INHALTSVERZEICHNIS

1.

Einleitung

5

1.1.

Informationen aus der Offenlegungspolitik (Vorschriften gem. Art. 431 (3) CRR II)

5

1.2.

Stabilität der Finanzmärkte

5

1.3.

Unternehmensführung

6

1.4.

Das Risikomanagement in der Oberbank

10

1.5.

Erklärung zur Angemessenheit der Risikomanagementverfahren

12

1.6.

Konzise Risikoerklärung

12

1.7.

Schlüsselparameter

12

2.

Anwendungsbereich

13

2.1.

Quantitative Offenlegung zum Anwendungsbereich

13

2.2. Hindernisse für die Eigenmittelübertragung und die Rückzahlung von Verbindlichkeiten innerhalb der

Kreditinstitutsgruppe

13

2.3.

Eigenmittelfehlbetrag in nicht konsolidierten Tochterunternehmen

13

2.4.

Umstände der Inanspruchnahme der Artikel 7 und 9 CRR II

13

3.

Eigenmittel

14

3.1.

Eigenmittelstruktur

14

3.2.

Eigenmittelerfordernis

14

3.3.

Kapitalpuffer

15

3.4.

Indikatoren der globalen Systemrelevanz

15

3.5.

Bankeigener Ansatz zur Beurteilung der Angemessenheit der Eigenkapitalausstattung

15

4.

Kredit- und Verwässerungsrisiko

20

4.1.

Risikomanagementziele und -leitlinien

20

4.2.

Definitionen von überfällig und notleidend

22

4.3.

Prozess für die Bildung von spezifischen und allgemeinen Kreditrisikoanpassungen

23

4.4.

Quantitative Offenlegung zum Kreditrisiko

23

4.5.

Ansatz zur Berechnung der aufsichtlichen Eigenmittelanforderung

23

5.

Kontrahentenausfallrisiko

25

5.1.

Risikomanagementziele und -leitlinien

25

5.2.

Kontrahentenausfallrisiko im ICAAP und Zuteilung von Obergrenzen für

Kontrahentenausfallrisikopositionen

25

5.3.

Beschreibung der Vorschriften für Besicherungen und zur Bildung von Kreditreserven

25

5.4.

Auswirkungen auf den Besicherungsbetrag bei einer Bonitätsverschlechterung

25

5.5.

Berücksichtigung von Korrelationsrisiken in der Schätzung des Skalierungsfaktors

26

5.6.

Quantitative Offenlegung zum Gegenparteiausfallrisiko

26

6.

Kreditrisikominderungen

27

6.1.

Vorschriften und Verfahren für die Bewertung und Verwaltung von Sicherheiten

27

6.2.

In der Mindesteigenmittelberechnung verwendete Sicherheitenarten

28

6.3.

Markt- und Kreditrisikokonzentrationen innerhalb der Kreditrisikominderung

29

6.4.

Vorschriften und Verfahren für das bilanzielle und außerbilanzielle Netting

29

6.5.

Quantitative Offenlegung zu Kreditrisikominderung

29

7.

Marktrisiko

30

8.

Zinsrisiko im Bankbuch

32

8.1.

Risikomanagementziele und -leitlinien

32

8.2.

Quantifizierung des Zinsrisikos

32

9.

Beteiligungen im Bankbuch

34

9.1.

Risikomanagementziele und -leitlinien

34

9.2.

Einteilung der Beteiligungen nach ihren Zielen

35

1

10.

Operationelles Risiko

36

10.1.

Risikomanagementziele und -leitlinien

36

10.2.

Ansatz zur Berechnung der aufsichtlichen Eigenmittelanforderung

38

11.

Liquiditätsrisiko

39

11.1.

Risikomanagementziele und -leitlinien

39

11.2.

Regulatorische Liquiditätskennzahlen

40

12.

Konzentrationsrisiko

42

13.

Belastete Vermögenswerte

43

13.1.

Details zu den wichtigsten Belastungen

43

13.2.

Quantitative Offenlegung zu den belasteten Vermögenswerten

43

14.

