Jahresabschlussbericht 23

M T U A E R O E N G I N E S A G

G E S C H Ä F T S J A H R 2 0 2 3

01 Jahresabschluss

HGB

02 Zusammengefasster Lagebericht

03

Versicherung der gesetzlichen Vertreter und Bestätigungsvermerke

MTU AERO ENGINES AG

Jahresabschlussbericht 2023

Inhaltsverzeichnis

Jahresabschluss HGB

4

Bilanz zum 31. Dezember 2023

4

Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr 2023

6

Anhang zum Jahresabschluss 31. Dezember 2023

7

Zusammengefasster Lagebericht

3 3

Das Unternehmen MTU

34

Wirtschaftsbericht

44

MTU AG (Erläuterungen auf HGB-Basis)

64

Prognosebericht

70

Risiko- und Chancenbericht

74

Wesentliche Merkmale des ­internen Kontroll- und Risikomanagementsystems

90

Übernahmerechtliche Angaben

93

Übrige Angaben

97

Versicherung der gesetzlichen Vertreter und Bestätigungsvermerke

1 3 2

Versicherung der gesetzlichen Vertreter

133

Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers

134

Prufungsvermerk des unabhängigen Wirtschaftsprufers uber eine

Prufung der zusammengefassten nichtfinanziellen Erklärung

144

2

01

02

03

Jahresabschluss

Zusammengefasster

Versicherung der gesetzlichen Vertreter

HGB

Lagebericht

und Bestätigungsvermerke

Inhaltsverzeichnis

Bilanz zum 31. Dezember 2023

Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr 2023 Anhang zum Jahresabschluss 31. Dezember 2023

Grundlagen und Methoden

Erläuterungen zur Bilanz

  1. Anlagevermögen
  2. Vorräte
  3. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
  4. Wertpapiere und Guthaben bei Kreditinstituten
  5. Aktive latente Steuern
  6. Eigenkapital
  7. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche­ Verpflichtungen
  8. Übrige Rückstellungen
  9. Anleihen
  10. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
  11. Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen
  12. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
  13. Übrige Verbindlichkeiten

Fristigkeit der Verbindlichkeiten (14) Passive latente Steuern

Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung

  1. Umsatzerlöse
  2. Umsatz-,Vertriebs- und Verwaltungskosten
  3. Sonstige betriebliche Erträge
  4. Sonstige betriebliche Aufwendungen
  5. Finanzergebnis
  6. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag

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Jahresabschlussbericht 2023

4

Nachtragsbericht

24

Sonstige Angaben

24

6

Vergütungen

24

7

Materialaufwand

25

Personalaufwand

25

7

Beschäftigte (Jahresdurchschnitt)

25

Derivative Finanzinstrumente und Bewertungseinheiten­

25

11

Deutscher Corporate Governance Kodex / Erklärung nach § 161 AktG

27

11

Honorar Abschlussprüfer

27

12

Beziehungen zu nahestehenden Unternehmen und Personen

27

12

Angaben zu den Organen der Gesellschaft

28

13

Haftungsverhältnisse

30

13

Sonstige finanzielle Verpflichtungen

30

14

Mitteilungspflichten gemäß § 160 Abs. 1 Nr. 8 AktG sowie § 33 Abs. 1 und 2 WpHG

30

18

Aufstellung des Anteilsbesitzes

31

18

Vorschlag zur Gewinnverwendung

31

19

19

20

20

20

21

20

21

22

22

23

23

23

24

3

01 Jahresabschluss

HGB

02 Zusammengefasster Lagebericht

03

Versicherung der gesetzlichen Vertreter und Bestätigungsvermerke

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Jahresabschlussbericht 2023

Bilanz zum 31. Dezember 2023

AKTIVA

Stand am

Stand am

in Mio. €

(Anhang)

31.12.2023

31.12.2022

Anlagevermögen

Immaterielle Vermögensgegenstände

(1.)

1.141

1.099

Sachanlagen

(1.)

