Zürich (awp) - Die Aktionäre des Telemedizin-Anbieters SHL dürften schon bald ein Kaufangebot für ihre Papiere erhalten. Die schweizerische Übernahmekommission (UEK) hat nämlich im Rahmen des im August 2017 eingeleiteten Verfahrens verfügt, dass einige namhafte Aktionäre dazu verpflichtet seien, für alle an der Schweizer Börse gelisteten SHL-Aktien in spätestens zwei Monaten ein öffentliches Angebot zu unterbreiten.

Die Aufforderung der UEK richtet sich an die Grossaktionäre Mengke Cai, Xiang Xu, die Himalaya (Cayman Islands) TMT Fund, die Himalaya Asset Management Ltd. und Kun Shen, wie aus der am Freitag veröffentlichten Verfügung hervorgeht. Weiter fordert die UEK, dass je SHL-Aktie mindestens ein Preis in Höhe von 8,70 CHF geboten werden muss. Am Donnerstag sind die Titel zu 6,20 CHF aus dem Handel gegangen.

Den vom Pflichtangebot betroffenen Grossaktionären ist es derweil untersagt, weitere SHL-Aktien zuzukaufen. Und sie müssten solidarisch für während der Untersuchung entstandene Kosten in Höhe von 50'000 CHF aufkommen.

Die UEK hatte im August auf einen Antrag und eine Anzeige der israelischen Aktionäre Nehama & Yoram Alroy Investment und Elon Shalev die Untersuchung gegen die Grossaktionäre eingeleitet. Sie kritisierten, die Investoren Cai Mengke und Himalaya Asset Management Limited seien kontrollierende Aktionäre von SHL und würden gemeinsam handeln. Yoram Alroy ist der Firmengründer von SHL und er war in der Vergangenheit Verwaltungsratspräsident, so auch Elon Shalev.

Seit 2016 haben chinesische Investoren Schritt für Schritt ihren Einfluss und ihre Beteiligung an SHL ausgebaut. Sie wehrten sich aber gegen den Vorwurf, als kontrollierende Aktionäre des Unternehmens zu agieren.

Gemäss den letzten Meldungen an die Schweizer Börse halten Cai Mengke 29,85% an SHL, Himalaya nur noch 0,08% nach zuvor 20,05%, dafür Kun Shen 25,02%. Die Aktionärsgruppe um die Familien Alroy und Shalev wiederum meldete letzten Dezember eine Beteiligung von 23,05% am Medtech-Unternehmen.

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