Verschuldung

44

14.1.

Überwachung der Verschuldungsquote

44

14.2.

Quantitative Offenlegung zur Verschuldungsquote

44

15.

Vergütungspolitik in Bezug auf die Risikokäufer:innen gemäß § 39b BWG

45

15.1.

Festsetzung der Risikokäufer:innen, Beschreibung der Vergütungspolitik und Entscheidungsprozess

45

15.2.

Quantitative Angaben zur Vergütungspolitik

47

16.

Bescheinigung des Vorstands

48

2

TABELLENVERZEICHNIS

Tabelle 1: Art. 435 (2) lit a) CRR II: Mandate von Mitgliedern des Leitungsorgans

7

Tabelle 2: Eigenmitteldeckungsrechnung

15

Tabelle 3: Mapping von externen Ratings zu Risikogewichten

24

Tabelle 4: Art. 453 lit. c) CRR II: Aufgliederung von finanziellen Sicherheiten und Immobiliensicherheiten

28

Tabelle 5: Art. 453 lit. d) CRR II: Persönliche Sicherheiten und wichtigste Garantiegeber

29

Tabelle 6: Risikoarten im Operationellen Risiko

36

ABBILDUNGSVERZEICHNIS

Abbildung 1: Risikolimite

19

Abbildung 2: Validierungsprozess der Ratingverfahren

21

Abbildung 3: Immobiliensicherheiten pro Land

28

Abbildung 4: Beteiligungsportfolio der Oberbank

35

3

ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS

AfS

Available for Sale

ALGAR

Alpenländische Garantie-Gesellschaft m.b.H.

APM-Komitee

Aktiv-Passiv-Management-Komitee

BKS

BKS Bank AG

bps

Basispunkte

BTV

Bank für Tirol und Vorarlberg Aktiengesellschaft

BWG

Bankwesengesetz

CRD IV

Richtlinie 2013/36/EU über den Zugang zur Tätigkeit von Kreditinstituten und die Beaufsichtigung

von Kreditinstituten und Wertpapierfirmen

CRR II

Verordnung (EU) Nr. 575/2013 über Aufsichtsanforderungen an Kreditinstitute und Wertpapierfir-

men

CVA

Credit Value Adjustment

ECL

Expected Credit Losses

EL

Expected Loss - Erwarteter Verlust

EVE

Economic Value of Equity - wirtschaftlicher Wert des Eigenkapitals

FMA

Finanzmarktaufsicht

FV/PL

Fair Value through Profit or Loss

ICAAP

Internal Capital Adequacy Assessment Process - Internes

Kapitaladäquanzverfahren

ILAAP

Internal Liquidity Adequacy Assessment Process

IAS / IFRS

International Accounting Standards / International Financial Reporting Standards

IKS

Internes Kontrollsystem

IRB-Ansatz

Internal Ratings Based Approach - Auf internen Ratings basierender Ansatz

KI

Kreditinstitut

LCR

Liquidity Coverage Requirement - Mindestbestand an (hoch)liquiden Aktiva

LGD

Loss given Default - Verlust bei Ausfall

M

Maturity - Restlaufzeit

MREL

Minimum Requirement for Own Funds and Eligible Liabilities

NSFR

Net Stable Funding Ratio - Strukturelle Liquididätsquote

ORM

Gremium für das Management des Operationellen Risikos

PD

Probability of default - Ausfallwahrscheinlichkeit

PIGS

Portugal, Italien, Griechenland, Spanien

SREP

Supervisory Review and Evaluation Process

VaR

Value-at-Risk

4

Einleitung

1. Einleitung

Die Oberbank setzt mit der vorliegenden Offenlegung die relevanten Offenlegungsbestimmungen gemäß Teil 8 der Verord- nung 575/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates (CRR II) um. Wenn nicht anders formuliert, beziehen sich die bankspezifischen Daten jeweils auf den 31.12.2023.

