Erklärung zur Unternehmensführung

nach §§ 289f, 315d HGB Corporate-Governance-Bericht 2023

Inhalt

01 - 03 Grundlagen der Corporate Governance

  1. Angaben zum Unternehmen und zum Konzern
  1. Erklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex (Entsprechenserklärung)
  1. Vergütungssysteme und Vergütungsbericht

04 - 08Vorstand

04 Zusammensetzung, Nachfolgeplanung und Anforderungsprofil

06 Diversität nach § 111 Abs. 5 und § 76 Abs. 4 AktG für Aufsichtsrat, Vorstand und Führungsebenen

  1. Arbeitsweise und Unternehmensführung
  2. Zusammenarbeit mit dem Aufsichtsrat

09 - 18 Aufsichtsrat

09 Mitglieder und Diversität

09 Ziele für die Zusammensetzung

des Aufsichtsrats und Kompetenzprofil

  1. Kompetenzprofil vollständig erfüllt
  2. Qualifikationsmatrix des Aufsichtsrats
  1. Arbeitsweise des Aufsichtsrats und seiner Ausschüsse
  2. Selbstbeurteilung der Arbeit des Aufsichtsrats und der Ausschüsse

19

20 - 21

Unternehmensberichterstattung und Prüfung

19 Externe Finanzberichterstattung und Nachhaltigkeitsbericht

19 Abschlussprüfung

Aktionäre und Hauptversammlung

20 Aktionärsstruktur

  1. Transparenz und externe Berichterstattung
  2. Hauptversammlung

Grundlagen der Corporate Governance

01

Grundlagen der Corporate Governance

Angaben zum Unternehmen und zum Konzern

Die q.beyond AG ("q.beyond") ist eine börsenno­ tierte Aktiengesellschaft nach deutschem Recht und im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter der Nummer HRB 28281 eingetragen. Bei der Unternehmensführung und -kontrolle beachtet der IT-Dienstleister in erster Linie die national gel­ tenden gesetzlichen Vorschriften, die Vorgaben des Deutschen Corporate Governance Kodex

(im Folgenden auch "Kodex" oder "DCGK") sowie die im Internet unter www.qbeyond.de/satzung einsehbare Satzung.

noch über zwei hundertprozentige Tochtergesell­ schaften an Nearshoring-Standorten: die im ­lettischen Riga ansässige SIA Q.BEYOND sowie die q.beyond ibérica S.L. mit Sitz in Südspanien. Darüber hinaus hält q.beyond jeweils 51 % an zwei

weiteren­ Unternehmen: am Data-Analytics-Spe­ zialisten q.beyond Data Solutions GmbH, die früher als productive-data GmbH firmierte, sowie an der q­ .beyond logineer GmbH, die schlüsselfertige IT-­ Services für mittelständische Logistikunternehmen­ vertreibt. Die q.beyond logineer GmbH wiederum­

hält 100 % an der q.beyond logineer India Private Limited. Weitere Beteiligungen beschäftigen­ sich mit der Digitalisierung im Handel und mit der Ent­ wicklung von Software, die auf die Bedürfnisse von Logistikunternehmen abgestimmt ist.

q.beyond verfügt über eine duale Führungsstruktur. Der Vorstand leitet das Unternehmen in eigener ­Verantwortung; der Aufsichtsrat bestellt, über­ wacht und berät den Vorstand. Die Mitglieder beider Gremien sind allein dem Unternehmensinteresse verpflichtet und arbeiten vertrauensvoll und kon­ struktiv zusammen.

q.beyond hat ihren Sitz in Köln und verfügt über Standorte in ganz Deutschland. Im abgelaufenen Geschäftsjahr wurde die Konzernstruktur verein­ facht: Die beiden hundertprozentigen Tochterge­ sellschaften q.beyond Cloud Solutions GmbH (die ­frühere scanplus GmbH) und q.beyond Consulting Solutions GmbH (die frühere datac Kommunika­ tionssysteme GmbH) wurden auf die q.beyond AG verschmolzen. Das Unternehmen verfügt danach

Erklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex (Entsprechenserklärung)

q.beyond legt seit der Gründung größten Wert auf gute Corporate Governance und erachtet Transpa­ renz sowie eine wertorientierte Unternehmensfüh­ rung als Selbstverständlichkeit. Folgerichtig setzt das Unternehmen die Empfehlungen des Deut­ schen Corporate Governance Kodex in nahezu allen Punkten um und lebt diese in der täglichen Arbeit.

02

Erklärung zur Unternehmensführung 2023

Am 16. November 2023 haben Vorstand und Auf­ sichtsrat von q.beyond die nachfolgende Entspre­ chenserklärung nach § 161 AktG abgegeben:

Die Gesellschaft hat den Empfehlungen der Regie­ rungskommission "Deutscher Corporate Governance­ Kodex" in der Fassung vom 28. April 2022 seit Abgabe ihrer letzten regulären Entsprechenserklä­ rung mit folgenden Ausnahmen entsprochen und wird ihnen mit folgenden Ausnahmen entsprechen:

  • Keine Offenlegung der persönlichen und ge­ schäftlichen Beziehungen eines jeden Kandi­ daten zum Unternehmen, zu den Organen der Gesellschaft und zu einem wesentlich an der
    Gesellschaft­beteiligten Aktionär bei Wahlvor­ schlägen an die Hauptversammlung (DCGK C.13)
    Die Empfehlung des Deutschen Corporate Gover­ nance Kodex regelt nach Auffassung von q.beyond nicht konkret genug, welche Beziehungen eines jeden Kandidaten im Einzelnen und in welcher Tiefe bei Wahlvorschlägen an die Hauptversamm­ lung offenzulegen sind, um der Empfehlung zu genügen. Im Interesse der Rechtssicherheit künf­ tiger Wahlen zum Aufsichtsrat haben Vorstand und Aufsichtsrat entschieden, eine Abweichung

von dieser Empfehlung zu erklären. q.beyond ist der Auffassung, dass bereits die gesetzlichen Angabepflichten in §124  Abs. 3 und § 125 Abs. 1 AktG dem Informationsbedürfnis der Aktionäre Rechnung tragen, und wird zu gegebener Zeit prüfen und entscheiden, ob anlässlich von Wahl­ vorschlägen an die Hauptversammlung freiwillig und ohne Bindung an die Empfehlung des Kodex zusätzliche Informationen über die Kandidaten zugänglich gemacht werden.

  • Vorzeitige Auszahlung einzelner variabler Vergü­ tungsbestandteile zum Zielwert unter Verzicht auf entsprechende Zielvereinbarungen im Rahmen des Ausscheidens des Vorstandsvorsitzenden Jürgen Hermann (DCGK G.12 und G.7 Satz 1)
    Gemäß der Empfehlung G.12 soll im Fall der Be­ endigung eines Vorstandvertrags die Auszahlung­
    noch offener variabler Vergütungsbestandteile, die auf die Zeit bis zur Vertragsbeendigung
    entfallen,­ nach den ursprünglich vereinbarten Zielen und Vergleichsparametern und nach den
    im Vertrag­ festgelegten Fälligkeitszeitpunkten oder Haltedauern erfolgen. Wie bereits in der Aktualisierung der Entsprechenserklärung vom 7. Dezember 2022 erläutert, wurde im Rahmen

q.beyond erachtet Transparenz und eine wertorientierte Unternehmensführung als Selbstverständlichkeit.

Grundlagen der Corporate Governance

03

der einvernehmlichen Beendigung der Tätigkeit des Vorstandsvorsitzenden Jürgen Hermann zum

31. März 2023 eine vorzeitige Auszahlung zum zeitanteiligen Zielbetrag derjenigen kurz- und langfristigen variablen Vergütungsbestandteile (STI und LTI) vereinbart, die für die Vorstands­ tätigkeit im Zeitraum 1. Januar bis 31. März 2023 gewährt werden. Der Empfehlung G.12 wurde insoweit nicht gefolgt.

