Nobel Biocare profitiert von einem positiven Ausgang eines Verständigungsverfahrens zwischen zwei Steuerbehörden

Nobel Biocare hat einen positiven Entscheid in einem Verständigungsverfahren zwischen zwei Steuerbehörden erwirkt, der es erlaubt, unverzüglich eine Steuerrückstellung in der Höhe von rund EUR 9,6 Mio. aufzulösen. Dieser Betrag wird vollständig auf der Zeile Steuern in die Gewinn- und Verlustrechnung im dritten Quartal 2014 einfliessen, ohne Einfluss auf den Cashflow zu haben.

Nobel Biocare war in ein Verständigungsverfahren in Bezug auf die Höhe der eingereichten steuerpflichtigen Gewinne für die Geschäftsjahre 2009 bis 2013 einbezogen. Die ursprüngliche Einschätzung einer der involvierten Steuerbehörden hätte zu einem deutlich erhöhten steuerlichen Gewinn geführt und somit zu höheren Ertragssteuern für das Unternehmen. Basierend auf dieser Einschätzung der Steuerbehörde und der Anwendung der Bilanzvorsicht hatte Nobel Biocare eine entsprechende Steuerrückstellung gebildet.

Das Unternehmen hat nun Bescheid erhalten, dass die zuständigen Steuerbehörden Nobel Biocare zustimmen und bestätigen, keine Anpassung des zu versteuernden Gewinns für die Geschäftsjahre 2009 bis 2013 vorzunehmen. Daher wird die Steuerrückstellung in Höhe von rund EUR 9,6 Mio. umgehend aufgelöst.


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