1.1. Informationen aus der Offenlegungspolitik (Vorschriften gem. Art. 431 (3) CRR II)

Die Offenlegung der Oberbank AG wird einmal jährlich erstellt. Als Medium für die Offenlegung gemäß Art. 434 (1) CRR II hat sich die Oberbank für das Internet entschieden. Somit ist die Offenlegung des jeweils vergangenen Berichtsjahres zeitnah zur Hauptversammlung der Oberbank, auf der Homepage der Oberbank AG https://www.oberbank.at/(Bereich "Investor Relati- ons") abrufbar. Zum Zwischenabschluss erfolgt zusätzlich eine eingeschränkte Offenlegung der wesentlichen Kennzahlen.

Für die Erstellung des qualitativen und quantitativen Teils des Offenlegungsberichtes ist die Abteilung Strategisches Risiko- management zuständig. Das Strategische Risikomanagement stimmt die zur Veröffentlichung vorgesehenen Informationen und quantitativen Daten mit den jeweils für das Risikomanagement der einzelnen Risiken bzw. für sonstige zu veröffentli- chenden Informationen zuständigen Abteilungen ab. Die Offenlegung wird tourlich durch die Jahresabschlussprüfer und die interne Revision geprüft.

Die quantitativen Angaben in den Templates im Anhang (Template-Excel) erfolgen immer, so nicht anders erwähnt, gemäß der Durchführungsverordnung EU-VO 2021/637.

1.2. Stabilität der Finanzmärkte

Das Modell zur Sicherung der Stabilität der Finanzmärkte beruht auf 3 Säulen:

Säule 1 - Mindestkapitalanforderungen

Säule 2 - Internes Kapitaladäquanzverfahren und Bankaufsichtlicher Überprüfungsprozess

Säule 3 - Marktdisziplin (Offenlegung)

Die Säule 1 definiert die Mindestkapitalanforderungen. Hier ist festgelegt, welches Ausmaß an Eigenmitteln zur Abdeckung des Kreditrisikos, des Risikos einer Anpassung der Kreditbewertung (CVA-Risiko), des Marktrisikos im Handelsbuch und des Operationellen Risikos zu halten ist. Es können unterschiedlich komplexe Methoden zur Berechnung des Mindesteigenmit- telerfordernisses angewandt werden (zur näheren Erläuterung siehe Glossar).

Im Rahmen der Säule 2 haben die Banken den Aufsichtsbehörden nachzuweisen, dass alle wesentlichen Risiken unter Be- rücksichtigung ihres individuellen Risikoprofils (Proportionalitätsprinzip) auf der Grundlage ausreichend dokumentierter Pro- zesse und organisatorischer Umsetzungsrichtlinien ordnungsgemäß und richtig gemanagt werden und durch eine angemes- sene Risikodeckungsmasse gedeckt sind. Über die in der CRR II festgelegten Mindesteigenmittelanforderungen für das Kre- ditrisiko, das Marktrisiko im Handelsbuch und das Operationelle Risiko hinausgehend sind alle anderen wesentlichen Risiken in die intern festzulegende Risikodeckungsmassen-Allokation der Bank einzubeziehen. Im Unterschied zu den regulatori- schen Anforderungen in der Säule 1 soll die Säule 2 die an das spezielle Geschäftsmodell angepasste ökonomische, interne Sichtweise darstellen. Ergänzend dazu wird in der normativen Perspektive auch überprüft, ob die regulatorischen Kennzah- len der Säule 1 in adversen Szenarien in den nächsten 3 Jahren eingehalten werden.

Weiters beinhaltet die Säule 2 den bankaufsichtlichen Überprüfungs- und Bewertungsprozess (englisch: Supervisory Review and Evaluation Process - SREP), der die Aufsichtsbehörden zur Überwachung der Einhaltung aller Vorschriften aus Basel III sowie zu eventuellen Aufsichtsmaßnahmen verpflichtet.

Das Ziel der Säule 3 von Basel III ist die Stärkung der Markttransparenz durch vermehrte Offenlegung von materiellen und relevanten Informationen über das Risikoprofil und Risikomanagement der Bank.

