Die Greater Bay Area Dynamic Growth Holding Limited gab bekannt, dass der Verwaltungsrat hiermit bekannt gibt, dass der Wirtschaftsprüfer der Gruppe zusätzliche Zeit benötigt, um die Prüfungsbestätigungen der Banken zu prüfen und den Prüfungsprozess abzuschließen. Dementsprechend ist das Unternehmen nicht in der Lage, das Jahresergebnis 2022 am 16. Juni 2023 zu veröffentlichen. Gemäß Regel 13.49(1) der Börsenzulassungsregeln ist das Unternehmen verpflichtet, das Jahresergebnis 2022 spätestens drei Monate nach Ende des Geschäftsjahres (d.h. am oder vor dem 31. März 2023) zu veröffentlichen.

Der Vorstand ist sich bewusst, dass jede Verzögerung bei der Veröffentlichung des Jahresergebnisses 2022 eine Nichteinhaltung von Regel 13.49(1) der Börsenzulassungsregeln darstellt. Das Unternehmen hat sich nach besten Kräften bemüht, den Abschlussprüfer bei der Durchführung der Prüfungsarbeiten zu unterstützen. Es wird erwartet, dass die Jahresergebnisse 2022 am oder vor dem 23. Juni 2023 veröffentlicht werden.

Weitere Bekanntmachungen wird das Unternehmen zu gegebener Zeit und in Übereinstimmung mit den Börsenzulassungsregeln vornehmen. Gemäß Regel 13.46(2)(a) der Börsenzulassungsregeln ist das Unternehmen verpflichtet, seinen Aktionären (den "Aktionären") den Jahresbericht 2022 spätestens vier Monate nach dem Datum, an dem der Finanzzeitraum endete, d.h. am oder vor dem 30. April 2023, zuzusenden. Es wird erwartet, dass der Jahresbericht 2022 zusammen mit dem Jahresergebnis 2022 veröffentlicht wird.

Da der voraussichtliche Termin für die Veröffentlichung des Jahresergebnisses 2022 am oder vor dem 23. Juni 2023 liegt, stellt die Verzögerung bei der Versendung des Jahresberichts 2022 durch das Unternehmen einen Verstoß gegen Regel 13.46(2)(a) der Börsenordnung dar.