Gebührenstreit um Paypal und Sofortüberweisung geht wohl an BGH
Am 10. Oktober 2019 um 13:19 Uhr
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MÜNCHEN (dpa-AFX) - Der Streit um die Rechtmäßigkeit von Gebühren für Paypal-Zahlungen und Sofortüberweisungen wird aller Voraussicht nach erst vom Bundesgerichtshof (BGH) endgültig geklärt werden. Das Oberlandesgericht München (OLG) erklärte es am Donnerstag für rechtmäßig, wenn Unternehmen im Online-Handel von ihren Endkunden Gebühren für diese beiden Zahlungsarten verlangen. Die Richter ließen aber die Revision zum BGH zu. Im konkreten Fall geklagt hatte die Wettbewerbszentrale gegen Flixbus.
Der 29. Senat des Münchner OLG urteilte, dass weder Paypal noch Sofortüberweisung unter das seit Anfang 2018 geltende EU-weite Gebührenverbot für vier Arten von Online-Zahlungen im europaweiten Sepa-Zahlungsraum fallen. Auf Wunsch der unterlegenen Wettbewerbszentrale ließen die Münchner Richter die Revision aber zu, um eine höchstrichterliche Klärung in Karlsruhe zu ermöglichen./cho/DP/jha
PayPal Holdings, Inc. ist einer der wichtigsten globalen Anbieter von Online-Zahlungsdiensten. Das Unternehmen ermöglicht Privatpersonen und Geschäftsleuten, Waren und Dienstleistungen zu kaufen und zu verkaufen sowie Überweisungen und Abhebungen vorzunehmen. Paypal Holdings betreibt eine Technologieplattform mit Lösungen (die Marken Paypal, PayPal Credit, Venmo und Braintree), die gesicherte Zahlungen über Händler-Websites, mobile Zahlungsgeräte und in Geschäften ermöglichen. Der Nettoumsatz teilt sich wie folgt nach Einnahmequellen auf: - Erlöse aus Transaktionen (90,2%); - Einnahmen aus Mehrwertdiensten (9,8%). Ende 2023 verfügt die PayPal Holdings, Inc. über 426 Millionen aktive Konten. Auf die Vereinigten Staaten entfallen 58% des Nettoumsatzes.