Der Vorstand der Goobit Group AB (publ) hat beschlossen, den Rechtsanwalt Jan Tibbling bis zur nächsten Hauptversammlung, auf der er von den Aktionären als ordentliches Vorstandsmitglied gewählt werden soll, zum stellvertretenden Vorstandsmitglied zu ernennen. Bis Oktober 2022 war Jan Tibbling Chefankläger bei der Behörde für Umweltkriminalität (EBM), wo er unter anderem für Bitcoin- und kriminelle Börsenangelegenheiten sowie für internationale Kooperationen zuständig war. Jan Tibbling verfügt über umfangreiche Erfahrung in Fragen der Geldwäsche und ein tiefes Verständnis von Blockchain und Kryptowährungen.

Jan Tibbling wird in der Lage sein, direkt in der Vorstandsarbeit dazu beizutragen, Goobits AML-Arbeit weiter zu stärken und Goobits Aktivitäten in Schweden sowie international weiterzuentwickeln. Jan Tibbling studierte Rechtswissenschaften an der Universität Stockholm und erwarb 1990 einen Bachelor-Abschluss in Jura. Er erwarb 1994 einen Master-Abschluss in Europastudien an der Katholischen Universität Leuven in Belgien.

Er hat den Notardienst am Amtsgericht Nacka absolviert und war von 1990 bis 2003 als Wirtschaftsanwalt in verschiedenen Anwaltskanzleien tätig, zuletzt bei Advokatfirman Lindberg und Saxon. Er wurde 1998 Rechtsanwalt und war 2003 Assistent am Berufungsgericht für Obernorrland und arbeitete als Sekretär am Arbeitsgericht. Zwischen 2004 und Oktober 2022 war er als Staatsanwalt bei der Ecocrime Authority (EBM) tätig, seit 2017 als Chefankläger.

Er ist ein internationaler Experte für Geldwäsche und hat als Assessor für die FATF in Paris gearbeitet. Bei der EBM war er unter anderem für Bitcoin- und kriminelle Börsenangelegenheiten sowie für internationale Kooperationen zuständig.