INHALTSVERZEICHNIS | ||
1. | Einleitung | 5 |
1.1. | Informationen aus der Offenlegungspolitik (Vorschriften gem. Art. 431 (3) CRR II) | 5 |
1.2. | Stabilität der Finanzmärkte | 5 |
1.3. | Unternehmensführung | 6 |
1.4. | Das Risikomanagement in der Oberbank | 10 |
1.5. | Erklärung zur Angemessenheit der Risikomanagementverfahren | 12 |
1.6. | Konzise Risikoerklärung | 12 |
1.7. | Schlüsselparameter | 12 |
2. | Anwendungsbereich | 13 |
2.1. | Quantitative Offenlegung zum Anwendungsbereich | 13 |
2.2. Hindernisse für die Eigenmittelübertragung und die Rückzahlung von Verbindlichkeiten innerhalb der
Kreditinstitutsgruppe | 13 | |
2.3. | Eigenmittelfehlbetrag in nicht konsolidierten Tochterunternehmen | 13 |
2.4. | Umstände der Inanspruchnahme der Artikel 7 und 9 CRR II | 13 |
3. | Eigenmittel | 14 |
3.1. | Eigenmittelstruktur | 14 |
3.2. | Eigenmittelerfordernis | 14 |
3.3. | Kapitalpuffer | 15 |
3.4. | Indikatoren der globalen Systemrelevanz | 15 |
3.5. | Bankeigener Ansatz zur Beurteilung der Angemessenheit der Eigenkapitalausstattung | 15 |
4. | Kredit- und Verwässerungsrisiko | 20 |
4.1. | Risikomanagementziele und -leitlinien | 20 |
4.2. | Definitionen von überfällig und notleidend | 22 |
4.3. | Prozess für die Bildung von spezifischen und allgemeinen Kreditrisikoanpassungen | 23 |
4.4. | Quantitative Offenlegung zum Kreditrisiko | 23 |
4.5. | Ansatz zur Berechnung der aufsichtlichen Eigenmittelanforderung | 23 |
5. | Kontrahentenausfallrisiko | 25 |
5.1. | Risikomanagementziele und -leitlinien | 25 |
5.2. | Kontrahentenausfallrisiko im ICAAP und Zuteilung von Obergrenzen für | |
Kontrahentenausfallrisikopositionen | 25 | |
5.3. | Beschreibung der Vorschriften für Besicherungen und zur Bildung von Kreditreserven | 25 |
5.4. | Auswirkungen auf den Besicherungsbetrag bei einer Bonitätsverschlechterung | 25 |
5.5. | Berücksichtigung von Korrelationsrisiken in der Schätzung des Skalierungsfaktors | 26 |
5.6. | Quantitative Offenlegung zum Gegenparteiausfallrisiko | 26 |
6. | Kreditrisikominderungen | 27 |
6.1. | Vorschriften und Verfahren für die Bewertung und Verwaltung von Sicherheiten | 27 |
6.2. | In der Mindesteigenmittelberechnung verwendete Sicherheitenarten | 28 |
6.3. | Markt- und Kreditrisikokonzentrationen innerhalb der Kreditrisikominderung | 29 |
6.4. | Vorschriften und Verfahren für das bilanzielle und außerbilanzielle Netting | 29 |
6.5. | Quantitative Offenlegung zu Kreditrisikominderung | 29 |
7. | Marktrisiko | 30 |
8. | Zinsrisiko im Bankbuch | 32 |
8.1. | Risikomanagementziele und -leitlinien | 32 |
8.2. | Quantifizierung des Zinsrisikos | 32 |
9. | Beteiligungen im Bankbuch | 34 |
9.1. | Risikomanagementziele und -leitlinien | 34 |
9.2. | Einteilung der Beteiligungen nach ihren Zielen | 35 |
1
10. | Operationelles Risiko | 36 | |
10.1. | Risikomanagementziele und -leitlinien | 36 | |
10.2. | Ansatz zur Berechnung der aufsichtlichen Eigenmittelanforderung | 38 | |
11. | Liquiditätsrisiko | 39 | |
11.1. | Risikomanagementziele und -leitlinien | 39 | |
11.2. | Regulatorische Liquiditätskennzahlen | 40 | |
12. | Konzentrationsrisiko | 42 | |
13. | Belastete Vermögenswerte | 43 | |
13.1. | Details zu den wichtigsten Belastungen | 43 | |
13.2. | Quantitative Offenlegung zu den belasteten Vermögenswerten | 43 | |
