H e n k e l V e r g ü t u n g s b e r i c h t 2 0 2 1
Allgemein
Vergütung der Mitglieder des Vorstands
Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats und des Gesell- schafterausschusses der Henkel AG & Co. KGaA
Haftungsvergütung der
Henkel Management AG/
Aufwendungsersatz
Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats der Henkel Management AG
Prüfungsvermerk des
Wirtschaftsprüfers
Impressum
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Henkel Vergütungsbericht 2021
Der Vergütungsbericht beschreibt die Vergütung des Vorstands der Henkel Management AG als alleiniger persönlich haftender Gesellschafterin der Henkel AG & Co. KGaA (Vorstand), des Aufsichtsrats und des Gesellschafteraus- schusses der Henkel AG & Co. KGaA sowie die Vergütung der Henkel Management AG als persönlich haftender Gesellschafterin und von deren Aufsichtsrat für das Geschäftsjahr 2021.
Der Vergütungsbericht enthält sämtliche gemäß Paragraf (§) 162 Aktiengesetz (AktG) erforderlichen Angaben und Erläuterungen sowie zusätzliche Informationen. Um das Nachvollziehen der Angaben zu erleichtern, werden die Grundzüge der für das Geschäftsjahr 2021 geltenden Vergütungssysteme dargestellt.
Gemäß § 120a Absatz 4 AktG beschließt bei börsennotierten Gesellschaften die Hauptversammlung über die
Billigung des nach § 162 AktG erstellten und geprüften Vergütungsberichts. Der Beschluss begründet weder
Rechte noch Pflichten; er ist nicht nach § 243 AktG anfechtbar.
Die in diesem Bericht enthaltenen Beträge sind auf volle Eurobeträge auf- beziehungsweise abgerundet. Aufgrund dieser Rundungen ist es möglich, dass sich einzelne Zahlen nicht genau zur angegebenen Summe addieren und dass dargestellte Prozentangaben nicht genau die absoluten Werte widerspiegeln, auf die sie sich beziehen.
I. Allgemein
1.1 Überblick Geschäftsergebnisse 2021
Henkel hat in einem herausfordernden Jahr 2021, das von einer starken wirtschaftlichen Erholung, fortgesetzten Auswirkungen der COVID-19-Pandemie sowie erheblich steigenden Rohstoffpreisen und angespannten Liefer- ketten geprägt war, eine insgesamt gute Geschäftsentwicklung verzeichnet. Im Industriegeschäft wirkte sich - nach einem signifikanten, pandemiebedingten Rückgang im Vorjahr - ein deutlicher Anstieg der Nachfrage wichtiger Abnehmerindustrien positiv aus. Das Friseurgeschäft erholte sich deutlich infolge der sukzessiven Lockerung der vor dem Hintergrund der COVID-19-Pandemie verhängten behördlichen Maßnahmen, insbeson- dere durch die Wiedereröffnung von Friseursalons in vielen Regionen. Demgegenüber verzeichneten unsere Konsumgütergeschäfte eine zunehmende Normalisierung des aufgrund der Pandemie veränderten Nachfrage- und Konsumentenverhaltens. Dies hat sich sowohl positiv als auch negativ auf die Geschäftsentwicklung ausgewirkt.
Der Umsatz erreichte im Geschäftsjahr 20.066 Mio Euro. Dies entspricht einem deutlichen organischen Umsatz- wachstum von 7,8 Prozent. Die bereinigte1 Umsatzrendite lag im Berichtsjahr mit einem Wert von 13,4 Prozent auf dem Niveau des Vorjahres (2020: 13,4 Prozent). Das bereinigte1 Ergebnis je Vorzugsaktie erhöhte sich auf 4,56 Euro und stieg somit um 7,0 Prozent im Vergleich zu 2020 (4,26 Euro). Bei konstanten Wechselkursen betrug der Anstieg des bereinigten Ergebnisses je Vorzugsaktie 9,2 Prozent.
- Bereinigt um einmalige Aufwendungen und Erträge sowie Restrukturierungsaufwendungen.
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Zu weiteren Einzelheiten wird auf den Geschäftsbericht 2021 verwiesen, der auf der Internetseite
www.henkel.de/ir zugänglich ist.
