dabei eine langfristige und nachhaltige Wertschöpfung zu ermöglichen. Nachhaltigkeit ist tief verwurzelt in unserem Denken und Handeln - bereits seit mehr als 100 Jahren wie auch in der Zukunft. Das hier dargestellte Vergütungssystem für die Mitglieder des Vorstands ("Vergütungssystem 2021+") leistet einen signifikanten Beitrag zur Unterstützung der Geschäftsstrategie und zur langfristigen, nachhaltigen Entwicklung der Fresenius SE & Co. KGaA ("Gesellschaft"). Es schafft wirksame Anreize zur Erreichung der vorgenannten strategischen Ziele sowie zur langfristigen Wertschöpfung der Gesellschaft und berücksichtigt dabei die Interessen der Patienten, Aktionäre, Mitarbeiter und weiteren Interessengruppen. Die Gesellschaft ist eine Kommanditgesellschaft auf Aktien, die selbst keinen Vorstand hat, sondern eine persönlich haftende Gesellschafterin, die Fresenius Management SE ("persönlich haftende Gesellschafterin"), welche die Geschäfte der Gesellschaft führt. Während die Vorlage des Vergütungssystems zur Billigung an die Hauptversammlung der Gesellschaft in den Zuständigkeits- und Verantwortungsbereich des Aufsichtsrats der Gesellschaft fällt, legt der Aufsichtsrat der persönlich haftenden Gesellschafterin die Vergütung und das Vergütungssystem für den Vorstand der persönlich haftenden Gesellschafterin ("Vorstand") fest. Aus diesem Grund sind Bezugnahmen auf den "Aufsichtsrat" im Vergütungssystem 2021+ als Bezugnahmen auf den Aufsichtsrat der persönlich haftenden Gesellschafterin zu verstehen. Um entsprechende Anreize für die Mitglieder des Vorstands zu schaffen, die langfristige Geschäftsstrategie von Fresenius bestmöglich umzusetzen, hat der Aufsichtsrat das Vergütungssystem 2021+ entwickelt, das auf den folgenden Grundsätzen basiert: /Das Vergütungssystem 2021+ legt die Rahmenbedingungen fest, nach deren Maßgabe den Mitgliedern des Vorstands vom Aufsichtsrat Vergütungsbestandteile gewährt werden können. Es ist so konzipiert, dass es im Einklang mit den Vorschriften des Aktiengesetzes in der durch das Gesetz zur Umsetzung der zweiten EU-Aktionärsrechterichtlinie (ARUG II) geänderten Fassung sowie den Empfehlungen für das Vergütungssystem für Mitglieder des Vorstands in Abschnitt G des Deutschen Corporate Governance Kodex ("DCGK") in der Fassung vom 16. Dezember 2019 steht. Mit Wirkung zum 1. Januar 2021 wird das Vergütungssystem 2021+ in allen Dienstverträgen der derzeit amtierenden Mitglieder des Vorstands abgebildet und findet zukünftig auch auf neue Dienstverträge für Mitglieder des Vorstands Anwendung. Für den Vorstandsvorsitzenden der Fresenius Medical Care Management AG, der gleichzeitig Mitglied des Vorstands der Fresenius Management SE ist, gilt davon abweichend das Vergütungssystem der Fresenius Medical Care Management AG. Das Vergütungssystem 2021+ wird der Hauptversammlung der Gesellschaft ("Hauptversammlung") 2021 zur Billigung vorgelegt. Das Vergütungssystem wird in der Folge der Hauptversammlung im Falle wesentlicher Änderungen, mindestens jedoch alle vier (4) Jahre, zur Billigung vorgelegt. Wird das vorgelegte Vergütungssystem von der Hauptversammlung nicht gebilligt, so wird es überprüft und spätestens der nachfolgenden ordentlichen Hauptversammlung vorgelegt. 2 Überblick über das Vergütungssystem 2021+ Die nachstehende Abbildung zeigt die Vergütungsbestandteile und weitere Gestaltungselemente des Vergütungssystems 2021+, auf die im Folgenden näher eingegangen wird. / 2.1 Feste Vergütungsbestandteile Die festen Vergütungsbestandteile beinhalten eine Grundvergütung, Nebenleistungen sowie eine Versorgungszusage. 2.2 Variable Vergütungsbestandteile Die variablen Vergütungsbestandteile beinhalten einen kurzfristig erfolgsbezogenen Vergütungsbestandteil (" kurzfristige variable Vergütung" oder "STI") und einen langfristigen erfolgsbezogenen Vergütungsbestandteil (" langfristige variable Vergütung" oder "LTI"), in dessen Rahmen das Halten von Aktien für Vorstandsmitglieder verpflichtend vorgesehen ist. Der Zielbetrag der kurzfristigen variablen Vergütung sowie der Zuteilungswert der langfristigen variablen Vergütung (also die Beträge, die bei einem Zielerreichungsgrad von 100 % ausgezahlt werden), werden individualvertraglich in Prozent der jeweiligen Grundvergütung eines Mitglieds des Vorstands festgelegt. 