14. | Verschuldung | 44 | |
14.1. | Überwachung der Verschuldungsquote | 44 | |
14.2. | Quantitative Offenlegung zur Verschuldungsquote | 44 | |
15. | Vergütungspolitik in Bezug auf die Risikokäufer:innen gemäß § 39b BWG | 45 | |
15.1. | Festsetzung der Risikokäufer:innen, Beschreibung der Vergütungspolitik und Entscheidungsprozess | 45 | |
15.2. | Quantitative Angaben zur Vergütungspolitik | 47 | |
16. | Bescheinigung des Vorstands | 48 |
2
TABELLENVERZEICHNIS | |
Tabelle 1: Art. 435 (2) lit a) CRR II: Mandate von Mitgliedern des Leitungsorgans | 7 |
Tabelle 2: Eigenmitteldeckungsrechnung | 15 |
Tabelle 3: Mapping von externen Ratings zu Risikogewichten | 24 |
Tabelle 4: Art. 453 lit. c) CRR II: Aufgliederung von finanziellen Sicherheiten und Immobiliensicherheiten | 28 |
Tabelle 5: Art. 453 lit. d) CRR II: Persönliche Sicherheiten und wichtigste Garantiegeber | 29 |
Tabelle 6: Risikoarten im Operationellen Risiko | 36 |
ABBILDUNGSVERZEICHNIS | |
Abbildung 1: Risikolimite | 19 |
Abbildung 2: Validierungsprozess der Ratingverfahren | 21 |
Abbildung 3: Immobiliensicherheiten pro Land | 28 |
Abbildung 4: Beteiligungsportfolio der Oberbank | 35 |
3
ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS
AfS | Available for Sale |
ALGAR | Alpenländische Garantie-Gesellschaft m.b.H. |
APM-Komitee | Aktiv-Passiv-Management-Komitee |
BKS | BKS Bank AG |
bps | Basispunkte |
BTV | Bank für Tirol und Vorarlberg Aktiengesellschaft |
BWG | Bankwesengesetz |
CRD IV | Richtlinie 2013/36/EU über den Zugang zur Tätigkeit von Kreditinstituten und die Beaufsichtigung |
von Kreditinstituten und Wertpapierfirmen | |
CRR II | Verordnung (EU) Nr. 575/2013 über Aufsichtsanforderungen an Kreditinstitute und Wertpapierfir- |
men | |
CVA | Credit Value Adjustment |
ECL | Expected Credit Losses |
EL | Expected Loss - Erwarteter Verlust |
EVE | Economic Value of Equity - wirtschaftlicher Wert des Eigenkapitals |
FMA | Finanzmarktaufsicht |
FV/PL | Fair Value through Profit or Loss |
ICAAP | Internal Capital Adequacy Assessment Process - Internes |
Kapitaladäquanzverfahren | |
ILAAP | Internal Liquidity Adequacy Assessment Process |
IAS / IFRS | International Accounting Standards / International Financial Reporting Standards |
IKS | Internes Kontrollsystem |
IRB-Ansatz | Internal Ratings Based Approach - Auf internen Ratings basierender Ansatz |
KI | Kreditinstitut |
LCR | Liquidity Coverage Requirement - Mindestbestand an (hoch)liquiden Aktiva |
LGD | Loss given Default - Verlust bei Ausfall |
M | Maturity - Restlaufzeit |
MREL | Minimum Requirement for Own Funds and Eligible Liabilities |
NSFR | Net Stable Funding Ratio - Strukturelle Liquididätsquote |
ORM | Gremium für das Management des Operationellen Risikos |
PD | Probability of default - Ausfallwahrscheinlichkeit |
PIGS | Portugal, Italien, Griechenland, Spanien |
SREP | Supervisory Review and Evaluation Process |
VaR | Value-at-Risk |
4
Einleitung
1. Einleitung
Die Oberbank setzt mit der vorliegenden Offenlegung die relevanten Offenlegungsbestimmungen gemäß Teil 8 der Verord- nung 575/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates (CRR II) um. Wenn nicht anders formuliert, beziehen sich die bankspezifischen Daten jeweils auf den 31.12.2023.