715

662

Finanzanlagen

(1.)

1.400

1.377

3.256

3.138

Umlaufvermögen

Vorräte

(2.)

742

738

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

(3.)

3.352

2.923

Wertpapiere

(4.)

527

496

Guthaben bei Kreditinstituten

(4.)

267

230

4.888

4.387

Rechnungsabgrenzungsposten

29

20

Aktive latente Steuern

(5.)

527

231

Summe Aktiva

8.700

7.776

* angepasst - weitere Details finden sich in Abschnitt (4) "Wertpapiere und Guthaben bei Kreditinstituten"

4

01 Jahresabschluss

HGB

02 Zusammengefasster Lagebericht

03

Versicherung der gesetzlichen Vertreter und Bestätigungsvermerke

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Jahresabschlussbericht 2023

PASSIVA

Stand am

Stand am

in Mio. €

(Anhang)

31.12.2023

31.12.2022

Eigenkapital

Gezeichnetes Kapital

54

53

- Nennbetrag eigene Aktien

-0

-0

Ausgegebenes Kapital

(6.)

54

53

Kapitalrücklage

(6.)

712

667

Gewinnrücklage

(6.)

1.084

1.445

Bilanzgewinn

(6.)

108

171

1.958

2.336

Rückstellungen

Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen

(7.)

754

762

Übrige Rückstellungen

(8.)

3.475

2.346

4.229

3.108

Verbindlichkeiten

Anleihen

(9.)

1.110

1.155

Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten

(10.)

7

Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen

(11.)

488

406

Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen

(12.)

78

86

Übrige Verbindlichkeiten

(13.)

650

524

2.333

2.171

Passive latente Steuern

(14.)

180

161

Summe Passiva

8.700

7.776

5

01 Jahresabschluss

HGB

02 Zusammengefasster Lagebericht

03

Versicherung der gesetzlichen Vertreter und Bestätigungsvermerke

MTU AERO ENGINES AG

Jahresabschlussbericht 2023

Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr 2023

Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr 2023

in Mio. €

(Anhang)

2023

2022 angepasst*

2022 wie berichtet

Umsatzerlöse

(15.)

2.738

2.908

4.194

Umsatzkosten

(16.)

-3.283

-2.537

-3.912

Bruttoergebnis vom Umsatz

-545

371

282

Vertriebskosten

(16.)

-97

-98

-98

Allgemeine Verwaltungskosten

(16.)

-58

-64

-64

Sonstige betriebliche Erträge

(17.)

442

504

478

davon aus Währungsumrechnung

180

62

36

Sonstige betriebliche Aufwendungen

(18.)

-377

-534

-419

davon aus Währungsumrechnung

-84

-202

-87

Finanzergebnis

(19.)

229

216

216

Ergebnis vor Steuern (operatives Ergebnis)

-406

395

395

Steuern vom Einkommen und vom Ertrag

(20.)

152

-127

-127

Ergebnis nach Steuern

-254

268

268

Sonstige Steuern

-1

-1

-1

Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag

-255

267

267

Entnahmen aus Gewinnrücklagen

- aus anderen Gewinnrücklagen

363

Einstellung in die Gewinnrücklagen

- in andere Gewinnrücklagen

-96

-96

Bilanzgewinn

(6.)

108

171

171

  • Im Berichtsjahr erfolgte eine insgesamt ergebnisneutrale Schärfung der Abgrenzung der handelsrechtlichen Umsatzkosten bzw. Umsatzerlöse sowie des sonstigen betrieblichen Ergebnisses - weitere Details finden sich im nachfolgenden Abschnitt "Grundlagen und Methoden"

Der Lagebericht der MTU Aero Engines AG, München, und der Konzernlagebericht sind nach § 315 Abs. 5 HGB in Verbindung mit § 298 Abs. 2 HGB zusammengefasst und im MTU Geschäftsbe- richt 2023 veröffentlicht.

