Kawan Food Berhad (KLSE:KAWAN) beginnt am 8. Februar 2022 mit dem Rückkauf von Aktien im Rahmen des von der Hauptversammlung am 10. Juni 2021 beschlossenen Programms. Gemäß dem Mandat ist das Unternehmen ermächtigt, bis zu 10 % des ausgegebenen Aktienkapitals zurückzukaufen, so dass der Bestand an eigenen Aktien zusammen mit den zurückgekauften Aktien zu keinem Zeitpunkt 10 % des ausgegebenen Aktienkapitals überschreitet. Das Programm wird aus eigenen Mitteln und/oder durch Bankkredite finanziert. Die Gesellschaft kann alle auf diese Weise erworbenen Aktien einziehen, die auf diese Weise erworbenen Aktien zur Ausschüttung einer Dividende an die Aktionäre im eigenen Bestand halten und/oder auf dem Markt der Bursa Securities weiterverkaufen oder einen Teil davon als eigene Aktien halten und den Rest einziehen. Die Ermächtigung erlischt frühestens mit der nächsten Jahreshauptversammlung, mit dem Tag, an dem die nächste Jahreshauptversammlung abgehalten werden muss, oder mit dem Tag, an dem die Ermächtigung in vollem Umfang ausgeübt wird, sofern sie nicht in einer Hauptversammlung geändert oder widerrufen wird.