Die Québec Nickel Corp. (CSE: QNI; FSE: 7lB; OTCQB: QNICF) („QNI“ oder das „Unternehmen“) freut sich bekannt zu geben, dass es die bekannte Sulfidmineralisierung in der Zone Fortin Sill im Projekt Ducros, das sich etwa 80 Kilometer nordöstlich von Val-d'Or (Québec) befindet, erweitert hat.

Diese Pressemitteilung enthält multimediale Inhalte. Die vollständige Mitteilung hier ansehen: https://www.businesswire.com/news/home/20221019005300/de/

Figure 1. Plan map showing the locations of selected drill holes completed at the Fortin Sill Zone in relation to the Fortin Sill discovery outcrop. Location of ultramafic intrusion-hosted nickel-copper mineralization within hole QDG-22-38 highlighted. (Graphic: Business Wire)

Figure 1. Plan map showing the locations of selected drill holes completed at the Fortin Sill Zone in relation to the Fortin Sill discovery outcrop. Location of ultramafic intrusion-hosted nickel-copper mineralization within hole QDG-22-38 highlighted. (Graphic: Business Wire)

Höhepunkte:

  • Die neuen mineralisierten Bohrabschnitte befinden sich unterhalb und südwestlich der derzeit bekannten Ausläufer der Zone Fortin Sill
  • Sulfide treten als grobe Pyrrhotit- und Chalkopyrit-Einschlüsse innerhalb von chloritveränderten Pyroxeniten und Gabbronoriten auf und ähneln der Mineralisierung, die in Bohrloch QDG-22-09 Anfang des Jahres entdeckt wurde

Neue Sulfid-Bohrabschnitte

Bohrloch QDG-22-38, ein 201 Meter langes Bohrloch, das von der nordöstlichen Seite des Aufschlusses Fortin Sill aus gebohrt wurde (240° Azimut, -45° Neigung), diente der Erkundung von Erweiterungen der Zone Fortin Sill und/oder neuer mineralisierter Intrusionen (Abbildung 1 und 2). Das Bohrloch verlief bis zu einer Tiefe von etwa 41 Metern in variabel chloritveränderten und sulfidmineralisierten Gabbronoriten und Pyroxeniten. Zwischen ~41 Metern und ~132 Metern durchteufte das Bohrloch ein gemischtes Paket aus eingelagerten Metabasalt- und Metasedimenteinheiten, bevor es zwischen 132 Metern und 199 Metern Bohrlochtiefe in einen unterschiedlich sulfidmineralisierten und chloritveränderten ultramafischen Intrusivkörper mit Gabbronorit- bis Pyroxenitaffinität überging. Innerhalb dieser ultramafischen Einheit treten Sulfide zwischen 148-162 Metern und 178-183 Metern in Form von lückenhaften, feinen Einsprenglingen, dünnen Strängen (1-3 mm breit) und groben Pyrrhotit- und Chalkopyritblöcken mit einer Größe von bis zu 2 cm auf (Abbildung 3). Die Häufigkeit, Zusammensetzung und Textur der Sulfide in diesem Teil von QDG-22-38 scheinen der Mineralisierung, die in Bohrloch QDG-22-09 zu Beginn dieses Jahres entdeckt wurde, sehr ähnlich zu sein (Abbildung 3). Wie bereits berichtet, ergaben die Untersuchungsergebnisse von Bohrloch QDG-22-09 einen 31 Meter breiten Abschnitt mit durchschnittlich 0,37% Ni, 0,40% Cu und 0,55 g/t Pt-Pd-Au, der hochgradigere Unterabschnitte mit 0,44% Ni, 0,51% Cu und 0,69 g/t Pt-Pd-Au auf 18,50 und 0,55% Ni, 0,86% Cu und 0,86 g/t Pt-Pd-Au auf 5,0 Metern enthält (für weitere Informationen siehe Pressemitteilung vom 16. Mai 2022 ).

Die sulfidhaltige ultramafische Einheit, auf die in QDG-22-38 gestoßen wurde, liegt etwa 60 Meter unterhalb und 50 Meter südwestlich der derzeit bekannten Ausdehnung der Ni-Cu-PGE-Zone Fortin Sill (Abbildungen 1 und 2). Die Kernproben von QDG-22-38 befinden sich im Untersuchungslabor; die Ergebnisse werden veröffentlicht, sobald sie vorliegen. Weitere Bohrlöcher sind von den bestehenden genehmigten Bohrflächen aus geplant, um diese mögliche Erweiterung der Zone Fortin Sill weiter zu definieren.

Kern- und Gesteinsverarbeitung & QAQC

Québec Nickel hat für sein Projekt Ducros ein Qualitätssicherungs- und Qualitätskontrollprogramm („QAQC“ für Quality Assurance and Quality Control) eingeführt, um optimale Verfahren für die Protokollierung, Probenahme und Analyse des Bohrkerns sowie für die Entnahme und Analyse der Gesteinsproben sicherzustellen. Dies beinhaltet die regelmäßige Einbringung von geochemischen Leerproben, Duplikaten und mehreren zertifizierten Ni-Cu-PGE-Au-Referenzmaterialstandards (CRMs) in den Probenstrom.

Die Bohrkerne werden täglich von den Ducros-Projektmitarbeitern von den Bohrgeräten entnommen und in gesicherten Kernkisten zur QNI-Kernaufzeichnungsanlage in Val-d'Or transportiert. Die Protokollierung erfolgt auf Laptops, und die Daten werden mit einer zweckmäßigen Computersoftware erfasst.