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01

02

03

Jahresabschluss

Zusammengefasster

Versicherung der gesetzlichen Vertreter

HGB

Lagebericht

und Bestätigungsvermerke

Anhang zum Jahresabschluss 31. Dezember 2023

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Jahresabschlussbericht 2023

Grundlagen und Methoden

Der Jahresabschluss der MTU Aero Engines AG, München, (Amtsgericht München, HRB 157206) (im Folgenden: MTU) wird nach den Vorschriften des deutschen Handelsgesetzbuches (HGB) und des deutschen Aktiengesetzes (AktG) aufgestellt. In der Bilanz und in der nach dem Umsatzkostenverfahren gegliederten Gewinn- und Verlustrechnung sind zur Verbesserung der Übersichtlichkeit Posten zusammengefasst, im Anhang gesondert aufgeführt und erläutert.

Der Jahresabschluss wird in Euro aufgestellt. Alle Beträge werden auf ganze Millionen-Euro (Mio. €) gerundet angegeben, soweit nichts anderes vermerkt ist. Aufgrund von Rundungen ist es möglich, dass sich einzelne Zahlen im Jahresabschluss nicht genau zur angegebenen Summe addieren und dass dargestellte Prozentangaben nicht genau die absoluten Werte widerspiegeln, auf die sie sich beziehen.

Die MTU ist eine große Kapitalgesellschaft gemäß § 267 Abs. 3 HGB. Neben dem Jahresab- schluss erstellt sie als Muttergesellschaft einen Konzernabschluss.

Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden im Vergleich zum Vorjahr, abgesehen von nachfolgend beschriebener Anpassung, unverändert fortgeführt. Im Berichtsjahr erfolgte, im Lichte der zwischenzeitlichen Entwicklung der handelsrechtlichen Bilanzkommentierung, auch im Zusammenhang mit der Praxis der Konzernrechnungslegung nach internationalen Rechnungslegungsstandards (IFRS), eine differenzierte Abgrenzung der Umsatzkosten bzw. Umsatzerlöse und infolge dessen auch des sonstigen betrieblichen Ergebnisses. Im Wesentli- chen werden auf dieser Basis nunmehr Erfolgsbeiträge, die bisher als Teil der Umsatzkosten ausgewiesen wurden, als Erlösschmälerungen reduzierend in den Umsatzerlösen ausgewiesen. In Rede stehende bisherige Umsatzkostenbestandteile, die nun erlösschmälernd berücksichtigt werden, betreffen Erfolgsbeiträge im Zusammenhang mit Ausgleichszahlungen an Triebwerks- hersteller (OEM) im Rahmen der konsortialen Beteiligung an zivilen Triebwerksprogrammen. Wesentliche Komponenten hierbei sind sogenannte Beihilfen an Programmkunden (Flugge- sellschaften) für die Triebwerksflotteneinführung. Weiterhin werden bisherige Umsatzkosten- bestandteile, die in direktem Zusammenhang mit der Währungsumrechnung im Rahmen der Fortschreibung sonstiger umsatz- bzw. umsatzkosten bezogener Rückstellungssachverhalte stehen, nunmehr als Teil des sonstigen betrieblichen Ergebnisses ausgewiesen. MTU betrachtet vorgenannte Anpassungen ihrer Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, ohne Auswirkung auf ihren Jahresüberschuss, als eine noch sachgerechtere Erfüllung der Anforderungen des § 264 II HGB. Die Effekte dieser Anpassung im Berichtsjahr, bezogen auf die Vorjahresvergleich- werte, sind der Gewinn- und Verlustrechnung durch Aufnahme einer zusätzliche Spalte "2022

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01 Jahresabschluss

HGB

02 Zusammengefasster Lagebericht

03

Versicherung der gesetzlichen Vertreter und Bestätigungsvermerke

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angepasst" sowie im Kapitel "(14) Umsatzerlöse" im Rahmen der Erläuterungen der Erfolgs- rechnung dargestellt.

