Uni-Poh ist verpflichtet, den Bau der grundlegenden Infrastrukturen innerhalb der Grenzen der vorgeschlagenen gemeinsamen Entwicklung, die Phase 1 der vorgeschlagenen gemeinsamen Entwicklung unterstützen, in Übereinstimmung mit den Bedingungen des JVA abzuschließen. Das Unternehmen erhält seine Ansprüche aus allen Einheiten, die in Phase 1 der vorgeschlagenen gemeinsamen Entwicklung enthalten sind, unabhängig davon, ob die Einheiten verkauft werden oder nicht, auf der Grundlage von 20.Uni-Poh hat Anspruch auf Folgendes: die vollständige Zahlung der gesamten STP-Vertragssumme, den Restbetrag der Verkaufserlöse aller verkauften Einheiten der Phase 1 des Vorgeschlagenen Gemeinsamen Entwicklungsprojekts nach Abzug der Zahlung an das Unternehmen sowie alle Rechte und Ansprüche an den nicht verkauften Einheiten der Phase 1 des Vorgeschlagenen Gemeinsamen Entwicklungsprojekts; Die Parteien des JVA vereinbaren, dass der gesamte Anspruch von Perak Corp.Die Parteien des JVA vereinbaren, dass der gesamte Anspruch von Perak Corp. nach Beendigung des JVA wie festgelegt zur Begleichung der STP-Vertragssumme verwendet wird oder als Zahlung gilt. Für die Begleichung der restlichen STP-Vertragssumme ist Uni-Poh berechtigt, auf eigene Kosten eine solche Anzahl von unbebauten Grundstücken des besagten Landes, die in den verbleibenden Phasen der vorgeschlagenen gemeinsamen Entwicklung enthalten sind, von PKNPk zu übernehmen; Für die Begleichung des Restbetrags der vorgesehenen STP-Vertragssumme und für die Bestimmung der tatsächlichen Anzahl der unbebauten Grundstücke des Landes von ausreichendem Wert, um eine solche Begleichung zu bewirken, vereinbaren die Parteien einvernehmlich, dass der Wert der unbebauten Grundstücke des Landes, die von Uni-Poh ausgewählt werden, bestimmt und zum Satz von RM 40.00 pro Quadratfuß oder dem vorherrschenden Marktwert der Grundstücksfläche, je nachdem, welcher Wert höher ist, ermittelt und berechnet wird, wobei dieser Preis die Unterstützung der lokalen Infrastruktur, die zur Ergänzung des Grundstücks errichtet werden soll, einschließt. Ungeachtet der Beendigung des JVA werden PKNPk und Perak Corp. weiterhin ihre jeweiligen Verpflichtungen und Aufgaben einhalten und erfüllen, um Uni-Poh in die Lage zu versetzen, den Bau von Phase 1 des Vorgeschlagenen Gemeinsamen Projekts abzuschließen und die Einheiten, die in Phase 1 des Vorgeschlagenen Gemeinsamen Projekts enthalten sind, schließlich an die Endkäufer zu verkaufen und zu übergeben.

Für den Fall, dass Uni-Poh: es unterlässt, versäumt und/oder sich weigert, die Vorgeschlagene Gemeinsame Erschließung innerhalb von zwölf Monaten nach Erhalt der letzten der erforderlichen Genehmigungen für jede Phase oder innerhalb des nach den geltenden Gesetzen festgelegten Zeitraums zu beginnen oder die Vorgeschlagene Gemeinsame Erschließung nicht bis zum Fertigstellungstermin zu beginnen und abzuschließen; eine Handlung oder Unterlassung vornimmt, die in jeder Hinsicht als eindeutiger Verzicht auf die geplante gemeinsame Entwicklung angesehen werden kann; oder seine Geschäftstätigkeit einstellt oder in freiwillige oder Zwangsliquidation geht oder ein Konkursverwalter oder Konkursverwalter und Verwalter für seine gesamten Unternehmen oder Vermögenswerte bestellt wird; Das Unternehmen muss Uni-Poh mit einer Frist von sechzig Tagen auffordern, die beanstandete Nichterfüllung oder Verletzung zu beheben. Bleibt der beanstandete Verstoß oder die beanstandete Nichterfüllung nach Ablauf der genannten Frist bestehen, ist das Unternehmen berechtigt, den JVA zu kündigen, indem es Uni-Poh davon in Kenntnis setzt; in diesem Fall endet der JVA zu dem in der Kündigungsmitteilung genannten Datum. In diesem Fall endet die JVA zu dem in der Kündigungsmitteilung genannten Datum. Nach einer solchen Kündigung steht es dem Unternehmen nach eigenem Ermessen frei, vorbehaltlich der vorherigen Genehmigung des Controller of Housing, die Verantwortung der Uni-Poh unter Ausschluss der Uni-Poh zu übernehmen oder eine dritte Partei anstelle der Uni-Poh mit der Übernahme und Durchführung der verbleibenden Teile der vorgeschlagenen gemeinsamen Entwicklung zu beauftragen.

