eines Bevollmächtigten folgende Adresse an, wobei die jeweilige Erklärung bis zum 8. Juni 2021, 24:00 Uhr

(MESZ), bei der Gesellschaft eingegangen sein muss (die Nutzung eines der nachfolgend genannten

Übermittlungswege ist ausreichend):


                            JENOPTIK AG 
              -             c/o Computershare Operations Center 
                            80249 München 
              -             E-Mail: anmeldestelle@computershare.de 
              -             Telefax: +49 89 30903-74675 

Später über die vorstehenden Übermittlungswege zugegangene Vollmachten, Widerrufe, Änderungen oder

Nachweise können aus organisatorischen Gründen nicht mehr berücksichtigt werden. Schriftlich, per E-Mail

oder Telefax übermittelte Vollmachten müssen einem angemeldeten Aktionär ausdrücklich zuordenbar sein,

weshalb aus der Vollmacht der Name, das Geburtsdatum und die Adresse des Aktionärs oder die

Aktionärsnummer erkennbar sein muss. Wenn die Erteilung der Vollmacht durch Erklärung gegenüber der

Gesellschaft erfolgt, erübrigt sich ein gesonderter Nachweis über die Erteilung der Bevollmächtigung.


              b)            Stimmrechtsausübung per Briefwahl 

Aktionäre oder von ihnen bevollmächtigte Dritte können ihr Stimmrecht schriftlich oder im Wege

elektronischer Kommunikation durch Briefwahl ausüben. Hierzu ist für eine fristgemäße Anmeldung nach den

in Ziff. V. 2 beschriebenen Bestimmungen Sorge zu tragen. Für die Briefwahl kann das unter Ziff. V. 2

genannte Aktionärsportal genutzt oder das zusammen mit den Anmeldeunterlagen übersandte Formular

verwendet werden. Ein Formular für die Briefwahl kann außerdem bei der Gesellschaft angefordert werden

bzw. steht auf der Internetseite der Gesellschaft unter


              www.jenoptik.de/investoren/hauptversammlung 

bereit.

Die per Briefwahl abgegebenen Stimmen sowie ein etwaiger Widerruf bzw. eine etwaige Änderung bereits

abgegebener Briefwahlstimmen müssen - sofern nicht das unter Ziff. V.2 genannte Aktionärsportal verwendet

wird - der Gesellschaft bis einschließlich 8. Juni 2021, 24:00 Uhr (MESZ) (Zeitpunkt des Zugangs) unter

der unter Ziff. V.3 a) angegebenen Adresse, Telefaxnummer oder E-Mail-Adresse zugegangen sein.

Über das unter Ziff. V. 2 genannte Aktionärsportal kann das Stimmrecht per elektronischer Briefwahl

auch noch am Tag der Hauptversammlung (Mittwoch, 9. Juni 2021) bis zur förmlichen Beendigung der

Möglichkeit zur Stimmrechtsausübung durch den Versammlungsleiter im Anschluss an die Fragenbeantwortung

ausgeübt werden. Das gleiche gilt für einen etwaigen Widerruf bzw. eine etwaige Änderung bereits

abgegebener Briefwahlstimmen.

Die Abgabe von Stimmen durch Briefwahl ist nur möglich zu Beschlussvorschlägen (einschließlich

etwaiger angepasster Beschlussvorschläge) von Vorstand und Aufsichtsrat und zu Beschlussvorschlägen von

Aktionären, die mit einer Ergänzung der Tagesordnung gemäß § 122 Absatz 2 AktG bekannt gemacht worden

sind, oder zu zugänglich zu machenden Gegenanträgen und/oder Wahlvorschlägen gemäß § 126 oder § 127 AktG.


              c)            Stimmrechtsausübung durch die weisungsgebundenen, von der Gesellschaft benannten 
                            Stimmrechtsvertreter 

Wir bieten unseren Aktionären an, ihr Stimmrecht durch Bevollmächtigung und nach Maßgabe ihrer

Weisungen durch Mitarbeiter der Gesellschaft als von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter im

Rahmen der virtuellen Hauptversammlung ausüben zu lassen. Auch in diesem Fall ist für eine fristgemäße

Anmeldung nach den in vorstehender Ziff. V. 2 beschriebenen Bestimmungen Sorge zu tragen. Die Vollmacht

an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter muss Weisungen für die Stimmrechtsausübung

enthalten. Die Stimmrechtsvertreter sind verpflichtet, weisungsgemäß abzustimmen. Soweit eine eindeutige

Weisung fehlt, werden sich die Stimmrechtsvertreter für den betreffenden Abstimmungsgegenstand der Stimme

enthalten. Vollmachten und Weisungen an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter müssen

der Gesellschaft ebenfalls in Textform (§ 126b BGB) übermittelt werden; hierzu kann das unter Ziff. V. 2

genannte Aktionärsportal genutzt oder das zusammen mit den Anmeldeunterlagen übersandte

Vollmachtsformular verwendet werden. Das Vollmachtsformular kann außerdem bei der Gesellschaft

angefordert werden bzw. steht auf der Internetseite der Gesellschaft unter


              www.jenoptik.de/investoren/hauptversammlung 

zum Download bereit.