Für den bereits genannten dreimonatigen Ver­ gütungszeitraum entfielen auch entsprechende Zielvereinbarungen, sodass formal zugleich eine Abweichung von der Empfehlung G.7 Satz 1 ("Der Aufsichtsrat soll für das bevorstehende Geschäftsjahr für jedes Vorstandsmitglied für alle variablen Vergütungsbestandteile die Leis­ tungskriterien festlegen, die sich - neben opera­ tiven - vor allem an strategischen Zielsetzungen orientieren sollen.") anzunehmen sein kann. ­Vorstand und Aufsichtsrat erklären daher vor­ sorglich, dass auch der Empfehlung G.7 Satz 1 insoweit nicht gefolgt wurde.

Die im beschriebenen Umfang vorgesehene Abgeltung der zeitanteiligen variablen Vergütung für den Zeitraum 1. Januar bis 31. März 2023 ist nach Auffassung des Aufsichtsrats im Hinblick auf ein einvernehmliches Ausscheiden gerecht­ fertigt und trägt insbesondere dem geminderten Einfluss des ausgeschiedenen Vorstandsmitglieds­

angemessen Rechnung. Infolge der vorgesehenen­

­Auszahlung zum Zielbetrag war auch keine zu­ grunde zu legende Zielvereinbarung mehr veran­ lasst. Hinsichtlich sonstiger variabler Vergütungs­ bestandteile verbleibt es bei den bestehenden Vereinbarungen im Vorstandsvertrag.

Weitere Einzelheiten werden im Rahmen der laufenden Vergütungsberichterstattung entspre­ chend den gesetzlichen Vorgaben offengelegt.

Die aktuelle Entsprechenserklärung, etwaige Ak­ tualisierungen sowie frühere Erklärungen finden sich auf unserer Website unter www.qbeyond.de/

entsprechenserklaerung.

Vergütungssysteme und Vergütungsbericht

q.beyond erstellt den gesetzlichen Vorgaben ent­ sprechend einen eigenständigen Vergütungsbericht gemäß § 162 AktG für Vorstand und Aufsichtsrat. Der Bericht wird der jeweiligen ordentlichen Haupt­ versammlung zur Billigung vorgelegt. Er ­informiert ausführlich über die Ausgestaltung des von der Hauptversammlung gebilligten Vergütungssys­ tems für den Vorstand gemäß § 87a AktG und ent­ hält alle erforderlichen Angaben zur Vergütung des Aufsichtsrats. Der Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr 2023, der Vermerk des Abschluss­ prüfers über die Prüfung des ­Vergütungsberichts, das zuletzt von der Hauptversammlung am

24. Mai 2023 mit einer Mehrheit von 93,92 % des vertretenen Grundkapitals gebilligte geltende Vergütungssystem für die Mitglieder des Vor­ stands und des Aufsichtsrats sowie die letzten Beschlussfassungen der Hauptversammlung über die Vergütungssysteme von Vorstand und Auf­ sichtsrat bzw. die Vergütung des Aufsichtsrats sind auf der Internetseite von q.beyond zugänglich unter www.qbeyond.de/verguetung.

04

Erklärung zur Unternehmensführung 2023

Vorstand

Zusammensetzung, Nachfolgeplanung und Anforderungsprofil

Der Vorstand der q.beyond AG besteht laut

Satzung­ aus einem oder mehreren Mitgliedern. Dem Vorstand gehörten im Geschäftsjahr 2023 ­folgende Mitglieder an: Jürgen Hermann bis zum

  1. März 2023 (Vorstandsvorsitzender), Thies Rixen (COO bis 31. März 2023, Vorstandsvorsitzender seit 1. April 2023) und Nora Wolters (CFO seit
  1. Januar 2023). Die Lebensläufe der amtierenden Vorstandsmitglieder finden sich auf der Unterneh­ menswebsite unter www.qbeyond.de/vorstand.