1.2 Veränderungen in den Gremien 2021
Vorstand
Herr Jens-Martin Schwärzler, der seit dem 1. November 2017 den Unternehmensbereich Beauty Care führte und nach mehr als 28 Jahren Tätigkeit für Henkel für eine Verlängerung seines Vertrags nicht zur Verfügung stand, ist im gegenseitigen Einvernehmen mit Ablauf des 30. April 2021 aus dem Vorstand ausgeschieden. Mit Wirkung zum 1. Juni 2021 wurde Herr Wolfgang König zum Mitglied des Vorstands bestellt und übernahm die Leitung des Unternehmensbereichs Beauty Care.
Aufsichtsrat und Gesellschafterausschuss der Henkel AG & Co. KGaA
Herr Timotheus Höttges, der dem Aufsichtsrat seit dem 11. April 2016 angehörte, hat sein Mandat im Aufsichtsrat mit Wirkung vom 30. September 2021 niedergelegt.
Unter Berücksichtigung der angestrebten Altersgrenze hat Herr Prof. Dr. Ulrich Lehner, der dem Gesellschafter- ausschuss seit dem 14. April 2008 angehörte, sein Mandat im Gesellschafterausschuss mit Wirkung zum Ablauf der Hauptversammlung vom 16. April 2021 niedergelegt. Herr James Rowan wurde von der Hauptversammlung mit Wirkung vom 16. April 2021 zum Mitglied des Gesellschafterausschusses gewählt.
1.3 Vergütungssystem für die Mitglieder des Vorstands
Festlegung
Bei der Henkel AG & Co. KGaA ist rechtsformbedingt der Aufsichtsrat der Henkel Management AG zuständig
für die Bestellung und Abberufung der Mitglieder des Vorstands, die Inhalte der Vorstandsverträge, die Geschäfts- verteilung sowie die Vergütung des Vorstands. Bezüglich der Vorstandsvergütung ist der Aufsichtsrat der Henkel Management AG insbesondere zuständig für:
die Festlegung des Vergütungssystems sowie dessen Überprüfung,
die konkrete Ausgestaltung der erfolgsunabhängigen und der variablen, erfolgsbezogenen Vergütungs- komponenten,
die jährliche Festlegung der individuellen Ziele sowie deren Erfolgsmessung,
die jährliche Festlegung der Zielerreichung bezüglich der finanziellen Ziele und die Festsetzung der jährlichen und mehrjährigen variablen, erfolgsbezogenen Vergütung,
die Genehmigung der Übernahme von Ehrenämtern oder von Aufsichtsrats-, Beirats- oder ähnlichen Mandaten in anderen Gesellschaften sowie anderer beruflicher Nebentätigkeiten,
die Gewährung von Krediten und Vorschüssen.
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Das seit dem 1. Januar 2021 geltende Vergütungssystem für die Mitglieder des Vorstands der Henkel Management AG als alleiniger persönlich haftender Gesellschafterin der Henkel AG & Co. KGaA (Vorstand) wurde vom Auf- sichtsrat der Henkel Management AG unter Berücksichtigung der hierzu mit Aktionär:innen beziehungsweise Aktionärsvertreter:innen und Investor:innen geführten Gespräche erlassen. Dieses Vergütungssystem wurde der ordentlichen Hauptversammlung der Henkel AG & Co. KGaA am 16. April 2021 vorgelegt und von dieser mit einer Mehrheit von 98,50 Prozent gebilligt. Die entsprechende Beschlussfassung der Hauptversammlung ist auf der Internetseite www.henkel.de/ir zugänglich.
Zwischenzeitliche Änderungen hiervon sind nicht erfolgt, so dass dieses Vergütungssystem unverändert für die
Vergütung des Vorstands im Geschäftsjahr 2021 maßgebend ist.
Überblick Vergütungssystem
Das Vergütungssystem ist darauf ausgerichtet, unter Berücksichtigung der jeweiligen Aufgaben und Zuständig- keiten die Umsetzung der Unternehmensstrategie zu fördern und Anreize für eine erfolgreiche, nachhaltige und langfristige Unternehmensentwicklung zu setzen sowie unverhältnismäßige Risiken zu vermeiden. Die Vergütung des Vorstands setzt sich aus erfolgsunabhängigen sowie erfolgsbezogenen Bestandteilen zusammen und besteht im Wesentlichen aus drei Hauptkomponenten:
- der fixen Grundvergütung als Sicherstellung einer angemessenen Basisvergütung,
- einer jährlichen variablen Vergütung (Short Term Incentive, abgekürzt STI) und
- einer variablen, auf den langfristigen Unternehmenserfolg bezogenen Barvergütung (Long Term Incentive, abgekürzt LTI).
