Abstimmung ohne Versammlung

betreffend die EUR 12.000.000,00 / Inhaber-Teilschuldverschreibungen ISIN: DE000A2AA5H5 / WKN A2AA5H ("Anleihe")

der Singulus Technologies AG ("Emittentin") innerhalb des Zeitraums beginnend am

Donnerstag, den 25. April 2024 um 0:00 Uhr (MESZ) und endend am Montag, den 29. April 2024, um 24:00 Uhr (MESZ) ("Abstimmung ohne Versammlung")

Abstimmung ohne Versammlung

Vollmacht und Weisung an die Stimmrechtsvertreter

Aufforderung zur Stimmabgabe betreffend die Anleihe der Emittentin, eingeteilt in 120.000 Inhaber-Teilschuldverschreibungen im Nennwert von je EUR 100,00 innerhalb des Zeitraums von Donnerstag, den 25. April 2024 um 0:00 Uhr (MESZ) bis Montag, den 29. April 2024, um 24:00 Uhr (MESZ)

Anleihegläubiger / Vollmachtgeber

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Name / Firma

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Adresse

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E-Mail-Adresse

In meinem/unserem Depot befinden sich _______ Stück Teilschuldverschreibungen der Sin-

gulus Technologies AG Anleihe mit einem Nominalbetrag von jeweils EUR 100,00. Meine/Un- sere Schuldverschreibungen werden vom Tag der Stimmabgabe (einschließlich) bis Montag, den 29. April 2024, um 24:00 Uhr (MESZ) bei der Depotbank gesperrt gehalten. Einen beson- deren Nachweis mit Sperrvermerk meiner Depotbank habe ich zum Nachweis beigefügt.

Vollmacht

Hiermit bevollmächtige/n ich/wir

Bevollmächtigter

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Name / Firma

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Adresse

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E-Mail-Adresse

mich/uns in der o.g. Abstimmung ohne Versammlung zu vertreten und meine/unsere sämtli- chen Gläubigerrechte, insbesondere das Stimmrecht, in dieser Abstimmung ohne Versamm- lung für mich/uns auszuüben. Der/Die Bevollmächtigte ist von den Beschränkungen des

  • 181 2. Alt. des Bürgerlichen Gesetzbuchs (und vergleichbaren Regelungen ausländischen Rechts) befreit. Der/Die Bevollmächtigte ist berechtigt, Untervollmacht unter Befreiung von den Beschränkungen des § 181 2. Alt. des Bürgerlichen Gesetzbuchs (und vergleichbaren Rege- lungen ausländischen Rechts) zu erteilen. Soweit ich eine Weisung zur Abstimmung erteile, ist der Bevollmächtigte hieran gebunden, andernfalls ermächtigte/n ich/wir ihn mit dem Be- schlussvorschlag der Emittentin zu stimmen.

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Ort / Datum

Unterschrift(en)

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Weisung

Beschlussgegenstand I.: Änderung der Laufzeit und der Verzinsung der Anleihe

Ich/Wir weise(n) den/die Bevollmächtigte(n) an, dem seit dem 10. April 2024 im

Bundesanzeiger veröffentlichten Beschlussvorschlag der Emittentin zuzustimmen.

Ich/Wir weise(n) den/die Bevollmächtigte(n) an, den seit dem 10. April 2024 im

Bundesanzeiger veröffentlichten Beschlussvorschlag der Emittentin abzulehnen.

Ich/Wir weise(n) den/die Bevollmächtigte(n) an, sich bei der Abstimmung über den

seit dem 10. April 2024 im Bundesanzeiger veröffentlichten Beschlussvorschlag der

Emittentin zu enthalten.

Beschlussgegenstand II.: Ergänzung der Anleihebedingungen um eine weitere Ausnahme von der Negativverpflichtung

Ich/Wir weise(n) den/die Bevollmächtigte(n) an, dem seit dem 10. April 2024 im

Bundesanzeiger veröffentlichten Beschlussvorschlag der Emittentin zuzustimmen.

Ich/Wir weise(n) den/die Bevollmächtigte(n) an, den seit dem 10. April 2024 im

Bundesanzeiger veröffentlichten Beschlussvorschlag der Emittentin abzulehnen.

Ich/Wir weise(n) den/die Bevollmächtigte(n) an, sich bei der Abstimmung über den

seit dem 10. April 2024 im Bundesanzeiger veröffentlichten Beschlussvorschlag der

Emittentin zu enthalten.

Beschlussgegenstand III.: Ermächtigung des Sicherheitentreuhänders und des Gemeinsamen Vertreters zur Änderung des Kontoverpfändungsvertrags

Ich/Wir weise(n) den/die Bevollmächtigte(n) an, dem seit dem 10. April 2024 im

Bundesanzeiger veröffentlichten Beschlussvorschlag der Emittentin zuzustimmen.