Der Aufsichtsrat entscheidet im Rahmen der gesetz­ lichen und satzungsmäßigen Vorgaben über die Anzahl der Vorstandsmitglieder, deren erforderliche­ Qualifikationen sowie über die Besetzung der ein­

zelnen Positionen durch geeignete Persönlichkeiten­. Er legt im Rahmen gesetzlicher Vorgaben, wie weiter unten erläutert, Zielgrößen für den Anteil von Frauen im Vorstand fest, achtet auf dessen Diversität und sorgt gemeinsam mit dem Vorstand für eine lang­ fristige Nachfolgeplanung. Bei der Nachfolgepla­ nung werden die Anforderungen des Aktiengesetzes, des Kodex und die Kriterien des vom Aufsichtsrat für die Zusammensetzung des Vorstands beschlos­ senen Diversitätskonzepts berücksichtigt. Der Per­ sonalausschuss erarbeitet, ggf. unterstützt von externen Beratern, eine Auswahl von geeigneten Kandidaten, mit denen weitere Gespräche geführt werden, auf deren Basis der ­Personalausschuss dem Aufsichtsrat dann eine Empfehlung zur Beschluss­ fassung unterbreitet.

Bei der Suche nach Kandidaten und Kandidatinnen für eine Vorstandsposition stellen die fachliche

Qualifikation­für das zu übernehmende Ressort, die Führungsqualitäten, die bisherigen Leistungen und erworbenen Fähigkeiten sowie Kenntnisse über das Unternehmen grundlegende Eignungs­ kriterien dar. Dies vorausgeschickt, gilt aktuell ­folgendes Diversitätskonzept für die Zusammen­ setzung des Vorstands:

  • Die Mitglieder des Vorstands sollen insgesamt über die zur ordnungsgemäßen Wahrnehmung ihrer Aufgaben erforderlichen Kenntnisse, Fähig­ keiten und fachlichen Erfahrungen verfügen.
  • Daher soll gewährleistet sein, dass die nachfol­ genden Kenntnisse bzw. Erfahrungen bei den
    Mitgliedern­ des Vorstands vorhanden sind:
    • Die Mitglieder des Vorstands sollen in ihrer Gesamtheit vertraut sein mit den Geschäfts­ feldern Cloud, SAP und Microsoft, und hierbei insbesondere mit dem Marktumfeld, den Kun­ denbedürfnissen (insbesondere von mittelstän­ dischen Unternehmen) und dem Marktsegment, in dem die q.beyond AG tätig ist.
    • Zumindest einzelne Mitglieder des Vorstands sollen Kenntnisse im Bereich Kapitalmarkt und Finanzierung haben.
    • Das für das Ressort Finanzen verantwortliche Vorstandsmitglied soll besonderen Sachver­ stand auf den Gebieten Rechnungslegung oder Abschlussprüfung haben. Zur Rechnungslegung und Abschlussprüfung gehört auch die Nach­ haltigkeitsberichterstattung und deren Prüfung.

Vorstand

05

    • Zumindest einzelne Mitglieder des Vorstands sollen über Erfahrung in der Führung eines
      mittelständischen­Unternehmens und Perso­ nalmanagement verfügen.
    • Zumindest einzelne Mitglieder des Vorstands sollen über Expertise im Hinblick auf die für die Gesellschaft bedeutsamen Nachhaltigkeits­ fragen verfügen.
  • Bei der Suche nach qualifizierten Persönlich­ keiten für den Vorstand soll auch auf Diversität (Diversity, Vielfalt) geachtet werden. Es soll auch gewürdigt werden, inwiefern unterschiedliche, sich gegenseitig ergänzende fachliche Profile, Ausbildungshintergrund, Berufs- und Lebens­ erfahrungen sowie eine angemessene Ver­ tretung aller Geschlechter der Vorstandsarbeit zugutekommen.
  • Entsprechend der Zielfestlegung des Aufsichts­ rats soll mindestens ein Mitglied des Vorstands weiblich sein. Dieses Ziel soll bis spätestens 31. Dezember 2026 erreicht werden.
  • Mitglied des Vorstands soll in der Regel nur der­ jenige sein, der das 65. Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Das Lebensalter der Vorstands­ mitglieder soll daher bei Festsetzung der Bestel­ lungsdauer entsprechend berücksichtigt werden.