5

Einleitung

Es bestehen umfangreiche Offenlegungspflichten gegenüber den Marktteilnehmer:innen, die somit einen detaillierten Ein- blick in die Bank hinsichtlich

  • der Eigenmittel,
  • der eingegangenen Risiken, deren Messung und Steuerung sowie folglich
  • der Angemessenheit der Eigenmittelausstattung und Risikodeckungsmasse (nach Säule 1 und Säule 2)
  • der belasteten Vermögenswerte
  • der ausgefallenen Vermögenswerte und der Vermögenswerte mit Nachsicht
  • der Verschuldung und
  • der Vergütungspolitik für definierte Risikokäufer:innen

erhalten.

1.3. Unternehmensführung

rechtliche Grundlage: Art. 435(2) lit. a)-e) CRR II

Anzahl der von Mitgliedern des Leitungsorgans bekleideten Mandate

In seiner Sitzung vom 22. März 2023 hat der Nominierungsausschuss sämtliche Mitglieder des Vorstandes und des Aufsichts- rates hinsichtlich der Mandatsbeschränkungen gem. § 28a Abs 5 Z 5 bzw. § 5 Abs 1 Z 9a BWG geprüft und im Ergebnis die Anzahl der ausgeübten Mandate bei allen Mitgliedern für zulässig erachtet. Eine Ausnahmegenehmigung der FMA für eine Überschreitung der Mandatsgrenzen wurde aus dem Vorstand Herrn Dr. Franz Gasselsberger, MBA und Herrn Mag. Florian Hagenauer, MBA, aus dem Aufsichtsrat Frau Dr.in Herta Stockbauer erteilt.

Zum 31.12.2023 bekleideten die Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder der Oberbank AG die folgende Anzahl von anre- chenbaren Mandaten:

Vorstand

Mandate iSd § 28a Abs 5 Z 5

Gesamtanzahl

Name

Funktion

bzw. § 5 Abs 1 Z 9a BWG

Leitungs-

Aufsichts-

Leitungs-

Aufsichts-

funktion

funktion

funktion

funktion

Dr. Franz Gasselsberger,

Generaldirektor

1

3

3

4

MBA

Mag. Florian Hagenauer,

Vorstandsdirektor

1

3

1

5

MBA

Martin Seiter, MBA

Vorstandsdirektor

1

0

1

1

Mag.a Isabella Lehner, MBA

Vorstandsdirektorin

1

0

1

0

Aufsichtsrat

Mandate iSd § 28a Abs 5 Z

Gesamtanzahl

Name

Funktion

5 bzw. § 5 Abs 1 Z 9a BWG

Leitungs-

Aufsichts-

Leitungs-

Aufsichts-

funktion

funktion

funktion

funktion

Dr. Andreas König

AR-Vorsitzender

0

2

1

2

Mag. Dr. Martin Zahl-

stv. AR-Vorsitzender

1

1

10

2

bruckner

6

Einleitung

Mag. Hannes Bogner

AR-Mitglied

0

3

0

4

(Kapitalvertreter)

Dir. Gerhard Burtscher

AR-Mitglied

1

1

2

4

(Kapitalvertreter)

Mag.a Alina Czerny

AR-Mitglied

0

4

0

4

(Kapitalvertreterin)

Dr.in Barbara Leitl-Stau-

AR-Mitglied

0

1

1

1

dinger

(Kapitalvertreterin)

DI Franz Peter Mitter-

AR-Mitglied

1

1

2

3

bauer, MBA

(Kapitalvertreter)

DI Stefan Pierer

AR-Mitglied

1

2

13

7

(Kapitalvertreter)

Mag. Gregor Pilgram

AR-Mitglied

1

2

1

9

(Kapitalvertreter)

Dr.in Herta Stockbauer

AR-Mitglied

1

3

1

5

(Kapitalvertreterin)

Wolfgang Pischinger

AR-Mitglied

1

1

5

1

(Belegschaftsvertreter)

Susanne Braun

AR-Mitglied

0

1

0

1

(Belegschaftsvertreterin)