Die nachfolgende Tabelle gibt einen Gesamtüberblick über die Bestandteile des für das Geschäftsjahr 2021 geltenden Vergütungssystems für die Mitglieder des Vorstands, die Ausgestaltung der einzelnen Vergütungs- bestandteile sowie die diesen jeweils zugrunde liegenden Zielsetzungen:
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Überblick über das Vergütungssystem | Allgemeine Zielsetzung und Strategiebezug | |||
Erfolgsunabhängige Komponenten | Grundvergütung | |||
Für den Vorstandsvorsitzenden: derzeit 1.200.000 Euro p.a. | Sicherstellen einer unter Berücksichtigung der Marktbedin- | |||
gungen und der wahrgenommenen Funktion angemessenen | ||||
Basisvergütung | ||||
Für die sonstigen Mitglieder des Vorstands: derzeit 750.000 Euro p.a. | Vermeidung von Anreizen für das Eingehen unangemessener | |||
Risiken | ||||
Sonstige Bezüge | ||||
Versicherungsleistungen, Wohnungs-/Umzugskosten, Aufwendungen für | Übernahme marktüblicher Sachbezüge und Nebenleistungen, | |||
Sicherheitseinrichtungen an privatem Wohnbesitz, Bereitstellung Dienstwagen, | die in unmittelbarem Zusammenhang mit der Vorstandstätig- | |||
Nutzung Fahrbereitschaft, sonstige geldwerte Vorteile; die Höhe variiert je nach | keit stehen und diese damit fördern | |||
persönlicher Inanspruchnahme | ||||
Obergrenzen ("Cap"): | ||||
- Für den Vorstandsvorsitzenden: derzeit 250.000 Euro p.a. | ||||
- Für die sonstigen Mitglieder des Vorstands: derzeit 175.000 Euro p.a. | ||||
Erfolgsbezogene Komponenten | Jährliche variable Vergütung (Short Term Incentive, STI) | |||
Zielvergütung bei einer Zielerreichung von 100 Prozent ("at target") unter | Anreiz zum Erreichen der Unternehmensziele für das laufende | |||
Berücksichtigung der jeweiligen funktionalen Faktoren: | Geschäftsjahr | |||
- Für den Vorstandsvorsitzenden: derzeit 3.500.000 Euro | Anreiz für ein langfristiges, ganzheitliches Wachstum | |||
- Für die sonstigen Mitglieder des Vorstands: derzeit 1.800.000 bis | Berücksichtigung des operativen Erfolgs im Verhältnis zur | |||
2.200.000 Euro | Vergleichsgruppe | |||
Einjähriger Bemessungszeitraum: Höhe abhängig von der im Geschäftsjahr | Förderung der Umsetzung der strategischen Prioritäten und | |||
(Vergütungsjahr) erreichten | der Nachhaltigkeitsziele | |||
- Unternehmensperformance (finanzielle Ziele, Bonus): Organisches Umsatz- | Möglichkeit der Leistungsdifferenzierung zwischen den | |||
wachstum (OSG), bereinigtes Ergebnis je Vorzugsaktie (EPS) bei konstanten | Vorstandsmitgliedern | |||
Wechselkursen versus Vorjahr (Ist/Ist-Vergleich); Gewichtung je 50 Prozent |
- individuellen Performance: Individueller Multiplikator mit einer Bandbreite von 0,8 bis 1,2, mit dem der sich für den Bonus ergebende Betrag multipliziert wird
Obergrenze ("Cap"): 150 Prozent der jeweiligen "at target"-Zielvergütung
Auszahlung zu 65 Prozent zur freien Verfügung (kurzfristige Komponente, Bar- vergütung), zu 35 Prozent Eigeninvestments in Henkel-Vorzugsaktien (langfristige Komponente; Share Ownership Guideline, Aktiendeferral)
FORTSETZUNG DER TABELLE AUF DER NÄCHSTEN SEITE
Um den Rest dieser Noodl zu lesen, rufen Sie bitte die Originalversion auf, und zwar hier.
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Henkel AG & Co. KGaA published this content on 23 February 2022 and is solely responsible for the information contained therein. Distributed by Public, unedited and unaltered, on 23 February 2022 07:48:02 UTC.