Mit welcher Persönlichkeit eine konkrete Vorstands­ position besetzt werden soll, entscheidet der Auf­ sichtsrat im besten Unternehmensinteresse und unter Würdigung aller Umstände des Einzelfalls. Dem Vorstand der q.beyond AG gehören derzeit mit Thies Rixen und Nora Wolters zwei fachlich und persönlich in unterschiedlichen Bereichen qualifi­ zierte Mitglieder an. Dem Diversitätskonzept wird nach Auffassung des Aufsichtsrats damit genügt.

Das Diversitäts- konzept für den Vorstand gibt klare Kriterien vor für die Aus- wahl geeigneter Kandidatinnen und Kandidaten.

06

Erklärung zur Unternehmensführung 2023

Diversität nach § 111 Abs. 5 und § 76 Abs. 4 AktG für Aufsichtsrat, Vorstand und Führungsebenen

Gemäß § 111 Abs. 5 AktG hat der Aufsichtsrat von Gesellschaften, die börsennotiert sind oder der Mit­ bestimmung unterliegen, für den Frauenanteil im Vorstand und im Aufsichtsrat Zielgrößen festzulegen.

Der Aufsichtsrat hat als Zielgröße sowohl für den Aufsichtsrat (bezogen auf eine prognostizierte Anzahl von sechs Aufsichtsratsmitgliedern) als auch für den Vorstand festgelegt, dass dort jeweils eine Frau vertreten sein soll. Die Frist zur Erreichung dieser Zielgrößen ist jeweils der 31. Dezember 2026.

Mit der Berufung von Nora Wolters zur Finanzvor­ ständin erfüllt q.beyond das Ziel für den Vorstand seit dem 1. Januar 2023. Im Aufsichtsrat sind bereits seit 2013 mindestens zwei Frauen vertreten.

Für die beiden Führungsebenen unterhalb des Vor­ stands hat der Vorstand gemäß § 76 Abs. 4 AktG als Ziel beschlossen, sowohl in der ersten Führungs­ ebene als auch in der zweiten Führungsebene einen Frauenanteil von jeweils 20 % erreichen zu wollen; als Frist zur Erreichung dieser Ziele wurde jeweils der 31. Dezember 2026 festgelegt. Der Vorstand der q.beyond AG versteht unter der ersten Führungse­ bene unterhalb des Vorstands alle Mitarbeitenden der q.beyond AG (ohne verbundene Unternehmen), die unmittelbar an den Vorstand berichten und eigene Personalverantwortung haben. Entsprechend werden mit der zweiten Führungsebene unterhalb des Vorstands alle Mitarbeitenden der q.beyond AG (ohne verbundene Unternehmen) bezeichnet, die unmittelbar an die erste Führungsebene berichten und eigene Personalverantwortung haben.

Zum Stichtag 31. Dezember 2023 umfasste die erste Führungsebene 14 Mitarbeitende, der Frauen­ anteil lag bei 7 %. Die zweite Führungsebene um­ fasste 26 Mitarbeitende, der Frauenanteil betrug 15 %. Zur Steigerung des Anteils von Frauen in Führungspositionen hat der Vorstand inzwischen Initiativen gestartet, die u. a. zum Ziel haben, die Attraktivität der q.beyond AG als Arbeitgeber für weibliche Führungskräfte zu verbessern, weibliches

Gelebte Diversität:

Der Frauenanteil im Vorstand liegt bei ­50 %. Im Aufsichtsrat ist ein Drittel der Mitglieder weiblich.