Immaterielle Vermögensgegenstände werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten bewertet und planmäßig über die jeweilige Nutzungsdauer abgeschrieben. Die Herstellungskos- ten umfassen neben den Einzelkosten auch die zurechenbaren Material- und Fertigungsgemein- kosten bzw. die Abschreibungen auf das Anlagevermögen. Für selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens wird das Aktivierungswahlrecht in Anspruch genommen. Der entgeltlich erworbene Geschäfts- oder Firmenwert ergibt sich aus der Gegen- überstellung von Anschaffungskosten und dem Wert der einzelnen Vermögensgegenstände des Unternehmens, abzüglich der Schulden im Zeitpunkt der Übernahme der MTU zum 01. Januar 2004 durch ihren Erwerber Kohlberg Kravis Roberts & Co. Ltd. (KKR) von der ehemaligen DaimlerChrysler AG.

Die Nutzungsdauer des linear abgeschriebenen Geschäftswerts ist aufgrund des langfristigen MTU Geschäftsmodells mit 15 Jahren angesetzt. Die planmäßigen Abschreibungen auf Pro- grammwerte erfolgen linear und orientieren sich an der jeweilig erwarteten Programmlaufzeit; jedoch in der Regel begrenzt auf 30 Jahre ab dem sogenannten "Entry-Into-Service" bzw. Beginn des Verkaufs von Triebwerkskomponenten an den OEM des Programms. Bei voraussichtlich dauernder Wertminderung werden außerplanmäßige Abschreibungen vorgenommen. Zuschrei- bungen aufgrund des Wertaufholungsgebots erfolgen bis zu den fortgeführten Anschaffungs- und Herstellungskosten, wenn die Gründe für eine dauerhafte Wertminderung nicht mehr bestehen und es sich nicht um entgeltlich erworbene Geschäfts- oder Firmenwerte handelt. Nähere Angaben hierzu finden sich unter "(1) Anlagevermögen".

Sachanlagen sind mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen bewertet. Die Herstellungskosten der selbsterstellten Anlagen umfassen Einzelkosten sowie die zurechenbaren Material- und Fertigungsgemeinkosten einschließlich Abschreibungen auf das Anlagevermögen.

Bei den planmäßigen Abschreibungen auf Sachanlagen wird überwiegend von folgenden Nut- zungsdauern ausgegangen, welche regelmäßig überprüft und ggf. angepasst werden: 33 bis

50 Jahre für Gebäude, 14 Jahre für Leichtbauten, 15 bis 25 Jahre für Grundstückseinrichtungen, 6 bis 20 Jahre für Technische Anlagen und Maschinen, 3 bis 14 Jahre für Andere Anlagen sowie Betriebs- und Geschäftsausstattung. Die Abschreibungen auf Sachanlagen erfolgen grundsätz- lich nach der linearen Methode. Vermögensgegenstände des Anlagevermögens, deren Anschaf- fungs- und Herstellungskosten bis zu 250 € betragen, wurden ohne gesonderte Erfassung im

Anlagevermögen sofort in voller Höhe als Aufwand verbucht. Geringwertige Vermögensgegen- stände mit einem Anschaffungswert zwischen 250 € und 1.000 € werden aktiviert und linear über 5 Jahre abgeschrieben (Poolbewertung). Bei voraussichtlich dauernder Wertminderung werden außerplanmäßige Abschreibungen vorgenommen. Zuschreibungen aufgrund des Wertaufholungsgebots erfolgen bis zu den fortgeführten Anschaffungs- und Herstellungskosten, wenn die Gründe für eine dauerhafte Wertminderung nicht mehr bestehen.

Finanzanlagen sind mit den Anschaffungskosten oder, bei voraussichtlich dauerhafter Wert- minderung, mit den niedrigeren beizulegenden Werten bilanziert. Wurden in Vorjahren Wert- berichtigungen der Buchwerte auf den niedrigeren beizulegenden Wert vorgenommen und sind die Gründe für die Wertberichtigung in der Zwischenzeit ganz oder teilweise entfallen, erfolgt eine Wertaufholung höchstens bis zu den Anschaffungskosten.