Unter der Voraussetzung, dass Uni-Poh die STP-Module 3 und 4 und die zusätzliche externe Hauptinfrastruktur gemäß den Bestimmungen des JVA ordnungsgemäß fertiggestellt hat, ist Uni-Poh berechtigt, den JVA nach eigenem Ermessen jederzeit vorzeitig zu beenden, und zwar in Bezug auf die verbleibenden Phasen des Vorgeschlagenen Gemeinsamen Projekts, mit denen noch nicht begonnen wurde, indem sie PKNPk und Perak Corp. schriftlich von der beabsichtigten Beendigung in Kenntnis setzt. PKNPk und Perak Corp.

erklären sich mit einer solchen vorzeitigen Beendigung einverstanden und akzeptieren diese vorbehaltlich der folgenden Rechtsfolgen, die für die Parteien des JVA bindend sind: Uni-Poh ist verpflichtet, den Bau aller im JVA festgelegten Gebäude, die zu der laufenden Phase oder den Phasen des Vorgeschlagenen Gemeinsamen Projekts gehören und mit denen begonnen wurde, abzuschließen, nachdem die Bauherrenlizenz und die Werbe- und Verkaufsgenehmigung für diese Phase oder Phasen eingeholt wurden.Der Restbetrag des Anspruchs von Perak Corp., der zum Zeitpunkt der Kündigung noch nicht erfüllt ist, wird von Uni-Poh vollständig gezahlt und erfüllt. Der Restbetrag des Anspruchs von Perak Corp. wird auf der Grundlage des Anteils von Perak Corp. an den Mindestpreisen aller Gebäude der geplanten gemeinsamen Entwicklung oder des vorherrschenden Marktwerts, je nachdem, welcher Wert höher ist, abzüglich der folgenden Abzüge ermittelt und berechnet: STP-Vertragssumme, vorbehaltlich der ordnungsgemäßen Fertigstellung der Arbeiten im STP-Vertrag, und andere vereinbarte Zahlungen, Gebühren, Kosten und Auslagen, die von der Perak Corp. rechtmäßig fällig und zahlbar sind, als ob es keine solche Beendigung des JVA gäbe. Die Parteien des JVA vereinbaren und bestimmen den tatsächlich zu zahlenden Betrag für den Restbetrag des Anspruchs von Perak Corp. innerhalb eines Monats nach dem Datum der Kündigung.

Uni-Poh wird innerhalb von sechs Monaten ab dem Datum der Festlegung des Betrags, der in Bezug auf den Restanspruch der Perak Corp. zu zahlen ist, die vollständige Zahlung des Restanspruchs der Perak Corp. leisten und im Gegenzug alle gleichwertigen Titel der verbleibenden Phasen der vorgeschlagenen gemeinsamen Erschließung zur Registrierung zugunsten von Uni-Poh oder seines Bevollmächtigten übertragen und übergeben. Die Übertragung der Eigentumsrechte an Uni-Poh oder seinen Beauftragten erfolgt schubweise, so dass gegen jede geleistete Zahlung die entsprechende Anzahl gleichwertiger Eigentumsrechte an Uni-Poh oder seinen Beauftragten übertragen wird, bis der Restbetrag von Perak Corp. vollständig bezahlt ist.In diesem Zusammenhang und gegen jede geleistete Zahlung veranlasst das Unternehmen PKNPk, die Übertragungsurkunde für die entsprechenden gleichwertigen Titel zugunsten von Uni-Poh oder dessen Beauftragten auszufertigen und diese innerhalb von sieben Tagen nach der Zahlung bei Uni-Poh oder dessen Anwälten zu hinterlegen. Ungeachtet der Beendigung des JVA vereinbaren die Parteien, dass das JVA erst dann endet und keine weitere Wirkung mehr entfaltet, wenn Uni-Poh den Restbetrag des Anspruchs von Perak Corp. vollständig gezahlt hat und PKNPk alle Eigentumsrechte an der laufenden und den verbleibenden Phasen der geplanten gemeinsamen Erschließung ordnungsgemäß an Uni-Poh oder seinen Beauftragten übertragen hat.