1.1. Informationen aus der Offenlegungspolitik (Vorschriften gem. Art. 431 (3) CRR II)
Die Offenlegung der Oberbank AG wird einmal jährlich erstellt. Als Medium für die Offenlegung gemäß Art. 434 (1) CRR II hat sich die Oberbank für das Internet entschieden. Somit ist die Offenlegung des jeweils vergangenen Berichtsjahres zeitnah zur Hauptversammlung der Oberbank, auf der Homepage der Oberbank AG https://www.oberbank.at/(Bereich "Investor Relati- ons") abrufbar. Zum Zwischenabschluss erfolgt zusätzlich eine eingeschränkte Offenlegung der wesentlichen Kennzahlen.
Für die Erstellung des qualitativen und quantitativen Teils des Offenlegungsberichtes ist die Abteilung Strategisches Risiko- management zuständig. Das Strategische Risikomanagement stimmt die zur Veröffentlichung vorgesehenen Informationen und quantitativen Daten mit den jeweils für das Risikomanagement der einzelnen Risiken bzw. für sonstige zu veröffentli- chenden Informationen zuständigen Abteilungen ab. Die Offenlegung wird tourlich durch die Jahresabschlussprüfer und die interne Revision geprüft.
Die quantitativen Angaben in den Templates im Anhang (Template-Excel) erfolgen immer, so nicht anders erwähnt, gemäß der Durchführungsverordnung EU-VO 2021/637.
1.2. Stabilität der Finanzmärkte
Das Modell zur Sicherung der Stabilität der Finanzmärkte beruht auf 3 Säulen:
Säule 1 - Mindestkapitalanforderungen
Säule 2 - Internes Kapitaladäquanzverfahren und Bankaufsichtlicher Überprüfungsprozess
Säule 3 - Marktdisziplin (Offenlegung)
Die Säule 1 definiert die Mindestkapitalanforderungen. Hier ist festgelegt, welches Ausmaß an Eigenmitteln zur Abdeckung des Kreditrisikos, des Risikos einer Anpassung der Kreditbewertung (CVA-Risiko), des Marktrisikos im Handelsbuch und des Operationellen Risikos zu halten ist. Es können unterschiedlich komplexe Methoden zur Berechnung des Mindesteigenmit- telerfordernisses angewandt werden (zur näheren Erläuterung siehe Glossar).
Im Rahmen der Säule 2 haben die Banken den Aufsichtsbehörden nachzuweisen, dass alle wesentlichen Risiken unter Be- rücksichtigung ihres individuellen Risikoprofils (Proportionalitätsprinzip) auf der Grundlage ausreichend dokumentierter Pro- zesse und organisatorischer Umsetzungsrichtlinien ordnungsgemäß und richtig gemanagt werden und durch eine angemes- sene Risikodeckungsmasse gedeckt sind. Über die in der CRR II festgelegten Mindesteigenmittelanforderungen für das Kre- ditrisiko, das Marktrisiko im Handelsbuch und das Operationelle Risiko hinausgehend sind alle anderen wesentlichen Risiken in die intern festzulegende Risikodeckungsmassen-Allokation der Bank einzubeziehen. Im Unterschied zu den regulatori- schen Anforderungen in der Säule 1 soll die Säule 2 die an das spezielle Geschäftsmodell angepasste ökonomische, interne Sichtweise darstellen. Ergänzend dazu wird in der normativen Perspektive auch überprüft, ob die regulatorischen Kennzah- len der Säule 1 in adversen Szenarien in den nächsten 3 Jahren eingehalten werden.
Weiters beinhaltet die Säule 2 den bankaufsichtlichen Überprüfungs- und Bewertungsprozess (englisch: Supervisory Review and Evaluation Process - SREP), der die Aufsichtsbehörden zur Überwachung der Einhaltung aller Vorschriften aus Basel III sowie zu eventuellen Aufsichtsmaßnahmen verpflichtet.
Das Ziel der Säule 3 von Basel III ist die Stärkung der Markttransparenz durch vermehrte Offenlegung von materiellen und relevanten Informationen über das Risikoprofil und Risikomanagement der Bank.
