Allschwil (awp) - Das Pharmaunternehmen Idorsia hat nun auch das schriftliche Urteil der oberen kantonalen Nachlassbehörde zu den geänderten Konditionen ihrer Wandelanleihe erhalten. Geht kein Rekurs ein, erfolgt die vorgesehene Lieferung von Idorsia-Aktien als Gegenleistung für die Änderung der Anleihebedingungen am 5. September 2024.

Mit dem Eingang des schriftlichen Urteils beginnt die Rekursfrist von 30 Tagen. Wegen der einmonatigen Gerichtsferien läuft diese erst am 29. August ab, wie Idorsia am Freitag mitteilte.

Der Stichtag für die Gegenleistung ist nun der 2. September: Das bedeute, dass Anleihengläubiger, die eine Anleihe am 3. September erwerben, keine Gegenleistung mehr erhalten werden.

Eine Gläubigerversammlung hatte im Mai einer Änderung der Konditionen der Wandelanleihe über 200 Millionen Franken mit Fälligkeit am 17. Juli 2024 zugestimmt. Konkret soll der Wandlungspreis auf 6,00 von derzeit 33,95 Franken gesenkt und das Fälligkeitsdatum um sechs Monate auf den 17. Januar 2025 verlängert werden. Als Gegenleistung dafür liefert Idorsia 8 Millionen Aktien an die Anleihegläubiger.

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