesetz vollständig in Bild und Ton in Echtzeit im Internet übertragen. Eine Anmeldung oder ein Login sind zur Verfolgung der Hauptversammlung nicht erforderlich. Alle Aktionäre der Gesellschaft können die Hauptversammlung am 21. Mai 2021 ab 11:00 Uhr unter Verwendung entsprechender technischer Hilfsmittel im Internet unter www.vig.com/hauptversammlung [http://www.vig.com/hauptversammlung]virtuell verfolgen. Durch die Übertragung der Hauptversammlung im Internet haben alle Aktionäre, die dies wünschen, die Möglichkeit durch diese akustische und optische Einweg- Verbindung in Echtzeit dem Verlauf der Hauptversammlung zu folgen und die Präsentation des Vorstandes und die Beantwortung der Fragen der Aktionäre zu verfolgen. Es wird darauf hingewiesen, dass diese Liveübertragung als virtuelle Hauptversammlung keine Fernteilnahme (§ 102 Absatz 3 Ziffer 2 Aktiengesetz) und keine Fernabstimmung (§ 102 Absatz 3 Ziffer 3 Aktiengesetz und § 126 Aktiengesetz) ermöglicht und damit die Übertragung im Internet keine Zweiweg- Verbindung ist. Ebenso wird darauf hingewiesen, dass die Gesellschaft für den Einsatz technischer Kommunikationsmittel nur insoweit verantwortlich ist, als diese ihrer Sphäre zuzurechnen sind (§ 2 Absatz 6 COVID-19-GesV). Im Übrigen wird auf die Information über die organisatorischen und technischen Voraussetzungen für die Teilnahme gemäß § 3 Absatz 3 iVm § 2 Absatz 4 COVID-19- GesV ("Teilnahmeinformation") sowie auf die Informationen über die Rechte der Aktionäre hingewiesen, wie diese auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.vig.com/hauptversammlung [http://www.vig.com/hauptversammlung] veröffentlicht sind. Wir bitten die Aktionärinnen und Aktionäre in diesem Jahr um besondere Beachtung dieser Teilnahmeinformation, in welcher auch der Ablauf der Hauptversammlung dargelegt wird. T A G E S O R D N U N G Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses 2020 samt dem Lagebericht, des konsolidierten Corporate Governance-Berichts 2020, des Nachhaltigkeitsberichts 2020 1. (konsolidierter nichtfinanzieller Bericht), des Konzernabschlusses 2020 samt dem Konzernlagebericht, des Vorschlages für die Gewinnverwendung und des Berichts des Aufsichtsrates (§ 96 Aktiengesetz). Beschlussfassung über die Verwendung des 2. im Jahresabschluss 2020 ausgewiesenen Bilanzgewinnes. Beschlussfassung über den 3. Vergütungsbericht 2020. Beschlussfassung über die Entlastung der 4. Mitglieder des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2020. Beschlussfassung über die Entlastung der 5. Mitglieder des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2020. Beschlussfassung über die Ermächtigung des Vorstandes gemäß § 169 Aktiengesetz, bis längstens 20. Mai 2026 das Grundkapital der Gesellschaft - auch in mehreren Tranchen - um bis zu Nominale EUR 66.443.734,10 durch Ausgabe von bis zu 64.000.000 auf Namen oder Inhaber lautende Stückaktien gegen Bar- oder Sacheinlage oder eine Kombination dieser 6. beiden zu erhöhen und über den Inhalt der Aktienrechte, den Ausschluss der Bezugsrechte und die sonstigen Bedingungen der Aktienausgabe mit Zustimmung des Aufsichtsrates zu entscheiden. Diese Ermächtigung ersetzt den in der 26. ordentlichen Hauptversammlung am 12. Mai 2017 unter Tagesordnungspunkt 5 gefassten Beschluss. § 4 Absatz 2, erster Satz der Satzung wird dem entsprechend geändert. Beschlussfassung über die Ermächtigung des Vorstandes, mit Zustimmung des Aufsichtsrates gemäß § 174 Absatz 2 Aktiengesetz bis 20. Mai 2026 Gewinnschuldverschreibungen im Gesamtnennbetrag von bis zu EUR 2.000.000.000,--, auch in mehreren Tranchen, auch unter Ausschluss der 7. Bezugsrechte, auszugeben sowie alle weiteren Bedingungen für die Ausgabe der Gewinnschuldverschreibungen festzusetzen. Diese Ermächtigung ersetzt den in der 26. ordentlichen Hauptversammlung am 12. Mai 2017 unter Tagesordnungspunkt 6 gefassten Beschluss. Beschlussfassung über die Ermächtigung des Vorstandes, mit Zustimmung des Aufsichtsrates, gemäß § 174 Absatz 2
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April 20, 2021 05:35 ET (09:35 GMT)