Vorstand

07

Networking im Konzern zu stärken und ­weibliche Rollenvorbilder zu etablieren. Zudem soll die Be­ seitigung des Gender-Pay-Gapsden Aufstieg von Frauen begünstigen, damit in den kommenden Jahren der Anteil weiblicher Führungskräfte erhöht und bis Ende Dezember 2026 die selbst gesetzten Ziele erreicht werden können. Der bis Ende April 2024 zu veröffentlichende Nachhal­ tigkeitsbericht informiert detailliert über diese ­Initiativen unter www.qbeyond.de/nachhaltigkeit.

Arbeitsweise und Unternehmensführung

Der Vorstand führt das Unternehmen in eigener

Verantwortung­im Unternehmensinteresse.

Der Aufsichtsrat hat eine zuletzt im November 2023 aktualisierte Geschäftsordnung für den Vorstand erlassen, die unter www.qbeyond.de/vorstand/ geschaeftsordnung zu finden ist. Der Vorstand ent­ wickelt die strategische Ausrichtung des Unter­ nehmens, stimmt sie mit dem Aufsichtsrat ab und sorgt für ihre Umsetzung. Dabei berücksichtigt er die mit den Sozial- und Umweltfaktoren verbun­ denen Risiken und Chancen für das Unternehmen sowie die ökologischen und sozialen Auswirkungen der Unternehmenstätigkeit. Weitere Informationen zu den Nachhaltigkeitszielen und Maßnahmen zur Zielerreichung enthält ebenfalls der Nachhaltig­ keitsbericht unter www.qbeyond.de/nachhaltigkeit.

Die Führung des Unternehmens basiert auf einem gemeinsamen Wertesystem. Die wesentlichen Inhalte dieses Wertesystems sind im "Code of ­Conduct" zusammengefasst, zu finden unter

Der Code of Conduct ist für den Vorstand sowie alle Mitarbeitenden verbindlich und soll auch das geschäftliche Miteinander mit Dritten prägen. Der Vorstand sorgt für die Einhaltung der gesetz­ lichen Bestimmungen und aller unternehmensin­

ternen Vorgaben, zum Beispiel­ durch Richtlinien und Arbeitsanweisungen, und wirkt auf deren Beachtung ("Compliance") im ­Unternehmen hin.

Dazu nutzt er vor allem ein an der Risikolage ausgerichtetes Compliance-Management-System. Regelmäßig beschäftigen sich Vorstand und Auf­ sichtsrat sowie dessen Prüfungsausschuss mit dem Thema. Aus diesen Diskussionen ergeben sich wichtige Anstöße für eine kontinuierliche ­Weiterentwicklung der bestehenden Manage­ mentsysteme. Ein Hinweisgebersystem stellt

derweil­ sicher, dass Beschäftigte und Dritte geschützt Hinweise auf Rechtsverstöße im ­Unternehmen geben können.

Im Sinne des zuletzt im April 2022 aktualisierten Deutschen Corporate Governance Kodex wurden die bestehenden Managementsysteme zudem gezielt um Nachhaltigkeitsaspekte erweitert. Ein Schwerpunkt bildete die Erfassung und Kon­ trolle der klimarelevanten CO2-Emissionen nach dem international anerkannten Greenhouse Gas Protocol; dies schafft eine gute Basis, um die unter­ nehmensbezogenen Handlungsfelder identifi­ zieren, den Erfolg der bereits eingeleiteten Maß­ nahmen zur CO2-Reduktion messen und ab 2025 wie geplant klimaneutral wirtschaften zu können. Hinzu kam in jüngster Zeit die frühzeitige Ausein­ andersetzung mit neuen Gesetzgebungsvorhaben auf nationaler und EU-Ebene. So hat sich unser Unternehmen seit Längerem auf die Umsetzung der EU-Taxonomie und des Lieferkettensorgfalts­ pflichtengesetzesvorbereitet­. q.beyond hat sich

www.qbeyond.de/code-of-conduct.