Roh-,Hilfs- und Betriebsstoffe bzw. Handelswaren werden zu durchschnittlichen Anschaf- fungskosten oder zu niedrigeren beizulegenden Zeitwerten bewertet, die selbsterstellten unfer- tigen und fertigen Erzeugnisse zu Herstellungskosten. Die Herstellungskosten umfassen neben dem Fertigungsmaterial und den Fertigungslöhnen auch Material- und Fertigungsgemeinkosten einschließlich Abschreibungen auf das Anlagevermögen. Erkennbaren Preis- und sonstigen Verwertungsrisiken wird durch Wertberichtigungen der Buchwerte auf den niedrigeren beizule- genden Wert Rechnung getragen.

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind mit dem Nennbetrag nach Ab- zug der erforderlichen Wertberichtigungen angesetzt. Die Höhe der Wertberichtigungen richtet sich nach dem wahrscheinlichen Ausfallrisiko. Sofern sonstige Forderungen im Zusammenhang mit Ansprüchen aus Emissionszertifikaten stehen, werden diese bei unentgeltlichem Erwerb zum Erinnerungswert und bei entgeltlichem Erwerb zu Anschaffungskosten bilanziert.

Wertpapiere und Guthaben bei Kreditinstituten sind mit dem Nennbetrag angesetzt.

Pensionsrückstellungen werden nach versicherungsmathematischen Grundsätzen auf Basis des Anwartschaftsbarwertverfahrens unter Verwendung der Richttafeln 2018 G von der Heu- beck Richttafeln GmbH ermittelt. Als Auszahlungsmodalität wird für die Bewertung grundsätz- lich der Regelfall der jeweiligen Versorgungsordnung angenommen - im Falle von Mitarbeitern und leitenden Angestellten ein Ratenkapital - beziehungsweise zum Berichtsstichtag davon abweichend vereinbarte Auszahlwege. Im Falle des Vorstands wird eine Verrentung als Regel- Auszahlungsmodalität unterstellt. Effekte aus Zinssatzänderungen werden im Personalaufwand erfasst. Der Aktivwert der Rückdeckungsversicherung wird mit den Pensionsverpflichtungen saldiert.

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02 Zusammengefasster Lagebericht

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Die Übrigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen. Die Bewertung erfolgt mit dem nach den Grundsätzen vernünftiger kaufmän- nischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrag. Rückstellungen mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr werden mit fristadäquaten Zinssätzen abgezinst, die hierfür von der Deutschen Bundesbank bekannt gegeben sind.

Die Altersteilzeit-Vereinbarungen werden primär zugunsten der Förderung eines gleitenden Übergangs in den Ruhestand geschlossen - mithin haben die zugehörigen Aufstockungsbeträge Abfindungscharakter. Die Rückstellung für Altersteilzeitverpflichtungen wird mit dem Erfül- lungsbetrag angesetzt. Die Höhe des Erfüllungsrückstands ergibt sich aus den bis zum Ende des Geschäftsjahres ausstehenden Gehaltszahlungen, die in der Freistellungsphase zur Auszahlung fällig werden, sowie den zusätzlichen Arbeitgeberbeiträgen zur gesetzlichen Rentenversiche- rung und den Aufstockungsbeträgen.

Derivative Finanzinstrumente werden stets zu Sicherungszwecken eingesetzt und, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind, grundsätzlich mit den abgesicherten Grundgeschäften zu Bewertungseinheiten zusammengefasst. Bei der Bildung von Bewertungseinheiten werden die Wertänderungen aus den Grund- und Sicherungsgeschäften einander gegenübergestellt. Die unrealisierten Gewinne und Verluste aus dem effektiven Teil gleichen sich vollständig aus und werden weder bilanziell noch ergebniswirksam erfasst (sogenannte "Einfrierungsmethode"). Die Bilanzierung von derivativen Finanzinstrumenten, für die keine Bewertungseinheit mit dem Grundgeschäft gebildet werden kann, erfolgt dagegen imparitätisch, das heißt, für negative Marktwerte werden Drohverlustrückstellungen gebildet; über die Anschaffungskosten hinaus- gehende positive Marktwerte werden nicht angesetzt.

