PSG Corporation Public Company Limited (das Unternehmen) gab bekannt, dass der Verwaltungsrat beschlossen hat, die Unterzeichnung eines schlüsselfertigen Vertrags für den Bau von Umsiedlungsprojekten mit Phornsavarn Development Sole Company Limited zu genehmigen, um den Bau neuer Gemeinden und Infrastrukturen in Mueang Chomphet in der Demokratischen Volksrepublik Laos zu übernehmen. Das Projekt hat einen Wert von THB 5.000.000.000 (ohne Mehrwertsteuer) und wird eine Bauzeit von etwa 55 Monaten haben. Das Unternehmen wird zu gegebener Zeit den Bauvertrag mit der Phornsavarn Development sole Company Limited abschließen.

In der Verwaltungsratssitzung wurde beschlossen, die Unterzeichnung einer Änderungsvereinbarung zum schlüsselfertigen Vertrag für die Erweiterung der Kohleproduktion Phase 1 entsprechend den Anforderungen des Projekteigentümers zu genehmigen und die Baupläne des Projekts anzupassen. Diese Anpassung erfordert Erhöhungen und Verringerungen der Mengen und die Änderung bestimmter Arbeitsumfänge. Beide Parteien haben sich darauf geeinigt, die Bauzeit von 32 Monaten auf 43 Monate zu verlängern.

Trotz der Änderung bleibt der Gesamtauftragswert für den Bau unverändert und der Plan des Unternehmens, die aufgelaufenen Verluste zu beseitigen, wie zuvor auf der Jahreshauptversammlung 2023 berichtet, bleibt davon unberührt. Diese Verlängerung der Bauzeit erfolgt auf Wunsch des Projekteigentümers und ist nicht auf eine Verzögerung oder ein Verschulden des Unternehmens zurückzuführen. Das Unternehmen verhandelt derzeit über den Abschluss der Änderungsvereinbarung mit der Xekong Power Plant Company Limited und wird die Vereinbarung zu gegebener Zeit abschließen.

In diesem Zusammenhang gilt die Unterzeichnung der Änderungsvereinbarung als Abschluss einer Transaktion mit einer verbundenen Person gemäß dem Securities and Exchange Act B.E. 2551 (2008), einschließlich seiner späteren Änderung, und wird auch als verbundene Transaktion gemäß der Mitteilung der Kapitalmarktaufsichtsbehörde Nr. TorChor.21/2551 (2003) (die "Mitteilungen über verbundene Transaktionen") betrachtet. Nichtsdestotrotz handelt es sich bei der Unterzeichnung der Änderungsvereinbarung um eine normale Geschäftstransaktion des Unternehmens und diese Transaktion unterliegt den allgemeinen Handelsbedingungen (Fremdvergleich), die der Verwaltungsrat bereits grundsätzlich für den Abschluss einer solchen Transaktion genehmigt hat. Infolgedessen wurde eine Befreiung von den Mitteilungen über verbundene Transaktionen gemäß Abschnitt 89/12 (1) des Wertpapier- und Börsengesetzes gewährt.