Die für geochemische Analysen bestimmten Bohrkerne werden von den Geologen der Kernbohrung identifiziert und beschriftet und dann mit einer Diamantscheibe in zwei Hälften gesägt. Eine Hälfte der Kernprobe mit NQ-Durchmesser wird in einen beschrifteten und gesicherten Probenbeutel gelegt. Die andere Hälfte der Kernprobe wird zur Archivierung in die Kernkiste zurückgelegt. Alle Kernproben werden in gesicherten und nummerierten Reissäcken von Projektmitarbeitern von der QNI-Erfassungseinrichtung zur Probenaufbereitungseinrichtung von AGAT Laboratories in Val-d'Or transportiert.

AGAT Laboratories ist nach den Normen ISO/IEC 17025:2017 und ISO 9001:2015 akkreditiert. Die Analyse von Edelmetallen (Gold, Platin und Palladium) erfolgt mittels Brandprobe mit ICP-OES-Abschluss, während die Analyse von Nickel, Kupfer und 41 anderen Elementen mit dem 4-Säuren-Aufschlusspaket für Metalle von AGAT mit ICP-OES-Abschluss durchgeführt wird.

SACHKUNDIGE PERSON

Gary DeSchutter, M.Sc., P.Geo., Vice-President of Exploration der Québec Nickel Corp. und Qualified Person („QP“) gemäß National Instrument 43-101 („NI 43-101“), hat den wissenschaftlichen und technischen Inhalt dieser Pressemitteilung geprüft und genehmigt.

ÜBER DIE QUEBEC NICKEL CORP.

Die Québec Nickel Corp. ist eine Mineralexplorationsgesellschaft, die sich auf den Erwerb, die Exploration und die Entwicklung von Nickelprojekten in Québec, Kanada, konzentriert. Das Unternehmen besitzt eine 100%ige Beteiligung an den Ducros-Liegenschaften, die aus 280 zusammenhängenden Mutungsfelder mit einer Fläche von 15.147 Hektar im östlichen Teil des Abitibi Greenstone Belt in Québec, Kanada, bestehen. Weitere Informationen über die Québec Nickel Corp. finden Sie unter www.quebecnickel.com.

Die CSE hat den Inhalt dieser Pressemitteilung weder genehmigt noch beanstandet. Weder die CSE noch ihre Regulierungsbehörde (gemäß der Definition dieses Begriffs in den Richtlinien der CSE) übernehmen die Verantwortung für die Angemessenheit oder Richtigkeit dieser Pressemitteilung.

Für den Vorstand

David Patterson
Chief Executive Officer und Director

1 (855) 764-2535 (QNICKEL)
info@quebecnickel.com

VORSICHTSMASSNAHMEN UND ZUKUNFTSGERICHTETE AUSSAGEN

Diese Pressemitteilung enthält einige Aussagen, die als „zukunftsgerichtete Aussagen“ betrachtet werden können. Mit Ausnahme von Aussagen über historische Fakten, sind alle Aussagen in dieser Pressemitteilung, die sich auf Ereignisse oder Entwicklungen beziehen, deren Eintreten das Unternehmen erwartet, zukunftsgerichtete Aussagen. Zukunftsgerichtete Aussagen sind Aussagen, die keine historischen Fakten darstellen und in der Regel, aber nicht immer, durch die Worte „erwartet“, „plant“, „antizipiert“, „glaubt“, „beabsichtigt“, „schätzt“, „prognostiziert“, „potenziell“ und ähnliche Ausdrücke gekennzeichnet sind, oder dadurch, dass Ereignisse oder Bedingungen eintreten „werden“, „würden“, „könnten“ oder „sollten“. Obgleich das Unternehmen davon ausgeht, dass die in derartigen zukunftsgerichteten Aussagen zum Ausdruck gebrachten Erwartungen auf vernünftigen Annahmen beruhen, sind sie keine Garantie für zukünftige Leistungen und die tatsächlichen Ergebnisse können erheblich von denen in den zukunftsgerichteten Aussagen abweichen. Faktoren, die dazu führen könnten, dass die Ergebnisse erheblich von denen in den zukunftsgerichteten Aussagen abweichen, sind unter anderem die Marktpreise, die kontinuierliche Verfügbarkeit von Kapital und Finanzierung sowie die allgemeinen wirtschaftlichen, marktbezogenen oder geschäftlichen Bedingungen. Investoren werden darauf hingewiesen, dass diese Aussagen keine Garantie für zukünftige Leistungen darstellen und dass die tatsächlichen Ergebnisse oder Entwicklungen erheblich von denen abweichen können, die in den vorausschauenden Aussagen prognostiziert wurden. Zukunftsgerichtete Aussagen beruhen auf den Überzeugungen, Einschätzungen und Meinungen der Geschäftsleitung des Unternehmens zu dem Zeitpunkt, zu dem die Aussagen getroffen werden. Das Unternehmen ist nicht verpflichtet, diese zukunftsgerichteten Aussagen zu aktualisieren, falls sich die Überzeugungen, Einschätzungen, Meinungen oder andere Faktoren seitens der Geschäftsleitung ändern sollten, es sei denn, dies ist durch die geltenden Wertpapiergesetze vorgeschrieben.

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