(Alliance News) - Die Illa Spa hat am Montag bekannt gegeben, dass das ordentliche Gericht von Parma mit Beschluss vom 14. April nach Anhörung der Gläubiger und Prüfung des vom Sachverständigen im Februar vorgelegten Berichts und unter Aufhebung des am 11. April gemachten Vorbehalts das Unternehmen ermächtigt hat, vorabzugsfähige Darlehen als zusätzlichen Beitrag zum Darlehen der Wandelanleihe aufzunehmen.

Im Einzelnen für den Betrag von 1,0 Mio. EUR durch Ausgabe einer Tranche von Wandelschuldverschreibungen in gleicher Höhe bei der Negma Group Investment Ltd. oder dem Zessionar der Vertragsposition Global Growth Holding Ltd. ohne weitere Auszahlung.

Für den weiteren Betrag von 1,0 Mio. EUR durch die Ausgabe einer Tranche von Wandelschuldverschreibungen in gleicher Höhe mit Negma oder mit Global Growth oder mit anderen potenziellen Anlegern ohne weitere Auszahlung.

Die Entscheidung des Gerichts von Parma folgt dem Antrag, den das Unternehmen im Anschluss an die am 30. Oktober 2023 unterzeichnete Zusatzvereinbarung gestellt hat.

Der Kurs der Illa-Aktie ist um 17% auf 0,0005 EUR pro Aktie gefallen.

Von Giuseppe Fabio Ciccomascolo, Senior Reporter der Alliance News

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