Zürich (awp) - Julius Bär hat einen Streit über eine Schadenersatzklage in Singapur für sich entschieden. Der Fall sei in Übereinstimmung verworfen und für die Privatbank abgeschlossen worden, heisst es in einer Mitteilung des Instituts vom Dienstag. Die Kosten trägt der High Court von Singapur.

Zwei ehemalige Kunden hätten die Niederlassung des Vermögensverwalters in Singapur sowie einen ehemaligen Relationship Manager auf 94 Mio SGD und 186 Mio HKD eingeklagt, hatte Julius Bär bereits vor drei Jahren mitgeteilt. Die zwei Kläger machten laut damaliger Mitteilung geltend, dass sie bei Transaktionen in den Jahren 2007 und 2008 zu Schaden gekommen seien und erhoben gleich eine ganze Reihe von Vorwürfen. Diese bestritt Julius Bär bereits damals.

Damit sei wieder eine Kuh vom Eis, hält Michael Kunz, Analyst bei der ZKB, fest. Verglichen mit anderen Rechtshändeln im Bankenbereich sei dieser Fall in Singapur allerdings von relativ kleinem Gewicht. Nichtsdestotrotz sei es eine gute Nachricht, dass Julius Bär diesen Fall nun vom Tisch habe. Für eine spürbare und länger anhaltende Aktienkursreaktion dürfte er aber zu geringfügig sein, ist Kunz überzeugt

Am Dienstagmorgen stützt die Nachricht den Aktkienkurs auf jeden Fall nicht. Julius Bär verlieren bis gegen 9.50 Uhr 1,1% auf 39,32 CHF und bilden damit das Schlusslicht im SMI. Allerdings tendieren sämtliche Bankenvaloren am Dienstag schwächer.

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