Verbraucherschützerin: Übergewinnsteuer auch in Lebensmittelbranche?
Am 15. Januar 2023 um 14:16 Uhr
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BERLIN (dpa-AFX) - Die Vorsitzende des Bundesverbands der Verbraucherzentralen, Ramona Pop, hat eine sogenannte Übergewinnsteuer auch für die Lebensmittelbranche ins Gespräch gebracht. Auf eine Frage zu den deutlich gestiegenen Lebensmittelpreisen sagte Pop der "Bild am Sonntag": "Ob und wie stark sich Lebensmittelkonzerne und Handel an der Krise bereichern, wird sich am Ende an ihren Gewinnen zeigen, ob es auch dort Übergewinne gibt."
Bei den Energiekonzernen würden solche krisenbedingten Übergewinne "jetzt zu Recht zumindest teilweise abgeschöpft und an die Verbraucherinnen und Verbraucher zurückgegeben", führte Pop aus. "Ich halte das für ein gutes Modell, das auch auf andere Wirtschaftsbereiche übertragbar sein könnte. Gesunde Ernährung darf keine Frage des Geldbeutels sein."
Unternehmen in der Erdöl-, Erdgas-, Kohle- und Raffineriewirtschaft, die bedingt durch die Folgen des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine und steigende Energiepreise Milliardengewinne machen, müssen einen "Energiekrisenbeitrag" leisten - befristet auf die Wirtschaftsjahre 2022 und 2023. Gewinne, die im Vergleich zu den Vorjahren den Durchschnittsgewinn um 20 Prozent übersteigen, werden mit 33 Prozent besteuert. Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) will nicht von einer "Übergewinnsteuer" sprechen, die er lange abgelehnt hatte. Im Gesetz steht aber: "Der EU-Energiekrisenbeitrag ist eine Steuer im Sinne der Abgabenordnung." Die Maßnahme soll Mehreinnahmen von einer Milliarde bis drei Milliarden Euro bringen.
Mit Blick auf den Energiemarkt merkte Pop an, die Welle an Preiserhöhungen zum 1. Januar sei "ziemlich gewaltig" gewesen. Auffällig viele Energieversorger hätten ihre Tarife so stark erhöht, dass sie über den beschlossenen Preisbremsen liegen. "Da kommt dann oft der Zusatz: Keine Sorge, ab März gibt es Unterstützung vom Staat. Ich erwarte vom Kartellamt, dass es streng gegen schwarze Schafe auf dem Energiemarkt und missbräuchliche Preiserhöhungen vorgeht." Sie berichtete: "Wir haben im vergangenen Jahr 45 Abmahnverfahren gegen Energieversorger eingeleitet, das sind 23 mehr als im Jahr davor."/sku/DP/nas
Nestlé S.A. ist der größte Lebensmittelkonzern auf der Welt. Der Umsatz ist wie folgt auf die verschiedenen Produktfamilien verteilt:
- Getränke (26,7%): Instantkaffees (Marken Nescafé und Starbucks), Kaffeekapseln (Nespresso), Schokogetränke (Nesquik, Milo, usw.), Getränke auf Teebasis (Nestea), usw.;
- Haustierfutter (20,3%): Purina, Friskies, Felix, usw.;
- pharmazeutische-, Ernährung- und Wohlbefinden Produkte (16,4%): Ernährungsergänzungsmittel (Marken Resource, Boost, Nutren, Optifast, Peptamen usw.), Säuglings- und Mutterernährungsprodukte (NAN, illuma, Cerelac, Nido, Gerber), ketogene Getränke (BrainXpert), Cerealien (Nesquick, Fitness, Cheerios, Lion, usw.) usw.;
- Fertiggerichte und Gewürzprodukte (12,5%): Tiefkühlgerichte und Gerichte aus der Kühltheke (Marken Lean Cuisine, Hot Pockets und Stouffer's), Suppen (Maggi), usw.;
- Milchprodukte und Eiscremes (11,8%): Milchpulver, gesüßte Kondensmilch, Joghurt und Dessertcremes, Eiscreme (Marken Nido, Nesvita, Carnation, La Laitière, Coffee Mate, Nestlé Ice Cream, Dreyers, Häagen-Dazs, Extrême usw.);
- Schokolade, Konfiserien und Kekse (8,7%): Kit Kat, Smarties, Cailler, Terrafertil, usw.;
- abgefüllte Mineralwasser (3,6%): Nestlé Pure Life, Vittel, Perrier, S. Pellegrino, usw.
Geographisch gesehen verteilt sich der Umsatz wie folgt: Schweiz (1,2%), Frankreich (3,8%), Großbritannien (3,8%), Deutschland (2,4%), Europa (12,8%), USA und Kanada (35%), China (5,9%), Asien und Ozeanien (21,4%) und Lateinamerika (13,7%).