Die Verbindlichkeiten sind grundsätzlich mit ihren Erfüllungsbeträgen angesetzt, sofern hierbei kein wesentliches, eingebettetes Kreditgeschäft zu berücksichtigen ist - in diesem Fall erfolgt die Bilanzierung zum Barwert.

Latente Steuern werden für zeitliche Unterschiede zwischen den handelsrechtlichen und steuerlichen Wertansätzen von Vermögensgegenständen, Schulden und Rechnungsabgren- zungsposten ermittelt. Das Aktivierungswahlrecht nach §274 Abs. 1 S. 2 HGB wird in Anspruch genommen. Dabei werden die Unterschiede der Organmuttergesellschaft sowie derjenigen bei ertragsteuerlichen Organtöchtern berücksichtigt. Die Bewertung von latenten Steuern erfolgt auf der Grundlage des geltenden Körperschaftsteuersatzes sowie entsprechend auf den gewer- besteuerlichen Hebesätzen des MTU-Organkreises. Unter Berücksichtigung von Körperschaft-

steuer, Solidaritätszuschlag sowie Gewerbeertragsteuer wurde für das abgelaufene Geschäfts- jahr ein zum Vorjahr unveränderter Regelsteuersatz von 32,23 % zugrunde gelegt.

Die Fremdwährungsbewertung der Vermögensgegenstände, Zahlungsmittel und Verbindlich- keiten mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr oder weniger erfolgt gemäß § 256a HGB mit dem Devisenkassamittelkurs des Abschlussstichtages. Erfolgswirkungen werden im sonstigen betrieblichen Ergebnis ausgewiesen. Für langfristige Währungsforderungen und -verbind- lichkeiten wird die Einhaltung des Niederst- beziehungsweise Höchstwertprinzips durch den Vergleich von Anschaffungs- und Bewertungskurs sichergestellt.

Umsatzerlöse werden grundsätzlich realisiert, wenn die Waren oder Erzeugnisse geliefert, be- ziehungsweise die beauftragten Dienstleistungen, inklusive bezahlter Entwicklungsleistungen, vertragskonform erbracht worden sind; das heißt, dass der Gefahrenübergang auf den Kunden stattgefunden hat beziehungsweise die Verfügungsgewalt und damit die wesentlichen Chancen- und Risiken auf den Kunden übertragen wurden sowie, dass die Bezahlung des Kaufpreises als hinreichend sicher eingeschätzt wird. Sofern im Einzelfall das vertragliche Recht von Teilab- rechnungen im Rahmen der Auftragsfertigung bzw. bei technischen Dienstleistungen einge- räumt ist, erfolgt bei Erfüllung entsprechender Voraussetzungen eine Teilgewinnrealisierung. Kunden sind dabei insbesondere Triebwerkshersteller (OEM) sowie OEM-Partnergesellschaften aus sogenannten "Risk- and Revenue-Sharing"-Partnerschaften (zivile Triebwerkskonsortien unter der Leitung bzw. Kontrolle des OEM), Kooperationsgesellschaften, öffentliche Auftragge- ber und sonstige Drittkunden. Die Umsatzerlöse sind abzüglich Skonti, direkter Preisnachlässe gegenüber den Auftraggebern beziehungsweise Boni und sonstiger Abrechnungskorrekturen im Zusammenhang mit der Konsortialbeteiligung an zivilen Triebwerksprogramm-Aftermarket- Verträgen, ausgewiesen.