5
Einleitung
Es bestehen umfangreiche Offenlegungspflichten gegenüber den Marktteilnehmer:innen, die somit einen detaillierten Ein- blick in die Bank hinsichtlich
- der Eigenmittel,
- der eingegangenen Risiken, deren Messung und Steuerung sowie folglich
- der Angemessenheit der Eigenmittelausstattung und Risikodeckungsmasse (nach Säule 1 und Säule 2)
- der belasteten Vermögenswerte
- der ausgefallenen Vermögenswerte und der Vermögenswerte mit Nachsicht
- der Verschuldung und
- der Vergütungspolitik für definierte Risikokäufer:innen
erhalten.
1.3. Unternehmensführung
rechtliche Grundlage: Art. 435(2) lit. a)-e) CRR II
Anzahl der von Mitgliedern des Leitungsorgans bekleideten Mandate
In seiner Sitzung vom 22. März 2023 hat der Nominierungsausschuss sämtliche Mitglieder des Vorstandes und des Aufsichts- rates hinsichtlich der Mandatsbeschränkungen gem. § 28a Abs 5 Z 5 bzw. § 5 Abs 1 Z 9a BWG geprüft und im Ergebnis die Anzahl der ausgeübten Mandate bei allen Mitgliedern für zulässig erachtet. Eine Ausnahmegenehmigung der FMA für eine Überschreitung der Mandatsgrenzen wurde aus dem Vorstand Herrn Dr. Franz Gasselsberger, MBA und Herrn Mag. Florian Hagenauer, MBA, aus dem Aufsichtsrat Frau Dr.in Herta Stockbauer erteilt.
Zum 31.12.2023 bekleideten die Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder der Oberbank AG die folgende Anzahl von anre- chenbaren Mandaten:
Vorstand
Mandate iSd § 28a Abs 5 Z 5 | Gesamtanzahl | |||||||||||
Name | Funktion | bzw. § 5 Abs 1 Z 9a BWG | ||||||||||
Leitungs- | Aufsichts- | Leitungs- | Aufsichts- | |||||||||
funktion | funktion | funktion | funktion | |||||||||
Dr. Franz Gasselsberger, | Generaldirektor | 1 | 3 | 3 | 4 | |||||||
MBA | ||||||||||||
Mag. Florian Hagenauer, | Vorstandsdirektor | 1 | 3 | 1 | 5 | |||||||
MBA | ||||||||||||
Martin Seiter, MBA | Vorstandsdirektor | 1 | 0 | 1 | 1 | |||||||
Mag.a Isabella Lehner, MBA | Vorstandsdirektorin | 1 | 0 | 1 | 0 | |||||||
Aufsichtsrat | ||||||||||||
Mandate iSd § 28a Abs 5 Z | Gesamtanzahl | |||||||||||
Name | Funktion | 5 bzw. § 5 Abs 1 Z 9a BWG | ||||||||||
Leitungs- | Aufsichts- | Leitungs- | Aufsichts- | |||||||||
funktion | funktion | funktion | funktion | |||||||||
Dr. Andreas König | AR-Vorsitzender | 0 | 2 | 1 | 2 | |||||||
Mag. Dr. Martin Zahl- | stv. AR-Vorsitzender | 1 | 1 | 10 | 2 | |||||||
bruckner | ||||||||||||
6
Einleitung
Mag. Hannes Bogner | AR-Mitglied | 0 | 3 | 0 | 4 |
(Kapitalvertreter) | |||||
Dir. Gerhard Burtscher | AR-Mitglied | 1 | 1 | 2 | 4 |
(Kapitalvertreter) | |||||
Mag.a Alina Czerny | AR-Mitglied | 0 | 4 | 0 | 4 |
(Kapitalvertreterin) | |||||
Dr.in Barbara Leitl-Stau- | AR-Mitglied | 0 | 1 | 1 | 1 |
dinger | (Kapitalvertreterin) | ||||
DI Franz Peter Mitter- | AR-Mitglied | 1 | 1 | 2 | 3 |
bauer, MBA | (Kapitalvertreter) | ||||
DI Stefan Pierer | AR-Mitglied | 1 | 2 | 13 | 7 |
(Kapitalvertreter) | |||||
Mag. Gregor Pilgram | AR-Mitglied | 1 | 2 | 1 | 9 |
(Kapitalvertreter) | |||||
Dr.in Herta Stockbauer | AR-Mitglied | 1 | 3 | 1 | 5 |
(Kapitalvertreterin) | |||||
Wolfgang Pischinger | AR-Mitglied | 1 | 1 | 5 | 1 |
(Belegschaftsvertreter) | |||||