Alexandra Grabner

AR-Mitglied

0

2

0

2

(Belegschaftsvertreterin)

Elfriede Höchtel

AR-Mitglied

0

1

0

1

(Belegschaftsvertreterin)

Sven Zeiss

AR-Mitglied

0

1

0

1

(Belegschaftsvertreter)

Tabelle 1: Art. 435 (2) lit a) CRR II: Mandate von Mitgliedern des Leitungsorgans

Strategie für die Auswahl der Mitglieder des Leitungsorgans und deren tatsächliche Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfah- rung

Ziel ist es, den Vorstand und den Aufsichtsrat so zu besetzen, dass eine qualifizierte Leitung bzw. eine qualifizierte Kontrolle, Überwachung und Beratung sichergestellt ist, die den gesetzlichen Anforderungen entspricht. Es sollen Kandidat:innen vor- geschlagen werden, die durch ihre fachliche Eignung, Zuverlässigkeit, Integrität, Leistungsbereitschaft, Unabhängigkeit und Persönlichkeit in der Lage sind, die Aufgaben eines Vorstands- bzw. Aufsichtsratsmitgliedes wahrzunehmen und das Ansehen des Unternehmens in der Öffentlichkeit zu wahren. Bei der Auswahl der Funktionsträger:innen ist auf die Gesamtzusammen- setzung des jeweiligen Organs zu achten, wobei neben den erforderlichen Bildungs- und Fachkenntnissen auch die Diversität zu berücksichtigen ist.

Im Dezember 2014 hat der Nominierungsausschuss für Vertriebsvorständ:innen und Marktfolgevorständ:innen eigene Be- werberprofile erarbeitet, deren wesentliche Ziele in der nachhaltigen Entwicklung der Bank im Rahmen der definierten Leit- sätze und in der generell nachhaltigen wirtschaftlichen Entwicklung der Bank in den dem Vorstandsmitglied explizit zugeord- neten Agenden gemäß definierter Geschäftsverteilung liegen. Unter anderen Voraussetzungen wurden darin explizit die not- wendige Fachkompetenz und die Anforderungen an die Führungsqualität festgeschrieben. Ebenso wurde ein Bewerberprofil für Aufsichtsratsmitglieder erarbeitet.

7

Einleitung

Im Rahmen der Sitzung des Nominierungsausschusses vom 17.3.2020 wurde eine Richtlinie für die Vorgangsweise bei der Nach- oder Neubesetzung von Vorstands- und Aufsichtsratsmandaten beschlossen. Über das Ergebnis wurde der Gesamt- aufsichtsrat in seiner Sitzung am 18.3.2020 entsprechend umfassend informiert.

In seiner tourlichen Sitzung im März 2023 hat der Nominierungsausschuss eine Evaluierung der vorhandenen Aufgabenbe- schreibungen und Bewerberprofile für Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats vorgenommen und sich mit dem Pro- zess und den Zielen der strategischen Nachfolgeplanung intensiv auseinandergesetzt.

Außerdem hat er in derselben Sitzung eine Bewertung der Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen sowohl der Geschäftslei- ter als auch der einzelnen Mitglieder des Aufsichtsrates sowie des jeweiligen Organs in seiner Gesamtheit durchgeführt und diese dem Aufsichtsrat mitgeteilt. Die Überprüfung ergab folgendes Ergebnis:

- Der Vorstand verfügt sowohl individuell als auch im Kollektiv über die notwendigen Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen zur Führung des Kreditinstituts.

- Der Aufsichtsrat verfügt sowohl individuell als auch im Kollektiv über die notwendigen Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen zur Beaufsichtigung des Kreditinstituts.

- Die Mitglieder der jeweiligen Ausschüsse des Aufsichtsrates verfügen sowohl individuell als auch im Kollektiv über die notwendigen Spezialkenntnisse zur Abwicklung der Ausschüsse.