Die Umsatzkosten umfassen Herstellungskosten der verkauften Erzeugnisse und Dienstleis- tungen, bezahlte Entwicklungsleistungen und die Einstandskosten der verkauften Handelswa- ren. Sie beinhalten neben den Material- und Fertigungseinzelkosten auch die zugerechneten Material- und Fertigungsgemeinkosten einschließlich Abschreibungen auf Anlagevermögen sowie adäquate Vertriebs- und Verwaltungsgemeinkosten. Weiterhin beinhaltet diese Position laufende Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen sowie Erfolgsbeiträge aus erfassten Wertminderungen des Anlage- und Vorratsvermögens.

PW1100G-JMGetriebefan-Flottenmanagementplan (Pulvermetallproblematik): Der vorlie- gende handelsrechtliche Jahresabschluss 2023 ist geprägt durch erhebliche Belastungen im Zu-

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01 Jahresabschluss

HGB

02 Zusammengefasster Lagebericht

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Versicherung der gesetzlichen Vertreter und Bestätigungsvermerke

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Jahresabschlussbericht 2023

sammenhang mit der insbesondere umsatzwirksamen Bildung von Vorsorgen für die konsortiale Teilhabe an erwarteten finanziellen Belastungen aus dem PW1100G-JMGetriebefan-Flottenmana- gementplan (GTF-Inspektionsprogramm). Die konsortiale Beteiligung an diesem GTF-Triebwerk- sprogramm unter der Leitung von Pratt & Whitney (RTX Corporation, USA), regelt eine Teilhabe der MTU an derartigen Vorgängen im Programm grundsätzlich verschuldensunabhängig.

Zum Hintergrund des PW1100G-JMGetriebefan-Flottenmanagementplans: Im dritten Quartal 2023 informierte der OEM des Triebwerksprogramms PW1100G-JM, Pratt & Whitney (P&W), dass für spezifische GTF-Pulvermaterial-Bauteile infolge von möglichen Materialeinschlüssen vorsorglich eine Lebensdauerverkürzung mit der US-amerikanischen Luftfahrtaufsichtsbehörde FAA vereinbart wurde. Zur Kompensation der Lebensdauerverkürzung betreffender Bauteile, deren Folge reduzierte Wartungszyklen und damit Einschränkungen des unterbrechungsfreien Betriebs des Fluggerätes mit PW1100G-JM sind, hat der OEM einen ausgeweiteten PW1100G- JM Getriebefan-Flottenmanagementplan initiiert. In diesem Rahmen erwartet P&W gegenüber den bisherigen Wartungs- und Instandsetzungsplänen der PW1100G-JM Triebwerksflotte

das Erfordernis der kurzfristigen Durchführung zusätzlicher Triebwerks-Inspektionen und -Instandsetzungen ("Shopvisit"). In Anbetracht der hierfür verfügbaren MRO- und Material- lieferkettenkapazitäten besteht aus Sicht P&W ein konkretes Risiko für eine vorrübergehende deutliche Nutzungseinschränkungen des durch die Triebwerksflotte angetriebenen Fluggerätes im Zeitraum von 2024 bis 2026. Entsprechend sah sich P&W zu einer öffentliche Unterstüt- zungszusage an die PW1100G-JM Programmkunden veranlasst, dass in der Sache Entschä- digungsleistungen im Einzelfall und in begrenztem Umfang auch über die jeweils vertraglich zugesagten Ansprüche hinaus durch das PW1100G-JM Konsortium gewährt werden sollen.

Entsprechend berichtete der Mutterkonzern von Pratt & Whitney (P&W), die RTX Corperation (RTX), insbesondere im Rahmen ihrer Jahresberichterstattung 2023 (10-K Filing vom 5. Februar 2024), dass in der Sache die Abgrenzung von Vorsorgen für Entschädigungsleistungen an PW1100G-JM Programmkunden (51 % Programmanteil) mit einer Umsatzbelastung von 5,4 Mrd US-$ bei RTX einhergehe, die jedoch in Höhe von rund 2,5 Mrd. US-$ auf die übrigen PW1100G- JM Konsortialpartner, wie MTU (18 % Programmanteil) für RTX kostenentlastend übergewälzt werden könne.

