Zürich (awp) - Im Berufungsprozess der UBS wegen Steuerbetrugs in Frankreich beantragt die französische Staatsanwaltschaft die Bestätigung der erstinstanzlichen Urteile. Die UBS soll eine Busse von mindestens 2 Milliarden Euro bezahlen und UBS Frankreich eine solche von 15 Millionen Euro, wie das Sekretariat der Staatsanwaltschaft am Montagabend mitteilte.

Die Staatsanwälte sehen es als erwiesen an, dass die UBS zwischen 2004 und 2012 Mitarbeiter nach Frankreich geschickt haben, um reiche Kunden in Frankreich anzuwerben, wie die Nachrichtenagentur AFP vom Prozess am Montag berichtet. Die Kunden sollen von der UBS dazu animiert worden sein, ihr Geld in der Schweiz und damit in Sicherheit vor dem französischen Fiskus zu platzieren.

Laut der Mitteilung der Staatsanwaltschaft wird auch an den Strafen für die sechs verurteilen Mitarbeiter Hervé D'Halluin, Patrick de Fayet, Raoul Weil, Dieter Kiefer, Philippe Wick und Olivier Baudry festgehalten.

Die französische Justiz wirft der UBS vor, französische Kunden dazu angestiftet haben, Gelder am Fiskus vorbeizuschmuggeln. Zwischen 2004 und 2012 seien in Frankreich Kunden von Bankern aus der Schweiz angeworben worden.

Die Grossbank war daher vor zwei Jahren in erster Instanz zu einer Zahlung von insgesamt 4,5 Milliarden Euro verurteilt worden. Dagegen legte die Bank Berufung ein. Der Berufungsprozess dauert seit dem 8. März. Die Bank verlangt für sich einen Freispruch.

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