Susanne Braun | AR-Mitglied | 0 | 1 | 0 | 1 |
(Belegschaftsvertreterin) | |||||
Alexandra Grabner | AR-Mitglied | 0 | 2 | 0 | 2 |
(Belegschaftsvertreterin) | |||||
Elfriede Höchtel | AR-Mitglied | 0 | 1 | 0 | 1 |
(Belegschaftsvertreterin) | |||||
Sven Zeiss | AR-Mitglied | 0 | 1 | 0 | 1 |
(Belegschaftsvertreter) | |||||
Tabelle 1: Art. 435 (2) lit a) CRR II: Mandate von Mitgliedern des Leitungsorgans |
Strategie für die Auswahl der Mitglieder des Leitungsorgans und deren tatsächliche Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfah- rung
Ziel ist es, den Vorstand und den Aufsichtsrat so zu besetzen, dass eine qualifizierte Leitung bzw. eine qualifizierte Kontrolle, Überwachung und Beratung sichergestellt ist, die den gesetzlichen Anforderungen entspricht. Es sollen Kandidat:innen vor- geschlagen werden, die durch ihre fachliche Eignung, Zuverlässigkeit, Integrität, Leistungsbereitschaft, Unabhängigkeit und Persönlichkeit in der Lage sind, die Aufgaben eines Vorstands- bzw. Aufsichtsratsmitgliedes wahrzunehmen und das Ansehen des Unternehmens in der Öffentlichkeit zu wahren. Bei der Auswahl der Funktionsträger:innen ist auf die Gesamtzusammen- setzung des jeweiligen Organs zu achten, wobei neben den erforderlichen Bildungs- und Fachkenntnissen auch die Diversität zu berücksichtigen ist.
Im Dezember 2014 hat der Nominierungsausschuss für Vertriebsvorständ:innen und Marktfolgevorständ:innen eigene Be- werberprofile erarbeitet, deren wesentliche Ziele in der nachhaltigen Entwicklung der Bank im Rahmen der definierten Leit- sätze und in der generell nachhaltigen wirtschaftlichen Entwicklung der Bank in den dem Vorstandsmitglied explizit zugeord- neten Agenden gemäß definierter Geschäftsverteilung liegen. Unter anderen Voraussetzungen wurden darin explizit die not- wendige Fachkompetenz und die Anforderungen an die Führungsqualität festgeschrieben. Ebenso wurde ein Bewerberprofil für Aufsichtsratsmitglieder erarbeitet.
7
Einleitung
Im Rahmen der Sitzung des Nominierungsausschusses vom 17.3.2020 wurde eine Richtlinie für die Vorgangsweise bei der Nach- oder Neubesetzung von Vorstands- und Aufsichtsratsmandaten beschlossen. Über das Ergebnis wurde der Gesamt- aufsichtsrat in seiner Sitzung am 18.3.2020 entsprechend umfassend informiert.
In seiner tourlichen Sitzung im März 2023 hat der Nominierungsausschuss eine Evaluierung der vorhandenen Aufgabenbe- schreibungen und Bewerberprofile für Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats vorgenommen und sich mit dem Pro- zess und den Zielen der strategischen Nachfolgeplanung intensiv auseinandergesetzt.
Außerdem hat er in derselben Sitzung eine Bewertung der Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen sowohl der Geschäftslei- ter als auch der einzelnen Mitglieder des Aufsichtsrates sowie des jeweiligen Organs in seiner Gesamtheit durchgeführt und diese dem Aufsichtsrat mitgeteilt. Die Überprüfung ergab folgendes Ergebnis:
- Der Vorstand verfügt sowohl individuell als auch im Kollektiv über die notwendigen Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen zur Führung des Kreditinstituts.
