Am 21. Mai 2024 gab Nippo Ltd. in seiner Pressemitteilung bekannt, dass es einen Aktionärsantrag von Global ESG Strategy für seine 73. ordentliche Hauptversammlung erhalten hat. Die Vorschläge lauten wie folgt: i) Verwendung des Überschusses, ii) Teilweise Änderung der Satzung (in Bezug auf die Dividendenpolitik für einbehaltene Gewinne), iii) Abschaffung der Maßnahmen gegen Übernahmen, iv) Teilweise Änderung der Satzung (in Bezug auf die Handhabung von Treffen mit Aktionären durch die Direktoren). Das Unternehmen hat sich aus folgenden Gründen gegen die Vorschläge ausgesprochen: i) Der Verwaltungsrat hat die grundsätzliche Politik der Dividendenerhöhung im Einklang mit einem nachhaltigen Gewinnwachstum als Grundlage für die Aktionärsrendite übernommen und erkennt die nachhaltige Verbesserung sowohl des Gesamtdividendenbetrags als auch der Dividendenausschüttungsquote als eine wichtige Managementaufgabe an und setzt sich dafür ein.

Andererseits heißt es in dem Vorschlag, dass der kurzfristigen Rückführung von Gewinnen an die Aktionäre Vorrang eingeräumt werden soll, anstatt in Geschäfte zu investieren, die zu künftigem Gewinnwachstum führen und sowohl ein nachhaltiges Gewinnwachstum als auch eine nachhaltige Steigerung der Aktionärsrenditen ermöglichen. ii) Der Inhalt des Vorschlags besagt, dass die Höhe der Dividenden nach einer einheitlichen Berechnungsmethode festgelegt wird, unabhängig vom Stand der Unternehmensleistung und dem Bedarf an Mitteln für Unternehmensinvestitionen usw., Dies würde eindeutig die Mobilität und Flexibilität bei der Festlegung effektiver Investitionspläne und anderer Verwendungszwecke von Mitteln, die zu künftigem Gewinnwachstum führen, untergraben. iii) Wenn ein groß angelegter Kauf gegen das Unternehmen ohne ausreichende Gegenleistung getätigt wird und es zu einem Kontrollwechsel kommt, verbunden mit der Möglichkeit des Durchsickerns vertraulicher Informationen, ist die Möglichkeit, dass der Unternehmenswert des Konzerns und die gemeinsamen Interessen seiner Aktionäre nicht gesichert sind, unbestreitbar. In Anbetracht dieser Situation hat der Verwaltungsrat der Gesellschaft entschieden, dass es notwendig ist, die "Takeover Response Policy" fortzusetzen, um Informationen vom großen Erwerber anzufordern und sicherzustellen, dass der Verwaltungsrat der Gesellschaft über ein Verfahren zur Prüfung und Bewertung der vom Erwerber bereitgestellten Informationen verfügt. iv) Da die Ressourcen der Gesellschaft für die Beantwortung des Dialogs mit den Aktionären begrenzt sind, kann dies die Durchführung eines konstruktiven Dialogs mit anderen Aktionären und die Durchführung anderer Dialoge als Einzelgespräche (wie Briefings und Investor-Relations-Aktivitäten) beeinträchtigen, was sich wiederum auf die nachhaltige Steigerung des Unternehmenswerts der Gesellschaft und letztlich auf die gemeinsamen Interessen der Aktionäre auswirken kann.