Der Vorstand von M K Land gab bekannt, dass M K Land Holdings Berhad am 3. Oktober 2023 eine Absichtserklärung mit MajuPerak Holdings Berhad abgeschlossen hat. Ziel ist es, eine für beide Seiten vorteilhafte Arbeitsbeziehung zu schaffen, um die damit verbundenen kommerziellen Fragen zu erkunden und zu identifizieren, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Bewertung des Risikos, die Lebensfähigkeit und Nachhaltigkeit des Projekts sowie technische Fragen, die direkt und indirekt mit der Entwicklung eines schwimmenden Solarparks in Perak zusammenhängen. Die wichtigsten Bedingungen der Absichtserklärung: MHB oder ihre Tochtergesellschaften beabsichtigen, das kommerzielle Potenzial der Errichtung eines schwimmenden Solarparks auf einem ausgewählten See- oder Wassergebiet im Bundesstaat Perak zu untersuchen. M K Land oder ihre Tochtergesellschaften verfügen über das technische Know-how und die Erfahrung in der Entwicklung, dem Betrieb und der Wartung von Solarparks und sind bereit, mit MHB oder ihren Tochtergesellschaften in der Anfangsphase der Erkundung zusammenzuarbeiten.

Jede Partei ist für ihre eigenen Kosten und Ausgaben während der Gespräche im Zusammenhang mit der Absichtserklärung verantwortlich, und alle Gespräche werden in gutem Glauben zum beiderseitigen Nutzen der beteiligten Parteien geführt. Alle Maßnahmen, die im Vertrauen auf die in der Absichtserklärung zum Ausdruck gebrachte Vereinbarung getroffen werden, erfolgen auf eigenes Risiko der Parteien. Um jeden Zweifel auszuschließen, garantiert die Beteiligung von MHB an der Absichtserklärung nicht die Durchführung des Projekts.

Die Parteien erkennen an, dass die Umsetzung des Projekts von verschiedenen kommerziellen Aspekten, der Risikobewertung, der Durchführbarkeit und Nachhaltigkeit des Projekts, technischen Überlegungen und der Einholung der entsprechenden Genehmigungen durch die Regierungsbehörden im Bundesstaat Perak und gegebenenfalls auf Bundesebene abhängt. Die Absichtserklärung hat eine Laufzeit von zwölf (12) Monaten ab dem Datum der Absichtserklärung und verlängert sich um weitere sechs (6) Monate ab dem Datum des Ablaufs, wenn nicht eine Partei schriftlich etwas anderes erklärt. Jede Vertragspartei kann innerhalb der Laufzeit oder der verlängerten Laufzeit, je nachdem, was zutrifft, von der Absichtserklärung zurücktreten, indem sie dies der anderen Vertragspartei unter Einhaltung einer Frist von drei (3) Monaten schriftlich mitteilt.

Die Absichtserklärung ist nicht darauf ausgerichtet, eine ausschließliche Beziehung zwischen den Parteien zu begründen, und soll auch nicht als solche angesehen oder ausgelegt werden. Die Parteien sind sich darüber im Klaren, dass die Absichtserklärung nicht so auszulegen ist, dass sie eine Partei darin einschränkt, ihre eigenen Informationen oder Daten zu nutzen, um Gespräche, Verhandlungen und/oder andere Geschäfts- oder Investitionsvereinbarungen mit Dritten zu führen oder abzuschließen. Keine der Parteien ist verpflichtet, die mündliche oder schriftliche Zustimmung einer anderen Partei einzuholen, um die oben genannten Gespräche oder Verhandlungen mit Dritten zu führen.