Entsprechend der konsortialvertraglichen Stellung und ihrem PW1100G-JM Programmanteil hat MTU im Berichtsjahr entsprechende Vorsorgen für ihre Ausgleichsverpflichtungen gegenüber dem Konsortialführer P&W gebildet. Konkret hat MTU auf Basis ihrer, insbesondere auf Annah- men und Einschätzungen des OEM P&W gestützte, Einschätzungen in der Sache treffen müssen

und auf dieser Basis im Berichtsjahr Rückerstattungsverpflichtungen für Gewährleistungs- und Haftungsrisiken bzw. Abrechnungskorrekturen und Nachtragskosten sowie weiterhin Wertminde- rungen von Vermögenswerten aus der konsortialen Beteiligung am PW1100G-JM Triebwerkspro- gramm, ergebniswirksam gebildet bzw. aufgestockt. Die hieraus resultierende Ergebnisbelastung im Berichtsjahr von insgesamt 932 Mio. € reduziert in Höhe von 955 Mio. € die Umsatzerlöse und erhöht in Höhe von 15 Mio. € die Umsatzkosten. Des Weiteren wirken Erträge aus der Fremdwäh- rungsumbewertung in Höhe von 38 Mio. € in den sonstigen betrieblichen Erträgen.

Die erforderlichen Einschätzungen zugunsten der Bilanzierungsentscheidungen in der Sache, referenzieren in erheblichem Maße auf Einschätzungen und Auskünfte des OEM P&W (RTX), insbesondere bezüglich der finanziellen Auswirkungen des PW1100G-JMGetriebefan-Flotten- managementplans zur Kompensation der Pulvermetallproblematik. RTX, als Mutterkonzern von P&W, weist in diesem Zusammenhang darauf hin (10-K Filing vom 5. Februar 2024), dass die RTX bzw. P&W Einschätzungen auf historischen Erfahrungen beruhen und von verschiedenen Annahmen und Beurteilungen abhängig sind. Annahmen und Einschätzungen betreffen laut RTX insbesondere die Anzahl und den erwarteten Zeitpunkt der Inspektionen bzw. Triebwerks- instandsetzungen ("Shopvisits"), die Inspektionsergebnisse und den Umfang der jeweils durch- zuführenden Arbeiten, die Durchlaufzeit der Inspektionen bzw. Triebwerksinstandsetzungen, die Verfügbarkeit von Teilen, die für die Arbeiten verfügbaren Wartungsbetriebskapazitäten so- wie die Ergebnisse der Verhandlungen mit betroffenen PW1100G-JM Programmkunden. Diese Annahmen spiegeln auskunftsgemäß (10-K vom 5. Februar 2024) derzeit die beste Schätzung wieder, wobei künftig möglicherweise erforderliche Änderungen dieser Annahmen bzw. die hierzu künftig abweichend anfallenden Kosten, die Schätzungen in der RTX Jahresberichterstat- tung (10-K vom 5, Februar 2024) erheblich beeinträchtigen und einen wesentlichen Einfluss auf die berichtete Ertragslage von RTX im Zeitraum des PW1100G-JMGetriebefan-Flottenmanage- mentplans haben können. In gleicher Weise identifiziert MTU das Erfordernis von Annahmen und Einschätzungen, zu den durch RTX bzw. P&W kommunizierten Werttreibern, mit Blick auf die Abbildung der Effekte des PW1100G-JMGetriebefan-Flottenmanagementplans auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des MTU Aero Engines AG Konzerns. Entsprechend wür- den künftig möglicherweise erforderliche Änderungen dieser Annahmen und infolge Einschät- zungen der Belastungen in der Sache sowie eine korrespondierend abweichende tatsächliche Inanspruchnahme der MTU hieraus erheblichen Einfluss auf die Darstellung der künftigen Vermögens-, Finanz- und Ertragslage haben.

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MTU Aero Engines AG published this content on 25 March 2024 and is solely responsible for the information contained therein. Distributed by Public, unedited and unaltered, on 25 April 2024 07:22:27 UTC.