Baar (awp) - Die von der SIX verfügte Dekotierung des börsenkotierten Unternehmens Talenthouse scheint näher zu rücken. Das Unternehmen hat von der Beschwerdeinstanz der SIX die Bestätigung der Dekotierung für den 8. Juli erhalten. Die Aktien sind bereits seit Ende Dezember vom Handel ausgesetzt.

Dieser Entscheid sei aber noch nicht rechtskräftig, erklärt Talenthouse am Freitag. Innerhalb von 20 Börsentagen könne er beim Schiedsgericht der SIX angefochten werden. Ein solches Verfahren hätte aufschiebende Wirkung. Nun prüfe der Verwaltungsrat zusammen mit den relevanten Anteilseignern, ob der Entscheid angefochten werden soll und welche Auswirkungen der Entscheid für die laufende Restrukturierung hätte.

Die Gesellschaft kämpft mit grossen Finanzierungsproblemen. Nachdem sie fürs Jahr 2022 keinen Jahresbericht vorgelegt hatte und mehrere Verwaltungsräte zurückgetreten waren, verkündete die Revisionsgesellschaft des Unternehmens vergangenen Sommer deren Überschuldung. Ende April gewährte dann das Kantonsgericht Zug eine definitive Nachlassstundung bis Oktober.

Anfang Mai wurde nun auch die Publikation des Geschäftsberichts 2023 verschoben, die ausstehenden Abschlüsse (Jahresabschluss 2022 und Halbjahresabschluss 2023) würden derzeit finalisiert.

dm/hr