Die Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder haben des Weiteren ausdrücklich erklärt, dass sie ausreichend Zeit aufwenden, um die mit der Funktion verbundenen Aufgaben ordnungsgemäß und mit der erforderlichen Sorgfalt wahrnehmen zu können.

Eine der wesentlichsten Aufgaben des Nominierungsausschusses ist es, Bewerber:innen für die Besetzung freiwerdender Stel- len in der Geschäftsleitung sowie im Aufsichtsrat zu ermitteln. Einerseits kann der Vorstand gemäß Satzung aus bis zu 6 Per- sonen bestehen, sodass die Bestellung eines zusätzlichen Vorstandsmitglieds möglich ist. Andererseits besteht auch immer die Möglichkeit einer kurzfristigen Vakanz von Organfunktionen. Daher führt der Nominierungsausschuss regelmäßig Sondie- rungsgespräche betreffend potenzieller interner und externer Kandidat:innen sowie deren Entwicklung.

Eckpfeiler der Personalentwicklung in der Oberbank ist, Führungskräfte (inkl. Vorstand) möglichst aus den eigenen Reihen zu entwickeln. Hierzu gibt es einen strukturierten Prozess zur Entwicklung von Potentialen.

Diversitätsstrategie für die Auswahl der Mitglieder des Leitungsorgans

Bei der Nachfolgeplanung sind vom Nominierungsausschuss sehr vielschich ge Kriterien zu berücksichgen. Zur persönlichen Eignung des Kandidaten oder der Kandidan in Bezug auf Fachwissen, zeitliche Verfügbarkeit, Unvoreingenommenheit, etc. ist auf die Diversität nach Geschlecht, Alter, Fachkompetenz, Region, etc. des Gesamtorgans Rücksicht zu nehmen. Zusätzlich sind aber auch die Interessen wesentlicher Großak onäre ebenfalls zu berücksich gen.

Geschlecht

Mit einem weiblichen Anteil an der Gesamtbelegschaft von 58,15 % hat der Oberbank-Konzern eine hervorragende Ausgangs- situation für die Entwicklung von Frauen auch in Führungspositionen. Zum 31.12.2023 waren im Oberbank-Konzern (inklusive Oberbank Service GmbH) 138 Frauen in Führungspositionen (bis inklusive Teamleiterebene) beschäftigt, was einem Anteil von 28 % entspricht (2022: 131 Frauen bzw. 27,2 %).

Zielquoten und Umsetzungsstrategie

Vorstand und Aufsichtsrat der Oberbank haben ein Diversitätskonzept ausgearbeitet, das als eine Komponente auch die Maßnahmen zur Förderung von Frauen beinhaltet und regelmäßig evaluiert wird.

Vorstandsmitglieder

Im Vorstand (Organ) der Oberbank sind derzeit drei männliche Vorstände und eine weibliche Vorständin tätig. Die Rekrutie- rung erfolgte in der Vergangenheit sehr erfolgreich aus den Reihen des höheren Managements. Es muss daher das Bestreben

8

Einleitung

sein, schon im Unterbau der Bank dafür Sorge zu tragen, dass der Frauenanteil in Führungspositionen sukzessive ansteigt, wozu das Projekt "Chance 2030, Gender Balance - Next Generation" maßgeblich beiträgt. Das Projekt "Chance 2030, Gender Balance - Next Generation" wurde 2018 mit externer Begleitung durchgeführt. 2019 wurde mit der Umsetzung begonnen. Im Zuge dieses Projekts wurde im Detail erhoben, welche Führungspositionen bis 2030 in den einzelnen Abteilungen und Ge- schäftsbereichen nachzubesetzen sein werden. Durch das Festlegen einer internen Quote von 50 % Frauen bei der Nach- und Neubesetzung von Führungspositionen soll das angestrebte Ziel, den Anteil von Frauen in Führungspositionen bis 2030 auf mindestens 40 % zu heben, erreicht werden.