2.3 Finanzielle Erfolgsziele und Nachhaltigkeitsziele Fresenius entwickelt weltweit innovative und gleichzeitig bezahlbare Lösungen für die grundlegenden Herausforderungen des Gesundheitssektors. Kernziel ist es, mehr Menschen eine hochqualitative Gesundheitsversorgung bieten zu können und so zur Verwirklichung der Chancen, die aus den aktuellen Megatrends wie dem demografischen Wandel hervorgehen, beitragen zu können. Wirtschaftlicher Erfolg ist dafür die Basis. Dieser ermöglicht Investitionen in bessere Medizin und - verbunden mit der Kapitalallokation in profitable Wachstumsbereiche - ein nachhaltiges Wachstum. Um diese Ziele auch in der Vorstandsvergütung zu verankern, berücksichtigt das Vergütungssystem 2021+ die beiden Aspekte Wachstum und Profitabilität bei der Auswahl der finanziellen Erfolgsziele und nimmt zusätzlich konkrete Nachhaltigkeitsziele auf, welche Umwelt-, Sozial- und Governance-Aspekte umfassen. Mit den vom Aufsichtsrat festgelegten Erfolgszielen, zu denen sowohl finanzielle als auch nicht-finanzielle Erfolgsziele zählen, werden gezielt Anreize für die Mitglieder des Vorstands gesetzt, im Sinne der beschriebenen Geschäftsstrategie zu handeln und die langfristige Entwicklung von Fresenius bestmöglich zu fördern. Die finanziellen Erfolgsziele gehören zu den zentralen Leistungskennzahlen der Gesellschaft und stellen einen Gleichklang zwischen der Vergütung der Vorstandsmitglieder und der strategischen Ausrichtung von Fresenius sowie den Aktionärsinteressen sicher. Sie beziehen sich auf das auf die Anteilseigner der Gesellschaft entfallende Konzern- bzw. Bereichsergebnis (vor Sondereinflüssen) ("Ergebnis") und den Konzern- bzw. Bereichsumsatz ("Umsatz"). In der langfristigen variablen Vergütung wird zusätzlich das Wachstum des bereinigten Konzernergebnisses ("Wachstum des bereinigten Konzernergebnisses") und die Gesamtaktionärsrendite ("Total Shareholder Return" oder "TSR") von Fresenius als Erfolgsziel berücksichtigt. Die nicht-finanziellen Erfolgsziele beziehen sich auf für Fresenius wichtige Nachhaltigkeitsbereiche, wobei ESG-Fokusthemen wie Qualität, Mitarbeiter, Innovation, Compliance und Umwelt herangezogen werden. Diese werden zunächst als qualitative ESG-Ziele in der kurzfristigen variablen Vergütung implementiert. Dabei wird der Fortschritt der Entwicklung einer ESG-Strategie mit einem definierten Zielbild und transparenten Messgrößen gemessen. Die Ausgestaltung der ESG-Ziele richtet sich auf die Quantifizierung der Verbesserung der ESG-Leistung ab dem Jahr 2023, wobei ab diesem Zeitpunkt quantitative Ziele (auch) in der langfristigen variablen Vergütung verankert werden sollen. Als übergeordnetes strategisches Ziel möchte Fresenius in den nächsten zehn (10) Jahren die ESG-Leistung auf Basis berichteter und geprüfter Messgrößen, die die Nachhaltigkeitsstrategie der Gesellschaft reflektieren, deutlich verbessern. Die Implementierung nicht-finanzieller Nachhaltigkeitsziele ist aus dem Bekenntnis der Gesellschaft zu einer verantwortungsvollen und nachhaltigen Unternehmenskultur abgeleitet und trägt auch den zunehmenden Anforderungen der Aktionäre der Gesellschaft und verschiedener Stakeholder Rechnung. 2.4 Begrenzungen (Caps) und Maximalvergütung Die Zielerreichung für die kurzfristige variable Vergütung ist bei den finanziellen Erfolgszielen auf 150 % und bei den ESG-Zielen auf 100 % für die Geschäftsjahre 2021 und 2022 bzw. auf 150 % ab dem Geschäftsjahr 2023 begrenzt. Somit ist die Auszahlung für die kurzfristige variable Vergütung für die Geschäftsjahre 2021 und 2022 insgesamt auf 142,5 % bzw. ab dem Geschäftsjahr 2023 auf 150 % des jeweiligen Zielbetrags begrenzt. Bei der langfristigen variablen Vergütung ist bei jeder Zuteilung die Begrenzung (Cap) der Zielerreichung auf 200 % festgesetzt. Außerdem sind die Auszahlungen aus jeder Zuteilung im Rahmen der langfristigen variablen Vergütung auf 250 % des Zuteilungswerts begrenzt; hierdurch wird auch die Möglichkeit, in dem jeweiligen Bemessungszeitraum von der Aktienkursentwicklung zu profitieren, begrenzt. Das Vergütungssystem 2021+ sieht zudem für jedes Mitglied des Vorstands eine betragsmäßige Höchstgrenze für die Gesamtvergütung ("Maximalvergütung") vor. Durch die Maximalvergütung sind die einem Mitglied des Vorstands aus der für ein Geschäftsjahr gewährten Vergütung zufließenden Auszahlungen begrenzt, unabhängig vom Zeitpunkt des konkreten Zuflusses. Die Maximalvergütung umfasst die Grundvergütung (Auszahlung im Geschäftsjahr), die kurzfristige variable Vergütung (Auszahlung im folgenden Geschäftsjahr) und die langfristige variable Vergütung (Auszahlung nach Planbedingungen in späteren Geschäftsjahren) sowie alle sonstigen Nebenleistungen und Vergütungen (Auszahlung im Geschäftsjahr). Die in den festen Vergütungsbestandteilen enthaltene Versorgungszusage fließt mit dem im Geschäftsjahr anfallenden Dienstzeitaufwand ebenfalls in die Ermittlung der Maximalvergütung ein.
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