sgpartner Advisory GmbH

Thomas Harmann

Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Wirtschaftsprüfer Steuerberater

Geschäftsführender Gesellschafter

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Markt 1

53111 Bonn

Amtsgericht Bonn HRB 26031

Geschäftsführer

Persönlich/vertraulich

WP StB Thomas Harmann

RA Dr. Marc Alexander Göb

FinLab AG

Heliad Equity Partners GmbH & Co. KGaA

Ulmenstraße 37-39

16. August 2023

60325 Frankfurt

Unser Zeichen: Har fin 20230816

Gutachtliche Stellungnahme über die Verschmelzungsrelation der Heliad Equity Partners GmbH & Co. KGaA, Frankfurt am Main, und der FinLab AG, Frankfurt am Main

Sehr geehrter Herr Kappus,

mit Datum vom 28. Juni 2023 haben wir eine gutachterliche Stellungnahme zur Ange- messenheit des Umtauschverhältnisses im Rahmen der Verschmelzung der Heliad Equity Partners GmbH & Co. KGaA (im Folgenden auch: "Heliad"), Frankfurt am Main, Amtsgerichts Frankfurt am Main, HRB 73524 auf die FinLab AG (im Folgenden auch: FinLab), Frankfurt am Main, HRB 58865 abgegeben.

Im Verschmelzungsvertrag zwischen der Heliad und der FinLab vom 29.06.2023 wurde ein Umtauschverhältnis festgelegt, nach dem zwölf auf den Namen lautende Stückak- tien der Heliad mit einem auf die einzelne Aktie entfallenden rechnerischen Anteil am Grundkapital von je 1,00 EUR gegen fünf auf den Namen lautende Stückaktien der FinLab mit einem auf die einzelne Aktie entfallenden rechnerischen Anteil am Grund- kapital von je 1,00 EUR umgetauscht werden sollen.

Das Umtauschverhältnis wurde auf Basis der nach Handelsvolumen gewichteten Durchschnittkurse der Heliad sowie der FinLab im 3-Monatszeitraum vor dem 26.05.2023 (Tag der erstmaligen Bekanntgabe der Strukturmaßnahme) berechnet.

Diese Methode ist von der Rechtsprechung und Betriebswirtschaftslehre anerkannt. Zur Plausibilisierung des angemessenen Umtauschverhältnisses auf Basis der Börsen- kurse wurden durch sgpartner Plausibilisierungsanalysen auf Basis der von der Heliad sowie der FinLab an den Kapitalmarkt regelmäßig berichteten Net Asset Values (NAV) durchgeführt. Die Ermittlung eines Umtauschverhältnisses auf Basis der NAV führte zu keinem anderen Ergebnis und hat das Umtauschverhältnis auf Basis der durchschnitt- lich gewichteten Börsenkurse bestätigt.

Eine Hochrechnung des Börsenkurses auf den 16.08.2023 ist dem BGH folgend vorzu- nehmen, wenn ein längerer Zeitraum zwischen dem Tag der Bekanntgabe der Struk- turmaßnahme (vorliegend der 26.05.2023) und dem Tag der beschlussfassenden Hauptversammlung (vorliegend der 16.08.2023) liegt und die Entwicklung der Börsen- kurse eine Anpassung geboten erscheinen lässt. In der Rechtsprechung wird ein Zeit- raum von bis zu sechs Monaten zwischen der Bekanntgabe der Strukturmaßnahme und dem Tag der beschlussfassenden Hauptversammlung als normal bzw. üblich angese- hen. Der Rechtsprechung folgend soll eine Hochrechnung generell nur auf Ausnahme- fälle beschränkt werden. Eine nachträgliche Anpassung sei der Rechtsprechung zudem nur veranlasst, wenn die angekündigte Maßnahme ohne sachlichen Grund verzögert bzw. nicht innerhalb einer üblichen Zeitspanne durchgeführt wird.

Zwischen dem 26.05.2023, d.h. dem Tag der Bekanntgabe der Maßnahme und dem Tag der beschlussfassenden Hauptversammlung der Heliad am 16.08.2023 liegen we- niger als drei Monate. Es handelt sich dabei um eine übliche Zeitspanne. In der Folge ist eine Hochrechnung des nach Handelsvolumen gewichteten Durchschnittkurses im 3-Monatszeitraum vor dem 26.05.2023 auf den 16.08.2023 vorliegend nicht angezeigt.

Die Vertretungsorgane der Heliad sowie der FinLab haben uns gegenüber jeweils mit Schreiben vom 16.08.2023 erklärt, dass sich seit der Unterzeichnung unserer gutachter- lichen Stellungnahme am 28. Juni 2023 bis zum 16.08.2023 keine wesentlichen Verän- derungen der tatsächlichen, wirtschaftlichen und rechtlichen Verhältnisse der Heliad sowie der FinLab ergeben haben, und die in der gutachterlichen Stellungnahme zu- grunde gelegten Beteiligungsverhältnisse auch zum 16.08.2023 weiterhin so bestehen.

Nach unseren Feststellungen aus der gutachterlichen Stellungnahme vom 28. Juni 2023 sowie unter Berücksichtigung der uns gegenüber von den Vertretungsorganen der He- liad sowie der FinLab abgegebenen Vollständigkeitserklärung zum 16.08.2023 erachten wir das festgestellte Umtauschverhältnis von zwölf auf den Namen lautenden Stückak- tien der Heliad mit einem auf die einzelne Aktie entfallenden rechnerischen Anteil am Grundkapital von je 1,00 EUR gegen fünf auf den Namen lautende Stückaktien der FinLab mit einem auf die einzelne Aktie entfallenden rechnerischen Anteil am Grund- kapital von je 1,00 EUR zum 16.08.2023 als angemessen.

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Wir weisen darauf hin, dass für die Durchführung unseres Auftrags und unsere Verant- wortlichkeit, auch im Verhältnis zu Dritten, die als Anlage beigefügten Allgemeinen Auftragsbedingungen für Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften in der Fassung vom 01.01.2017 maßgebend sind. Unsere Haftung bestimmt sich nach Zif- fer 9 Abs. 2 dieser Allgemeinen Auftragsbedingungen.

Mit freundlichen Grüßen

Thomas Harmann

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FinLab AG published this content on 16 August 2023 and is solely responsible for the information contained therein. Distributed by Public, unedited and unaltered, on 16 August 2023 07:28:05 UTC.