Das vom Nominierungsausschuss ins Auge gefasste Ziel im Sinne des Projektes "Chance 2030, Gender Balance - Next Gene- ration" liegt bei 25 % bei einem Vierer-Vorstand beziehungsweise 33 % bei einem Dreier-Vorstand. In diesem Sinne wurde in der Sitzung des Aufsichtsrates vom 23. März 2023 Frau Mag.a Isabella Lehner, MBA, per 01. Mai 2023 zum Mitglied des Vor- standes ernannt, wodurch dieser Quote im Vorstand per 31.12.2023 entsprochen wird. Für den Fall der konkreten Entwick- lung einer Führungskraft in Richtung Vorstand und auch für die allfällige unternehmensexterne Besetzung einer Vorstands- position hat der Nominierungsausschuss Aufgabenbeschreibungen und Bewerberprofile sowohl für Vertriebs- als auch für Marktfolgevorstände erstellt, die im Fall der Entwicklung aus den eigenen Reihen auch als Entwicklungsanleitung dienlich sein können. Der im Recruiting-Prozess definierte Vorrang von Bewerberinnen bei gleicher Qualifikation wird auch hier zum Tragen kommen.

AR-Kapitalvertreter:innen

Zum 31.12.2023 besteht die Riege der Kapitalvertreter:innen im Aufsichtsrat aus drei Frauen und sieben Männern (Quote Minorität: 30 %). Der Vorsitzende des Aufsichtsrates und der Nominierungsausschuss der Oberbank sind bei der Besetzung auslaufender Mandate stets bemüht, qualifizierte Frauen für die Übernahme eines Aufsichtsratsmandats zu gewinnen. Der gesetzlichen Regelung eines Anteils von insgesamt mindestens 30 % an Aufsichtsräten aus dem unterrepräsentierten Ge- schlecht wird mit drei von zehn Kapitalvertreter:innen entsprochen.

AR-Belegschaftsvertreter:innen

Zum 31.12.2023 besteht die Riege der Belegschaftsvertreter:innen aus drei Frauen und zwei Männern (Quote Minorität: 40 %).

AR-Mitglieder (gesamt)

Der Gesamtaufsichtsrat besteht aus sechs Frauen und neun Männern (Quote Minorität: 40 %). Die gesetzlich vorgeschrie- bene Quote, wonach der Aufsichtsrat zu mindestens 30 Prozent aus Frauen und zu mindestens 30 Prozent aus Männern be- stehen muss, wird somit zum 31.12.2023 sowohl vom Aufsichtsrat insgesamt als auch jeweils von den Kapital- und den Be- legschaftsvertreter:innen erfüllt.

Alter, Bildung, Beruf

Vorstandsmitglieder

Der Vorstand der Oberbank besteht derzeit aus vier österreichischen Staatsbürger:innen. In der Ressortverteilung gibt es zwei Vertriebsvorstände, die sich die Zuständigkeit für die regionalen Vertriebseinheiten in den fünf Ländermärkten der Bank aufteilen und denen gemäß ihrer jeweiligen Hauptzuständigkeit für Firmenkunden- und Privatkundengeschäft die je- weils diesem Geschäftsfeld zuzurechnenden Vertriebsabteilungen zugeordnet sind. Die zwei weiteren Mitglieder des Vor- standes sind die Marktfolgevorständ:innen mit der Zuständigkeit für sämtliche Marktfolgeagenden und die diesen Agenden zugeordneten Abteilungen.

Um den (mit der Bestellung von Herrn Martin Seiter, MBA, Geburtsjahr 1985, im Jahr 2020 eingeleiteten) Generationen- wechsel im Vorstand der Oberbank fortzusetzen, zog sich Herr Mag. Dr. Josef Weißl, MBA, auf eigenen Wunsch mit 31.05.2023 aus dem Vorstand zurück. Als neues Vorstandsmitglied wurde Frau Mag.a Isabella Lehner, MBA, Geburtsjahr 1986, bestellt.

9

Attachments

  • Original Link
  • Original Document
  • Permalink

Disclaimer

Oberbank AG published this content on 13 May 2024 and is solely responsible for the information contained therein. Distributed by Public, unedited and unaltered, on 13 May 2024 13:24:10 UTC.