Ich/Wir weise(n) den/die Bevollmächtigte(n) an, den seit dem 10. April 2024 im

Bundesanzeiger veröffentlichten Beschlussvorschlag der Emittentin abzulehnen.

Ich/Wir weise(n) den/die Bevollmächtigte(n) an, sich bei der Abstimmung über den

seit dem 10. April 2024 im Bundesanzeiger veröffentlichten Beschlussvorschlag der

Emittentin zu enthalten.

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Beschlussgegenstand IV.: Verzicht auf Kündigungsrechte im Falle einer verfehlten Zahlungs- verpflichtung, einer Zahlungseinstellung, einer Insolvenz oder einer Liquidation einer Wesentli- chen Tochtergesellschaft

Ich/Wir weise(n) den/die Bevollmächtigte(n) an, dem seit dem 10. April 2024 im

Bundesanzeiger veröffentlichten Beschlussvorschlag der Emittentin zuzustimmen.

Ich/Wir weise(n) den/die Bevollmächtigte(n) an, den seit dem 10. April 2024 im

Bundesanzeiger veröffentlichten Beschlussvorschlag der Emittentin abzulehnen.

Ich/Wir weise(n) den/die Bevollmächtigte(n) an, sich bei der Abstimmung über den

seit dem 10. April 2024 im Bundesanzeiger veröffentlichten Beschlussvorschlag der

Emittentin zu enthalten.

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Ort / Datum

Unterschrift(en)

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Rechtliche Hinweise zur Vollmachtserteilung:

  1. Jeder Anleihegläubiger kann sich bei der Stimmabgabe durch einen Bevollmächtigten sei- ner Wahl vertreten lassen (§ 14 SchVG in Verbindung mit § 18 Absatz 1 SchVG).
  2. Das Stimmrecht kann durch den Bevollmächtigten ausgeübt werden. Die Vollmacht und etwaige Weisungen des Vollmachtgebers an den Vertreter bedürfen der Textform im Sinne von § 126b BGB. Die Verwendung dieses Formulars zur Erteilung der Vollmacht sowie etwaiger Weisungen ist nicht zwingend.
  3. Die Vollmachtserteilung ist gemeinsam mit der Stimmabgabe innerhalb des Abstimmungs- zeitraums von Donnerstag, den 25. April 2024, um 0:00 Uhr (MESZ) bis Montag, den 29. April 2024, um 24:00 Uhr (MESZ) (der "Abstimmungszeitraum") gegenüber dem Notar Dr. Olaf Gerber (der "Abstimmungsleiter") durch Übermittlung der Vollmachtser- klärung in Textform (§ 126b BGB) nachzuweisen. Auch bei der Stimmabgabe durch Be- vollmächtigte ist ferner gemeinsam mit der Stimmabgabe ein Besonderer Nachweis mit Sperrvermerk des Vollmachtgebers nach Maßgabe der nachfolgenden Ziffer 4. sowie (so- weit einschlägig) die Vertretungsbefugnis des Vollmachtgebers gegenüber dem Abstim- mungsleiter nach Maßgabe der nachfolgenden Ziffer 6. nachzuweisen.
  4. Anleihegläubiger müssen ihre Berechtigung zur Teilnahme an der Abstimmung ohne Ver-

sammlung gemeinsam mit der Stimmabgabe nachweisen. Hierzu ist in Textform (§ 126b BGB) ein aktueller Nachweis des depotführenden Instituts über die Inhaberschaft an den Schuldverschreibungen mit einem Sperrvermerk nach Maßgabe der nachstehen- den Buchstaben a) und b) an den Abstimmungsleiter zu übermitteln (der "Besondere Nachweis mit Sperrvermerk"):

  1. Besonderer Nachweis
    Der erforderliche Besondere Nachweis ist eine Bescheinigung der Depotbank, die (i) den vollen Namen und die volle Anschrift des Anleihegläubigers enthält und (ii) den Gesamtnennbetrag der Schuldverschreibungen angibt, die am Tag der Ausstellung dieser Bescheinigung dem bei dieser Depotbank bestehenden Depot des Anleihegläubigers gutgeschrieben sind.
  2. Sperrvermerk
    Der erforderliche Sperrvermerk des depotführenden Instituts ist ein Vermerk, wonach die vom Anleihegläubiger gehaltenen Schuldverschreibungen der Sin- gulus Technologies AG ab dem Tag der Stimmabgabe (einschließlich) bis Mon- tag, den 29. April 2024, um 24:00 Uhr (MESZ) (einschließlich), beim depotfüh- renden Institut gesperrt gehalten werden.