Die vollständig ausgefüllte Vollmacht mit Weisungen für die von der Gesellschaft benannten

Stimmrechtsvertreter, Änderungen oder Widerrufe derselben müssen - sofern nicht das unter Ziff. V. 2

genannte Aktionärsportal genutzt wird - der Gesellschaft bis zum 8. Juni 2021, 24:00 Uhr (MESZ), unter

der unter Ziff. V. 3 a) angegebenen Anschrift, Telefaxnummer oder E-Mail-Adresse zugegangen sein.

Bei Nutzung des unter Ziff. V. 2 genannten Aktionärsportals kann die Vollmacht mit Weisungen an die

Stimmrechtsvertreter auch noch am Tag der Hauptversammlung (Mittwoch, 9. Juni 2021) bis zur förmlichen

Beendigung der Möglichkeit der Stimmrechtsausübung durch den Versammlungsleiter im Anschluss an die

Fragenbeantwortung übermittelt werden. Das gleiche gilt für einen etwaigen Widerruf bzw. eine etwaige

Änderung einer bereits abgegebenen Vollmacht mit Weisungen an die Stimmrechtsvertreter.

Bitte beachten Sie, dass die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft weder im Vorfeld der virtuellen

Hauptversammlung noch während derselben Aufträge zu Anträgen, Wortmeldungen, zum Stellen von Fragen oder

zur Einlegung von Widersprüchen entgegennehmen können. Die Erteilung von Weisungen an die

Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft ist nur möglich zu Beschlussvorschlägen (einschließlich etwaiger

angepasster Beschlussvorschläge) von Vorstand und Aufsichtsrat und zu Beschlussvorschlägen von

Aktionären, die mit einer Ergänzung der Tagesordnung gemäß § 122 Absatz 2 AktG bekannt gemacht worden

sind, oder zu Gegenanträgen und/oder Wahlvorschlägen, die gemäß § 126 oder § 127 AktG zugänglich gemacht

worden sind.

4. Rechte der Aktionäre

Ergänzungsanträge zur Tagesordnung auf Verlangen einer Minderheit (§ 122 Absatz 2 AktG)

Aktionäre, deren Anteile allein oder zusammen den zwanzigsten Teil (fünf Prozent) des Grundkapitals oder einen anteiligen Betrag am Grundkapital von Euro 500.000,00 (das entspricht 192.308 Aktien) erreichen, können verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Die Antragsteller haben nachzuweisen, dass sie seit mindestens 90 Tagen vor dem Tag des Zugangs des Verlangens Inhaber der Aktien sind und dass sie die Aktien bis zur Entscheidung des Vorstands über den Antrag halten, wobei § 70 AktG bei der Berechnung der Aktienbesitzzeit Anwendung findet (vgl. §§ 122 Absatz 2 Satz 1, Absatz 1 Satz 3 AktG). § 121 Absatz 7 AktG ist auf die Fristberechnung entsprechend anzuwenden.

Das Verlangen ist schriftlich an den Vorstand der Gesellschaft zu richten und muss der Gesellschaft bis zum 9. Mai 2021 24:00 Uhr (MESZ), zugehen. Es kann wie folgt adressiert werden: JENOPTIK AG, Vorstand, Carl-Zeiß-Straße 1, 07743 Jena. Jedem neuen Gegenstand der Tagesordnung muss eine Begründung oder Beschlussvorlage beiliegen.

Gemäß §§ 122 Absatz 2, 124 Absatz 1 AktG werden bekanntzumachende Ergänzungen der Tagesordnung, soweit sie nicht bereits mit der Einberufung bekannt gemacht wurden, unverzüglich nach Zugang des Verlangens in gleicher Weise wie diese Einberufung bekannt gemacht. Sie werden außerdem auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.jenoptik.de/investoren/hauptversammlung

zugänglich gemacht und den Aktionären gemäß § 125 Absatz 1 Satz 3 AktG mitgeteilt.

Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären nach §§ 126 Absatz 1, 127 AktG; § 1 Abs. 2 Satz 3 COVID-19-Gesetz

Ordnungsgemäß legitimierte und zur Hauptversammlung angemeldete Aktionäre können Gegenanträge mit Begründung gegen einen Vorschlag von Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung gemäß § 126 Absatz 1 AktG oder Vorschläge zur Wahl von Abschlussprüfern gemäß § 127 AktG an die folgende Anschrift richten:


              JENOPTIK AG 
              Investor Relations 
              Frau Sabine Barnekow 
              Carl-Zeiß-Straße 1 
              07743 Jena 
              Fax: +49(0)3641-652804 
              E-Mail: ir@jenoptik.com 

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April 27, 2021 09:06 ET (13:06 GMT)