DGAP Zulassungsfolgepflichtmitteilung: OSRAM Licht AG / Aktienrückkaufprogramm 
OSRAM Licht AG: Start Aktienrückkaufprogramm                                   
                                                                               
09.01.2019 / 17:56                                                             
Veröffentlichung einer Zulassungsfolgepflichtmitteilung übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG.                                                
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München, 9. Januar 2019                                                        
                                                                               
Bekanntmachung nach Art. 5 Abs. 1 lit. a) der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und 
Art. 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052                    
                                                                               
Erwerb eigener Aktien                                                          
                                                                               
Der am 24. Oktober 2018 vom Vorstand der OSRAM Licht AG (ISIN DE000LED4000) mit
Zustimmung des Aufsichtsrats vom 6. November 2018 beschlossene und in der      
Ad-hoc-Mitteilung vom 6. November 2018 angekündigte Aktienrückkauf mit einem   
Volumen von bis zu 400 Millionen Euro wird in einer ersten Tranche ab dem 10.  
Januar 2019 durchgeführt. Im Zeitraum bis längstens zum 10. November 2019      
sollen eigene Aktien der OSRAM Licht AG im Wert von bis zu 225 Millionen Euro  
(ohne Erwerbsnebenkosten), maximal jedoch 9.534.807 Aktien, ausschließlich über
die Frankfurter Wertpapierbörse (XETRA) zurückgekauft werden.                  
                                                                               
Der Vorstand macht damit von der durch die ordentliche Hauptversammlung der    
OSRAM Licht AG am 14. Februar 2017 erteilten Ermächtigung zum Erwerb eigener   
Aktien gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 Aktiengesetz (AktG) Gebrauch.                   
                                                                               
Die erworbenen Aktien können zu allen von der Hauptversammlung am 14. Februar  
2017 genehmigten Zwecken verwendet werden.                                     
                                                                               
Der Rückkauf der ersten Tranche wird unter Führung einer von der OSRAM Licht AG
beauftragten Bank durchgeführt, die ihre Entscheidungen über den Zeitpunkt des 
Erwerbs der Aktien unabhängig und unbeeinflusst von der OSRAM Licht AG trifft. 
Das Recht der OSRAM Licht AG, das Mandat der Bank im Einklang mit den zu       
beachtenden rechtlichen Vorgaben vorzeitig zu beenden, bleibt unberührt. Der   
Aktienrückkauf kann im Einklang mit den zu beachtenden rechtlichen Vorgaben    
jederzeit gestoppt, unterbrochen und gegebenenfalls fortgesetzt werden.        
                                                                               
Der Rückkauf soll ausschließlich über die Börse im elektronischen Handel der   
Frankfurter Wertpapierbörse erfolgen und nach Maßgabe der Vorgaben des         
Beschlusses der Hauptversammlung vom 14. Februar 2017 durchgeführt werden. Der 
Kaufpreis je zurück erworbener Aktie (ohne Erwerbsnebenkosten) darf daher den  
Durchschnitt der Börsenkurse der Aktie der OSRAM Licht AG in der Schlussauktion
im XETRA-Handelssystem (oder in einem vergleichbaren Nachfolgesystem) an der   
Frankfurter Wertpapierbörse an den dem Tag der Eingehung der Verpflichtung zum 
Erwerb vorangehenden drei Börsenhandelstagen um nicht mehr als 10 % über- und  
um nicht mehr als 20 % unterschreiten.                                         
                                                                               
Darüber hinaus ist die Bank verpflichtet, die Handelsbedingungen des Art. 3 der
Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 (nachfolgend auch die 'Rückkauf-VO') 
einzuhalten. Dies bedeutet unter anderem, dass die Aktien nicht zu einem Kurs  
erworben werden, der über dem des letzten unabhängig getätigten Abschlusses    
oder über dem des derzeit höchsten unabhängigen Angebots auf dem Handelsplatz, 
auf dem der Kauf stattfindet, liegt. Zudem dürfen an einem Tag nicht mehr als  
25 % des durchschnittlichen täglichen Aktienumsatzes an der Börse, an welcher  
der jeweilige Kauf erfolgt, erworben werden. Der durchschnittliche Aktienumsatz
ergibt sich aus dem durchschnittlichen täglichen Handelsvolumen der 20         
Börsentage vor dem konkreten Kauftermin.                                       
                                                                               
Die Transaktionen werden in einer den Anforderungen des Art. 2 Abs. 3          
Rückkauf-VO entsprechenden Weise in detaillierter sowie in aggregierter Form   
spätestens am Ende des siebten Handelstages nach deren Ausführung bekannt      
gegeben. Zudem wird die OSRAM Licht AG die Geschäfte auf ihrer Website unter   
https://www.osram-group.de/de-DE/investors/share-information/ share-buyback    
veröffentlichen und dafür sorgen, dass die Informationen ab dem Tag der        
Bekanntgabe mindestens fünf Jahre öffentlich zugänglich bleiben.               
                                                                               
München, 9. Januar 2019                                                        
                                                                               
OSRAM Licht AG                                                                 
                                                                               
Der Vorstand                                                                   
                                                                               
                                                                               
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09.01.2019 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, 
Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.                       
Medienarchiv unter http://www.dgap.de                                          
                                                                               
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Sprache:     Deutsch               

Unternehmen: OSRAM Licht AG        

             Marcel-Breuer-Straße 6

             80807 München         

             Deutschland           

Internet:    www.osram-group.com   







                                       

Ende der Mitteilung  DGAP News-Service



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764833  09.01.2019