Kirin Group Holdings Limited gab bekannt, dass das Unternehmen gemäß den Regeln 18.49 und 18.48A der GEM Listing Rules verpflichtet ist, die Bekanntmachung in Bezug auf die vorläufigen Ergebnisse des Konzerns für das am 31. Dezember 2022 endende Geschäftsjahr zu veröffentlichen und seinen Jahresbericht für das am 31. Dezember 2022 endende Geschäftsjahr spätestens drei Monate nach dem Ende des Geschäftsjahres des Unternehmens, d. h. am oder vor dem 31. März 2023, an die Aktionäre des Unternehmens zu versenden. Nach bestem Wissen und Gewissen der Gesellschaft und nach Rücksprache mit ihren Wirtschaftsprüfern sind zum Zeitpunkt dieser Bekanntmachung die erforderlichen Prüfungsverfahren für die Prüfung des Konzernabschlusses der Gesellschaft für das am 31. Dezember 2022 endende Geschäftsjahr noch nicht abgeschlossen, so dass die Gesellschaft nicht in der Lage ist, das Jahresergebnis 2022 und den Geschäftsbericht 2022 innerhalb der vorgeschriebenen Frist gemäß den GEM Listing Rules zu veröffentlichen. Die Verzögerung bei der Veröffentlichung des Jahresergebnisses 2022 und des Jahresberichts 2022 stellt eine Nichteinhaltung der Regeln 18.49 bzw. 18.48A der GEM Listing Rules dar.

Das Unternehmen wird sich nach besten Kräften bemühen, die Jahresergebnisse 2022 und den Jahresbericht 2022 so bald wie möglich zu veröffentlichen. Das Unternehmen ist nach reiflicher Überlegung der Ansicht, dass es für das Unternehmen nicht angemessen wäre, den ungeprüften Jahresabschluss der Gruppe für das am 31. Dezember 2022 zu Ende gegangene Geschäftsjahr zu veröffentlichen, da er die Finanzlage der Gruppe möglicherweise nicht korrekt wiedergibt.