Stellungnahmen von Aktionärinnen und Aktionären

Ordentliche Hauptversammlung 2024

Nachfolgend finden Sie alle bis 1. Juni 2024, 24:00 Uhr (MESZ) in Textform eingereichten, zugänglich zu machenden Stellungnahmen von Aktionärinnen und Aktionären i. S. d. §§ 130a Absatz 1 bis 4 Aktiengesetz zu den Gegenständen der Tagesordnung der virtuellen ordentlichen Hauptversammlung der TeamViewer SE am 7. Juni 2024.

Die Möglichkeit zur Einreichung von Stellungnahmen begründet keine Möglichkeit zur Vorab-Einreichung von Fragen nach § 131 Abs. 1a Aktiengesetz. Etwaige in Stellungnahmen enthaltene Fragen, Anträge, Wahlvorschläge und Widersprüche gegen Beschlüsse der Hauptversammlung werden in der virtuellen Hauptversammlung nicht berücksichtigt. Diese sind ausschließlich auf den in dieser Einberufung gesondert angegebenen Wegen zu stellen bzw. zu erklären. Die Stellungnahmen geben jeweils die uns mitgeteilten Ansichten der Verfasser wieder. Auch Tatsachenbehauptungen sowie etwaige Verweise auf Webseiten Dritter wurden unverändert und ohne Überprüfung durch uns in das Internet eingestellt.

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Stellungnahme zur Hauptversammlung 2024 der TeamViewer SE am 07.06.2024

Sehr geehrte Damen und Herren des Vorstandes und des Aufsichtsrates der Gesellschaft,

unser Unternehmen TeamViewer hat schwierige Monate und unruhige Fahrwasser hinter sich. Wir alle hoffen, und hierbei schließe ich bewusst niemanden aus, dass die Zukunft ruhiger, besser und noch erfolgreicher wird. Hierzu gehören ein gesunder, direkter und persönlicher Kontakt und Austausch mit den Aktionärinnen und Aktionäre. Eine virtuelle Hauptversammlung, wie von ihnen auch in diesem Jahr einberufen, ist nach den Corona-Jahren nun nicht mehr zeitgemäß. Der persönliche Kontakt mit den Aktionären und somit mit den Miteigentümern der Gesellschaft sollte als selbstverständlich angesehen werden, insbesondere wenn weder gesundheitliche noch finanzielle oder persönliche Gründe dagegensprechen.

Aus diesem Grund sind der Vorstand und der Aufsichtsrat aufgerufen, ab der kommenden Hauptversammlung für eine hybrides System der Hauptversammlung einzuladen. Die Durchführung einer hybriden Hauptversammlung vereint das Beste aus beiden Systemen. Der persönliche konstruktive, wie auch kritische, Kontakt der Miteigentümer mit den Organen der Gesellschaft, ebenso sind Aktionäre, welche aus den verschiedensten Gründen nicht persönlich an einer Hauptversammlung mit physischer Präsenz teilnehmen können, nicht ausgeschlossen und könnten virtuell teilnehmen.

Eine rein virtuelle Hauptversammlung sollte ein Relikt der Corona Zeit sein und bleiben. Die Möglichkeit soll trotz allem weiterhin gegeben sein, sollten es die äußeren Umstände erfordern.

Mit freundlichen Grüßen,

Philipp Kubiak

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TeamViewer SE - Hauptversammlung 2024

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TeamViewer AG published this content on 02 June 2024 and is solely responsible for the information contained therein. Distributed by Public, unedited and unaltered, on 02 June 2024 08:47:01 UTC.