Stria Lithium Inc. meldete die Unterzeichnung eines verbindlichen Term Sheets (das "Term Sheet") mit Cygnus Gold Limited (ASX: CY5) ("Cygnus") bekannt, wonach Cygnus die alleinige und ausschließliche Option (die "Option") auf den Erwerb einer ungeteilten Beteiligung von bis zu 70 % an Strias Pontax-Lithium-Grundstück (das "Grundstück") im Rahmen einer zweistufigen Option für eine Barzahlung von insgesamt 6 Mio. $ und eine Verpflichtung zu Explorationsausgaben in Höhe von insgesamt 10 Mio. $ (die "Transaktion") erhalten hat. Nach der Ausübung der Option werden die Parteien ein Joint Venture (das "Joint Venture") gründen, an dem Cygnus und Stria jeweils einen ungeteilten Anteil von 70 % bzw. 30 % halten werden, wobei Cygnus als Betreiber des Joint Ventures fungiert. Die Beteiligung von Stria an dem Joint Venture wird so lange frei übertragen, bis Cygnus eine Machbarkeitsstudie für das Grundstück vorlegt.

Als Gegenleistung für die Option wird Cygnus an Stria innerhalb von 10 Werktagen nach Erhalt aller erforderlichen Unternehmens- und behördlichen Genehmigungen zum Abschluss der Transaktion eine Barzahlung in Höhe von $ 1 Million leisten. Darüber hinaus hat sich Cygnus als aufschiebende Bedingung für die Transaktion bereit erklärt, sich an Strias gleichzeitigem Angebot (wie unten definiert) in Höhe von 350.000 $ zu beteiligen. Die Beteiligung von Cygnus an dem Angebot ist an die Bedingung geknüpft, dass Stria zunächst alle erforderlichen behördlichen und aktionärsseitigen Genehmigungen im Zusammenhang mit der Transaktion erhält (wie weiter unten näher ausgeführt).

Die Transaktion stellt eine fremdübliche Transaktion im Sinne der Richtlinien der TSX Venture Exchange (die "TSXV") dar und ist eine "überprüfbare Transaktion" gemäß TSXV-Richtlinie 5.3 - Akquisitionen und Veräußerungen von unbaren Vermögenswerten und unterliegt daher weiterhin der Überprüfung und Genehmigung durch die TSXV. Da es sich bei der Transaktion um den Verkauf von mehr als 50% der Vermögenswerte, der Geschäftstätigkeit oder des Unternehmens von Stria handelt, muss sie außerdem von den Aktionären genehmigt werden. Dementsprechend und im Einklang mit den Richtlinien der TSXV wird Stria die Zustimmung der Aktionäre in Form einer schriftlichen Zustimmung der Aktionäre einholen, die mehr als 50% der ausgegebenen und ausstehenden Aktien des Unternehmens halten.

Es ist anzumerken, dass im Zusammenhang mit der Transaktion keine Vermittlungsgebühren anfallen. Die Transaktion unterliegt den für diese Art von Transaktion üblichen Bedingungen. Dazu gehört insbesondere, dass Stria alle erforderlichen gesellschaftsrechtlichen und behördlichen Genehmigungen innerhalb einer Frist von 60 Tagen nach der Unterzeichnung des Term Sheets erhalten hat, andernfalls kann jede Partei die Transaktion beenden. Nach dem Abschluss der Transaktion plant Stria, seine Ressourcen auf die Exploration des Grundstücks Romer zu verwenden, das sich im Labrador-Trog-Sektor von Nunavik, der nördlichen Abteilung der Verwaltungsregion Nord-du-Québec, befindet.

Das Grundstück erstreckt sich über den Schnittpunkt der topographischen Blätter 24K-03 (Lac Géridot) und 24K-04 (Lac Thévenet) des NTS im Maßstab 1:50.000 und umfasst Teile der unpatentierten Townships 5051, 5052 und 5151. Es wird begrenzt durch die Breitengrade 58°06'30" und 58°12'30" Nord und die Längengrade 69°29'00" und 69°38'00" West. Bei dem Grundstück handelt es sich um ein Explorationsprojekt im Frühstadium, bei dem im Rahmen früherer Schürfprogramme Hunderte von Aufschlüssen mit anomalen Platin-, Palladium- oder Goldwerten gefunden wurden, die mit riffartigen PGM- oder orogenen Goldvorkommen in Verbindung stehen.

Die Liegenschaft verfügt auch über die geeigneten geologischen Voraussetzungen, um Zink- oder Nickelmineralvorkommen zu beherbergen, die mit derzeit noch nicht getesteten VTEM-Anomalien in Verbindung stehen könnten.