Die State Bank of India (NSEI:SBIN) hat sich an ein Berufungsgericht gewandt, um den Gläubigerausschuss (Committee of Creditors - CoC) anzuweisen, seine Entscheidung, einen kollektiven Haircut von 95% auf die Forderung zu akzeptieren, zu überdenken. Die State Bank of India (SBI) beantragt nun eine Anweisung des National Company Law Appellate Tribunal (NCLAT), um dem Abwicklungsexperten (RP) zu gestatten, eine neue Interessenbekundung und einen überarbeiteten Abwicklungsplan einzureichen. “Die Umsetzung des Abwicklungsplans ist nicht durchführbar, da dieser nicht mit den Feststellungen des Gerichts (NCLT) und des Berufungsgerichts übereinstimmt und in Anbetracht der Gesamtheit der Fakten, die sich im vorliegenden Fall ergeben haben,” sagte SBI.

Der größte Massenkreditgeber des Landes reagierte damit auf eine Petition des abweichenden Gläubigers, der Bank of Maharashtra, die die Entscheidung des NCLT angefochten hat. Die SBI hat in ihrer Klageschrift argumentiert, dass sie diese Petition im Namen der zustimmenden Finanzgläubiger eingereicht hat, die 94,98% des CoC ausmachen, der den von Twin-Star Technologies Ltd. vorgelegten Abwicklungsplan genehmigt hat. Twin-Star gehört zu Volcan Investments, einem Unternehmen des Promoters der Vedanta-Gruppe, Anil Agarwal. Der vom NCLT genehmigte Abwicklungsplan des Unternehmens der Vedanta-Gruppe belief sich auf etwas mehr als 30,00 Mrd. INR, während die zugegebenen finanziellen Forderungen 617,73 Mrd. INR betrugen.

“Der CoC hat diese Petition auf der Grundlage der Feststellung des NCLT eingereicht, aber es gibt keine solche Klausel, nach der die Uhr zurückgedreht werden kann, nachdem der Plan von den Kreditgebern mit einer überwältigenden Mehrheit und dann vom Gericht genehmigt wurde,” sagte eine Person, die in die Entwicklung eingeweiht war. “Es gab keine Sitzung des CoC, bevor diese Klage eingereicht wurde.In dem von der SBI durch ihren stellvertretenden Generaldirektor Ravi Shankar Prasad eingereichten Schriftsatz heißt es weiter, dass die zustimmenden Finanzgläubiger, bei denen es sich mehrheitlich um Banken des öffentlichen Sektors und Finanzinstitute handelt, die mit öffentlichen Geldern handeln, die Bemerkungen des Gerichts (NCLT) und des Berufungsgerichts ernsthaft berücksichtigen und gewichten und vorschlagen müssen, die Entscheidung im größeren öffentlichen Interesse zu überdenken. In seiner 47-seitigen Entscheidung vom 9. Juni hatte das NCLT, als es das Angebot von Twin Star genehmigte, festgestellt, dass die Gläubiger von Videocon Industries Limited (BSE:511389) einen Abschlag von fast 96% auf ihre Kredite hinnehmen müssen und der Bieter "fast nichts" zahlt.

Ein Sprecher von Twin Star lehnte auf Anfrage eine Stellungnahme ab. Anfragen an die SBI und Abhijit Guhathakurta, den Abwicklungsexperten der Videocon Group, blieben unbeantwortet. Das Konsortium aus 35 Kreditgebern hatte den Abwicklungsplan von Twin Star Technologies mit über 95% der Stimmen genehmigt.