08

Erklärung zur Unternehmensführung 2023

im Jahr 2023 als einer der ersten deutschen mit­ telständischen IT-Dienstleister dem EU-Kodex für energieeffiziente­ Rechenzentren (EU Code of Conduct for Data Centres Energy Efficiency) ange­ schlossen und kann damit einen Großteil der techni­ schen ­Kriterien eines nach EU-Taxonomiekriterien nachhaltigen Rechenzentrumsbetriebs erfüllen. Zur konzernweiten Überwachung und Einhaltung der menschenrechts- und umweltbezogenen Sorg­ faltspflichten hat der Vorstand im Jahr 2023 einen Menschenrechtsbeauftragten­ benannt, ein Com­ pliance-Committee eingerichtet und eine Grund­

satzerklärung nach Maßgabe­ des Lieferkettensorg­ faltspflichtengesetzes (LkSG) verabschiedet, in der sowohl die Strategie als auch Prozesse zum Schutz der Menschenrechte und zur Erfüllung der umwelt­ bezogenen Verpflichtungen ausführlich beschrieben werden. Seit dem Geschäftsjahr 2023 bereiten wir uns zudem auf die erweiterten Berichtspflichten aus der Corporate ­Sustainability Reporting Directive (CSRD) vor, die für das Geschäftsjahr 2024 erstmalig von uns zu erfüllen sind.

Ein wirksames internes Kontroll- und Risikomanage­ mentsystem sichert einen verantwortungsvollen Umgang mit den sich aus der ­Geschäftstätigkeit ergebenden Risiken. Zu Ersterem zählen auch wesentliche ökonomische, ökologische und soziale Nachhaltigkeitsthemen. Der Risikobericht im jähr­ lichen Geschäftsbericht informiert ausführlich über diese Systeme einschließlich des Compliance-­Management-Systems, über bestehende Risiken sowie über Maßnahmen zu ihrer Begrenzung.

Zusammenarbeit mit dem Aufsichtsrat

Vorstand und Aufsichtsrat arbeiten zum Wohl des Unternehmens vertrauensvoll zusammen. Sie pflegen eine offene Diskussionskultur, was die umfassende Wahrung von Vertraulichkeit voraus­ setzt. Der Vorstand informiert den Aufsichtsrat regelmäßig, zeitnah und umfassend über die

Gegenstände­der gesetzlichen Berichtspflichten gemäß § 90 AktG, über alle für das Unternehmen relevanten Fragen der Strategie, der Planung, der allgemeinen Geschäftsentwicklung, über die ­Ergebnisse des gemäß § 91 Absatz 3 AktG einge­ richteten Risikoüberwachungssystems sowie über das Risikomanagement und die Compliance der q.beyond AG und aller wesentlichen Töchter. Er geht auf Abweichungen des Geschäftsverlaufs von den aufgestellten Plänen und Zielen unter Angabe von Gründen ein und liefert dem Aufsichtsrat, falls gewünscht, zusätzliche Informationen.

Laut Geschäftsordnung des Vorstands

www.qbeyond.de/vorstand/geschaeftsordnung ist vor Abschluss bedeutender Geschäftsvorgänge wie der Festlegung der Jahresplanung oder großen Investitionen, Akquisitionen und Finanzierungs­ maßnahmen die Zustimmung des Aufsichtsrats erforderlich. Solche Entscheidungen berät der ­Aufsichtsrat intensiv in seinen Ausschüssen und im Gesamtgremium.

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q.beyond AG published this content on 25 March 2024 and is solely responsible for the information contained therein. Distributed by Public, unedited and unaltered, on 25 April 2024 08:47:02 UTC.