Beshom Holdings Berhad (KLSE:BESHOM) beginnt am 28. Februar 2024 mit dem Rückkauf von Aktien im Rahmen des Programms, das von den Aktionären auf der Jahreshauptversammlung am 26. September 2023 genehmigt wurde. Gemäß dem Mandat ist das Unternehmen berechtigt, eigene Aktien zurückzukaufen, so dass der Bestand an eigenen Aktien 10 % des ausgegebenen Aktienkapitals nicht überschreitet. Die von der Gesellschaft für den Erwerb der Aktien bereitgestellten Mittel dürfen den geprüften Bilanzgewinn nicht übersteigen, und die Gesellschaft kann intern erwirtschaftete Mittel und/oder Bankkredite zur Finanzierung der Rückkäufe verwenden.

Die zurückgekauften Aktien werden eingezogen oder als eigene Aktien einbehalten oder als Dividende an die Aktionäre des Unternehmens ausgeschüttet oder wiederverkauft oder für die Zwecke oder im Rahmen eines Belegschaftsaktienprogramms übertragen oder als Gegenleistung für den Erwerb übertragen. Die Ermächtigung endet frühestens mit der nächsten Jahreshauptversammlung, dem Datum, an dem die nächste Jahreshauptversammlung abgehalten werden muss, oder dem Datum, an dem die Ermächtigung in einer Hauptversammlung geändert oder widerrufen wird.