Anleihegläubiger sollten sich wegen der Formalitäten des Besonderen Nachweises mit Sperrvermerk mit Ihrer depotführenden Bank in Verbindung setzen. Anleihegläubiger, die

(i) den Besonderen Nachweis mit Sperrvermerk nicht zusammen mit der Stimmabgabe in Textform (§ 126b BGB) übermittelt haben, und/oder (ii) ihre Schuldverschreibungen nicht oder nicht rechtzeitig haben sperren lassen, sind nicht stimmberechtigt. Auch Bevollmäch- tigte oder Unterbevollmächtigte des Anleihegläubigers können das Stimmrecht in diesen Fällen nicht ausüben.

5. Vertreter von Anleihegläubigern, die juristische Personen oder Personengesellschaften nach deutschem Recht (z.B. Aktiengesellschaft, GmbH, Kommanditgesellschaft, Offene

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Handelsgesellschaft, Unternehmergesellschaft, GbR) oder nach ausländischem Recht (z.B. Limited nach englischem Recht) sind, haben bis zum Ende des Abstimmungszeit- raums zusätzlich zum Besonderen Nachweis mit Sperrvermerk ihre Vertretungsbefugnis nachzuweisen. Das kann durch Übersendung eines aktuellen Auszugs aus dem einschlä- gigen Register (z.B. Handelsregister, Vereinsregister) oder durch eine andere gleichwer- tige Bestätigung (z.B. Certificate of Incumbency, Secretary Certificate) geschehen.

  1. Sofern Anleihegläubiger durch einen gesetzlichen Vertreter (z.B. ein Kind durch seine El- tern, ein Mündel durch seinen Vormund) oder durch einen Amtswalter (z.B. ein Insolvenz- schuldner durch den für ihn bestellten Insolvenzverwalter) vertreten werden, haben der gesetzliche Vertreter oder Amtswalter spätestens bis zum Ende des Abstimmungszeit- raums zusätzlich zum Besonderen Nachweis mit Sperrvermerk des von ihm Vertretenen seine gesetzliche Vertretungsbefugnis in geeigneter Weise nachzuweisen (z.B. durch Ko- pie der Personenstandsunterlagen oder der Bestallungsurkunde).
  2. Für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten gilt die Verordnung (EU) 2016/679 (DSGVO). Die Emittentin nimmt den Schutz der personenbezogenen Daten ihrer Anleihe- gläubiger und deren rechtskonforme Verarbeitung sehr ernst. Im Folgenden möchten wir Sie über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten informieren. Die Emittentin ver- arbeitet zur Verwaltung der Anleihe und der anstehenden Stimmabgabe die folgenden Da- tenkategorien von Ihnen: Kontaktdaten, Anzahl und Gesamtnennbetrag der von Ihnen ge- haltenen Schuldverschreibungen, Informationen zu Ihrem depotführenden Institut, Depot- nummer; ggf. Daten zu einem von Ihnen benannten Vertreter. Die Emittentin verarbeitet diese Daten ausschließlich, um die Verträge über die Schuldverschreibung zu erfüllen (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO) und um gesetzliche Pflichten (z. B. aus dem Schuldverschreibungs- gesetz) zu erfüllen. Wir speichern Ihre Daten solange dies durch gesetzliche Vorschriften (aus dem Steuerrecht und Schuldverschreibungsgesetz) vorgegeben ist. Ihre oben ge- nannten Daten werden von Herrn Notar Dr. Olaf Gerber in unserem Auftrag empfangen und ggf. an die Emittentin sowie weitere Dienstleister, Rechtsanwälte und Steuerberater weitergeleitet, welche die Emittentin bei der Organisation der anstehenden Stimmabgabe unterstützen. Die Emittentin ist für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten ver- antwortlich. Sie können uns kontaktieren, wenn Sie Auskunft über die gespeicherten Daten haben möchten, ein anderes Betroffenenrecht (etwa die Berichtigung, Löschung, Ein- schränkung der Verarbeitung oder Datenherausgabe) geltend machen möchten oder der weiteren Nutzung Ihrer Daten widersprechen möchten. Weitere Informationen zur Daten- verarbeitung durch die Emittentin, auch zu den Ihnen zustehenden datenschutzrechtlichen Rechten und den Möglichkeiten uns zu kontaktieren, finden Sie in unseren detaillierten Datenschutzhinweisen unter https://www.singulus.com/de/datenschutzbestimmungen.

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Singulus Technologies AG published this content on 10 April 2024 and is solely responsible for the information contained therein. Distributed by Public, unedited and unaltered, on 19 April 2024 15:00:06 UTC.