Gemäß Regel 13.49(1) der Börsenzulassungsregeln ist die Huisen Household International Group Limited verpflichtet,: (i) das Jahresergebnis der Gruppe für das am 31. Dezember 2023 endende Geschäftsjahr (das "Jahresergebnis 2023") spätestens drei Monate nach dem Ende dieses Geschäftsjahres, d.h. spätestens am 31. März 2024, zu veröffentlichen und (ii) den Jahresbericht der Gruppe für das am 31. Dezember 2023 endende Geschäftsjahr (der "Jahresbericht 2023") spätestens vier Monate nach dem Ende dieses Geschäftsjahres, d.h. spätestens am 30. April 2024, an die Aktionäre zu versenden. Das Unternehmen hat seine Aktionäre darüber informiert, dass sich die Veröffentlichung des Jahresberichts 2023 verzögern wird. Es wird auch erwartet, dass sich die Versendung des Jahresberichts 2023 über den April 2024 hinaus verzögert.

Der Verwaltungsrat erkennt an, dass die Verzögerung der Veröffentlichung des Jahresergebnisses 2023 und die Versendung des Geschäftsberichts 2023 einen Verstoß gegen die Regeln 13.49(1) und 13.46(2)(a) des Kotierungsreglements darstellen. Das Unternehmen ist immer noch dabei, die notwendigen Informationen und Dokumente von seinen Tochtergesellschaften zu sammeln und zusammenzustellen, die der Wirtschaftsprüfer des Unternehmens (der "Wirtschaftsprüfer") benötigt, um den Prüfungsprozess abzuschließen, und daher benötigt das Unternehmen zusätzliche Zeit für die Erstellung des Jahresergebnisses 2023. Das Unternehmen arbeitet eng mit seinen Tochtergesellschaften und dem Wirtschaftsprüfer zusammen, um alle erforderlichen Informationen und Dokumente bereitzustellen, damit das Prüfungsverfahren so schnell wie möglich abgeschlossen werden kann.

Das Unternehmen wird sich mit dem Wirtschaftsprüfer in Verbindung setzen, um die entsprechenden Berichts- und Prüfungsverfahren so schnell wie möglich abzuschließen, und es wird erwartet, dass die Jahresergebnisse 2023 der Gruppe am oder vor dem 30. April 2024 veröffentlicht werden. Der Jahresbericht 2023 wird den Aktionären etwa Mitte Mai zugestellt.