- Der Aufsichtsrat verfügt sowohl individuell als auch im Kollektiv über die notwendigen Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen zur Beaufsichtigung des Kreditinstituts.
- Die Mitglieder der jeweiligen Ausschüsse des Aufsichtsrates verfügen sowohl individuell als auch im Kollektiv über die notwendigen Spezialkenntnisse zur Abwicklung der Ausschüsse.
Die Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder haben des Weiteren ausdrücklich erklärt, dass sie ausreichend Zeit aufwenden, um die mit der Funktion verbundenen Aufgaben ordnungsgemäß und mit der erforderlichen Sorgfalt wahrnehmen zu können.
Eine der wesentlichsten Aufgaben des Nominierungsausschusses ist es, Bewerber:innen für die Besetzung freiwerdender Stel- len in der Geschäftsleitung sowie im Aufsichtsrat zu ermitteln. Einerseits kann der Vorstand gemäß Satzung aus bis zu 6 Per- sonen bestehen, sodass die Bestellung eines zusätzlichen Vorstandsmitglieds möglich ist. Andererseits besteht auch immer die Möglichkeit einer kurzfristigen Vakanz von Organfunktionen. Daher führt der Nominierungsausschuss regelmäßig Sondie- rungsgespräche betreffend potenzieller interner und externer Kandidat:innen sowie deren Entwicklung.
Eckpfeiler der Personalentwicklung in der Oberbank ist, Führungskräfte (inkl. Vorstand) möglichst aus den eigenen Reihen zu entwickeln. Hierzu gibt es einen strukturierten Prozess zur Entwicklung von Potentialen.
Diversitätsstrategie für die Auswahl der Mitglieder des Leitungsorgans
Bei der Nachfolgeplanung sind vom Nominierungsausschuss sehr vielschich ge Kriterien zu berücksichgen. Zur persönlichen Eignung des Kandidaten oder der Kandidan in Bezug auf Fachwissen, zeitliche Verfügbarkeit, Unvoreingenommenheit, etc. ist auf die Diversität nach Geschlecht, Alter, Fachkompetenz, Region, etc. des Gesamtorgans Rücksicht zu nehmen. Zusätzlich sind aber auch die Interessen wesentlicher Großak onäre ebenfalls zu berücksich gen.
Geschlecht
Mit einem weiblichen Anteil an der Gesamtbelegschaft von 58,15 % hat der Oberbank-Konzern eine hervorragende Ausgangs- situation für die Entwicklung von Frauen auch in Führungspositionen. Zum 31.12.2023 waren im Oberbank-Konzern (inklusive Oberbank Service GmbH) 138 Frauen in Führungspositionen (bis inklusive Teamleiterebene) beschäftigt, was einem Anteil von 28 % entspricht (2022: 131 Frauen bzw. 27,2 %).
Zielquoten und Umsetzungsstrategie
Vorstand und Aufsichtsrat der Oberbank haben ein Diversitätskonzept ausgearbeitet, das als eine Komponente auch die Maßnahmen zur Förderung von Frauen beinhaltet und regelmäßig evaluiert wird.
Vorstandsmitglieder
Im Vorstand (Organ) der Oberbank sind derzeit drei männliche Vorstände und eine weibliche Vorständin tätig. Die Rekrutie- rung erfolgte in der Vergangenheit sehr erfolgreich aus den Reihen des höheren Managements. Es muss daher das Bestreben
8
Einleitung
sein, schon im Unterbau der Bank dafür Sorge zu tragen, dass der Frauenanteil in Führungspositionen sukzessive ansteigt, wozu das Projekt "Chance 2030, Gender Balance - Next Generation" maßgeblich beiträgt. Das Projekt "Chance 2030, Gender Balance - Next Generation" wurde 2018 mit externer Begleitung durchgeführt. 2019 wurde mit der Umsetzung begonnen. Im Zuge dieses Projekts wurde im Detail erhoben, welche Führungspositionen bis 2030 in den einzelnen Abteilungen und Ge- schäftsbereichen nachzubesetzen sein werden. Durch das Festlegen einer internen Quote von 50 % Frauen bei der Nach- und Neubesetzung von Führungspositionen soll das angestrebte Ziel, den Anteil von Frauen in Führungspositionen bis 2030 auf mindestens 40 % zu heben, erreicht werden.
Das vom Nominierungsausschuss ins Auge gefasste Ziel im Sinne des Projektes "Chance 2030, Gender Balance - Next Gene- ration" liegt bei 25 % bei einem Vierer-Vorstand beziehungsweise 33 % bei einem Dreier-Vorstand. In diesem Sinne wurde in der Sitzung des Aufsichtsrates vom 23. März 2023 Frau Mag.a Isabella Lehner, MBA, per 01. Mai 2023 zum Mitglied des Vor- standes ernannt, wodurch dieser Quote im Vorstand per 31.12.2023 entsprochen wird. Für den Fall der konkreten Entwick- lung einer Führungskraft in Richtung Vorstand und auch für die allfällige unternehmensexterne Besetzung einer Vorstands- position hat der Nominierungsausschuss Aufgabenbeschreibungen und Bewerberprofile sowohl für Vertriebs- als auch für Marktfolgevorstände erstellt, die im Fall der Entwicklung aus den eigenen Reihen auch als Entwicklungsanleitung dienlich sein können. Der im Recruiting-Prozess definierte Vorrang von Bewerberinnen bei gleicher Qualifikation wird auch hier zum Tragen kommen.
AR-Kapitalvertreter:innen
Zum 31.12.2023 besteht die Riege der Kapitalvertreter:innen im Aufsichtsrat aus drei Frauen und sieben Männern (Quote Minorität: 30 %). Der Vorsitzende des Aufsichtsrates und der Nominierungsausschuss der Oberbank sind bei der Besetzung auslaufender Mandate stets bemüht, qualifizierte Frauen für die Übernahme eines Aufsichtsratsmandats zu gewinnen. Der gesetzlichen Regelung eines Anteils von insgesamt mindestens 30 % an Aufsichtsräten aus dem unterrepräsentierten Ge- schlecht wird mit drei von zehn Kapitalvertreter:innen entsprochen.
AR-Belegschaftsvertreter:innen
Zum 31.12.2023 besteht die Riege der Belegschaftsvertreter:innen aus drei Frauen und zwei Männern (Quote Minorität: 40 %).
AR-Mitglieder (gesamt)
Der Gesamtaufsichtsrat besteht aus sechs Frauen und neun Männern (Quote Minorität: 40 %). Die gesetzlich vorgeschrie- bene Quote, wonach der Aufsichtsrat zu mindestens 30 Prozent aus Frauen und zu mindestens 30 Prozent aus Männern be- stehen muss, wird somit zum 31.12.2023 sowohl vom Aufsichtsrat insgesamt als auch jeweils von den Kapital- und den Be- legschaftsvertreter:innen erfüllt.
Alter, Bildung, Beruf
Vorstandsmitglieder
Der Vorstand der Oberbank besteht derzeit aus vier österreichischen Staatsbürger:innen. In der Ressortverteilung gibt es zwei Vertriebsvorstände, die sich die Zuständigkeit für die regionalen Vertriebseinheiten in den fünf Ländermärkten der Bank aufteilen und denen gemäß ihrer jeweiligen Hauptzuständigkeit für Firmenkunden- und Privatkundengeschäft die je- weils diesem Geschäftsfeld zuzurechnenden Vertriebsabteilungen zugeordnet sind. Die zwei weiteren Mitglieder des Vor- standes sind die Marktfolgevorständ:innen mit der Zuständigkeit für sämtliche Marktfolgeagenden und die diesen Agenden zugeordneten Abteilungen.
Um den (mit der Bestellung von Herrn Martin Seiter, MBA, Geburtsjahr 1985, im Jahr 2020 eingeleiteten) Generationen- wechsel im Vorstand der Oberbank fortzusetzen, zog sich Herr Mag. Dr. Josef Weißl, MBA, auf eigenen Wunsch mit 31.05.2023 aus dem Vorstand zurück. Als neues Vorstandsmitglied wurde Frau Mag.a Isabella Lehner, MBA, Geburtsjahr 1986, bestellt.
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Oberbank AG published this content on 13 May 2024 and is solely responsible for the information contained therein. Distributed by Public, unedited and unaltered, on 13 May 2024 13:24:10 UTC.